Hallo liebe Community,
jemand aus meinem erweiterten Bekanntenkreis steht vor der Gründung einer Holdingstruktur mit zunächst zwei sich im Leistungsspektrum ergänzenden Tochterunternehmen.
In einer diesbezüglichen Beratung bei einem Steuerberater und gleichzeitig Rechtsanwalt waren unter anderem auch von den Beziehungen der Tochterunternehmen, die künftig durchaus mehr als nur zwei Unternehmen abbilden würden, zueinander die Rede.
Mit den Worten des Steuerberaters.. "es wäre einfacher, dass die Tochtergesellschaften sich untereinander Rechnungen stellen" mit dem offensichtlichen Zweck der Gewinnschmälerung aber auch um bspw. den Vorsteuerabzug von Firma B zu nutzen, da Firma A von der Umsatzsteuerbefreit ist.
Ich habe meinem Bekannten gesagt, dass es durchaus sinnvolle Geschäfte wie bspw. die Vermietung von Nutzfahrzeugen o.ä. untereinander geben kann, um eben die Vorsteuer geltend zu machen etc. Allerdings habe ich auch gesagt, dass ich bei der "Erstellung/Erzeugung" oder sonstiges in Verbindung mit Rechnungen stutzig wäre.
Mein Bekannter ist ein sehr verantwortungsvoller Mensch und möchte alles, nur nicht bereits jetzt schon mit einem Bein im Gefängnis stehen und sich im Hohen Alter Sorgen machen müssen, weils ihm dann möglicherweise um die Ohren fliegen könnte.
Ich würde gerne euer Wissen abfragen wollen.. wo bewegt man sich da rechtlich?
Bin für alle Antworten dankbar
Sa1899