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Was geschieht mit dem Wohnrecht/Leibgeding, wenn Vater auszieht (Sohn hat Haus übernommen/ohne Geschwister-Auszahlung) um sich von Tochter pflegen zu lassen?

Im Jahr 2000 wurde das Haus meiner Eltern an meinen Bruder übergeben. Wir Geschwister haben auf Auszahlung verzichtet, damit der Bruder finanziell nicht in Schieflage kam.

Der Übernehmer (Bruder) hat sich nie an die, im Übergabevertrag festgehaltenen Verpflichtungen gehalten. Hat sich weder in der Pflege der Mutter eingebracht noch für angebrachte Pflege Sorge getragen. Er kümmert sich nicht um Wohnung, Pflege, Essen, Grabstätte der Mutter. Da Vater nicht damit rechnen kann, dass sein Sohn ihn einmal pflegen wird (hat bei Mutter ja auch nicht geklappt) hat er mich im Jahr 2016 vorsorglich in Patientenverfügung/Vollmacht eingetragen. Haben wir damit einen Fehler gemacht und meinen Bruder teilweise aus seinen Verpflichtungen genommen? Da mein Vater nun auch zusehends auf Hilfe angewiesen ist (90 Jahre) versucht neuerdings mein Bruder ihn davon zu überzeugen, wie gut es ihm gehen würde, wenn er zu mir ziehen würde! Gerne möchte ich für unseren Vater sorgen, aber es soll nicht wieder so kommen, dass mein Bruder "NUR" Vorteile daraus zieht! Wenn die finanzielle Seite angesprochen wird, äußert mein Bruder nur, dass bei ihm sowieso Nichts zu holen wäre, da er ja Rentner ist. (Meine Schwester ist arbeitslos und ich habe nur einen Minijob)

Wie gehe ich richtig vor, damit für Vater mit dem Auszug aus der Wohnung (Leibgeding) keine rechtliche und finanzielle Nachteile entstehen und auch ich abgesichert bin? Müsste mein Bruder meinem Vater die Differenz des Wohnungswertes vergüten? Dort hat Vater eine große Wohnung, hier wäre es "nur" ein Zimmer mit Bad. Gibt es Möglichkeiten, damit der Sohn endlich seine Pflichten erfüllen muss und nicht nur Nutznießer ist (sich vor Pflicht und Arbeit drückt)? Ist es von Nachteil, wenn ich mich im Antrag für Pflegegeld schon als Pflegekraft eintrage oder befreie ich damit meinem Bruder aus seinen Verpflichtungen? Ich weiß, dass er nicht zur Pflege herangezogen werden darf, wenn er sie nicht leisten kann (oder will).....aber zumindest dafür Sorge tragen muss er doch?! Ist es möglich sich ungeschoren aus vertraglich festgelegten Verantwortungen zu ziehen?

pflege
Wie kann man ein Haus innerhalb der Familie fair überschreiben?

Hallo ich suche hier allgemein nach einer Fairen Lösung für alle Parteien,

Zu dem Fall:

Vater besitzt 50% eines Eigenheims (Wert ca. 400k ist aber noch mit 50k belastet) er hat zwei Kinder die zu jeweils 25 % im Grundbuch eingetragen sind.

Vater will jetzt in eine kleine Mietwohnung ziehen und die 50 % an beide Kinder übergeben als Gegenleistung wünscht er sich eine Rente von beiden Kindern (oder auch nur von einem). Vater wäre aber auch mit einer anderen Einigung einverstanden (z.B. Sofortauszahlung der 50%...)

Kind 1 + Lebenspartner möchte gerne das komplett Haus kaufen also incl. der 25 % des Kindes 2.

Kind 2 ist damit einverstanden, ist aber noch Student und möchte deshalb erst in ein paar Jahren eine eigene Wohnung kaufen, schon alleine deshalb weil man zurzeit in der Großstadt keine guten Wohnungen findet und einen viel zu hohen Preis dafür bezahlt. Wegen der aktuellen Kauflagen in einer Großstadt würde Kind 2 zum jetzigen Zeitpunkt aber bei einem Verkauf vermutlich einen höheren Preis erzielen als wenn er es an Kind 1 verkauft. Zudem möchte Kind 2 eigentlich bei der aktuellen Zinssituation keine große Summe auf dem Konto haben.

Kind 2 wird keine Wohnung für sich kaufen können, da nicht klar ist an welchem Ort es bleibt. Kauft Kind 2 eine Mietwohnung muss es die Mieteinahmen versteuern und die Mietwohnung evt. auch wieder in ein paar Jahren verkaufen um dann das Kapital für ein Eigenheim zu verwenden, dann fallen also zweimal Kosten für Grunderwerbsteuer etc. an.

Nun zu den Fragen:

Welche Summe setzt man an auf die man sich einigt die Kind 1 an Kind 2 ausbezahlen sollte (inc. oder exklusive der Rente)? Gibt es eine Möglichkeit dass also z.B. 200k für Kind 2 irgendwo so geparkt werden, dass dieses es erst in ein paar Jahren verwenden kann ohne dadurch einen Verlust zu haben?

Was gibt es allgemein für faire Lösungen für Kind 1 und Kind 2?

Was müssen Kind 1 und Kind 2 unbediengt beachten?

Ein Kauf des 50 % Anteils von Kind 2 in ein paar Jahren kommt für Kind 1, Lebenspartner und Vater nicht in Frage.

Also noch einmal kurz zusammengefasst.

Vater will jetzt das Haus übergeben und wünscht sich jetzt eine Rente, Kind 1 möchte jetzt auf Grund der Kreditlage das Haus komplett Kaufen (zu einen fairen Preis, wie setzt man den an?). Kind 2 kann erst in ein paar Jahren etwas mit dem Kapital anfangen.

Die Familienverhältnisse sind alle unter einander sehr gut, deshalb wird nach einer guten Lösung für alle gesucht.

Danke

Rente, Erbe, schenkung, Auszahlung

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