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Kinderbeihilfe,Vollmacht, bei Urlaub der KiMu?

Unsere 1jährige Enkelin wird im September für ca 3 Wochen bei uns(mein Mann und ich) sein,da ihre Mutter für 2 Wochen in den Urlaub fliegt. Mein Sohn muss arbeiten,daher ist die kleine bei uns. Unser Enkelkind ist seit ihrem 3.Lbm SEHR viel bei uns und hat auch 3 Monate bei uns am Anfang gewohnt. Ich muss dazu sagen,das ausschließlich mein Mann und ich für alles aufkommen,wenn die Enkelin bei uns ist und wir dann alles was über bleibt,ihr mitgeben und beim nächsten Besuch bei uns,wieder neu kaufen. (Natürlich bekommen wir kein Dankeschön oder sonstwas,ob sie mal was beisteuern wollen).

Nun zu meiner eigentlichen Frage,zu der ich nichts im Internet finde und ich aber hoffe, daß sich jemand damit auskennt,wie das in Österreich mit der Gesetzeslage ist.

Also:

MUSS (vom Gesetz her meine ich) die KiMu mir für die Dauer des Aufenthalts unserer Enkeltochter,welche sich mindestens auf 3 Wochen belaufen wird,die Kinderbeihilfe für 3 Wochen geben und/oder auch das Kinderbetreuungsgeld (Karenzgeld) für den ca 3wöchigen Aufenthalt bei uns?

Oder darf sie sich das Geld behalten und damit ihren Urlaub finanzieren?

Das ist eine ERNSTGEMEINTE FRAGE!

Ich meine,wir lieben unsere Enkelin über alles und wir würden alles für sie tun und wir wissen, daß mein Sohn und sie uns ausnutzen,selbst wenn wir sie drauf ansprechen und sie damit konfrontieren.

Und wie ist das,sollte sie krank werden,oder (Gott behüte!) ein Spitalsaufenthalt nötig sein,brauche ich irgendeine Bestätigung,sowas wie eine Vollmacht,das ich zeichnungsberechtigt bin und das sie mir auch die E-Card gibt und den MuKi Pass?

Und muss ich meine Enkelin auch zwischenmelden bei uns,während der Dauer wo ihre Mutter weg fliegt?

Ich hab schon so viele Bekannte gefragt und niemand kann mir dazu was sagen.

Darum hoffe ich SEHR,das mir hier jemand helfen kann.

Herzlichen Dank im Voraus!

Urlaub, Betreuungskosten, Meldepflicht
Kann ich die Unterstützung, die ich meiner Oma gewähre, steuerlich absetzen?

Zum Hintergrund: wir kommen aus einer asiatischen Flüchtlingsfamilie, die aber vor 40 Jahren schon in Deutschland aufgenommen wurde. Und wir haben auch schon längst die dt. Staatsbürgerschaft, und alle Pflichten und Rechte , die für dt. Staatsbürger gelten, gelten selbstverständlich auch für uns. Meine Opa ist bereits ein paar Jahre nach unserer Aufnahme hier verstorben. meine Oma ist also Witwe seitdem. mein Vater ist auf der Flucht gestorben, und meine Mutter hat nie wieder geheiratet, also ich bin Halbwaise, und hab keine Geschwister. ich bin nicht gesetzlich verpflichtet, meine Oma zu unterstützen, noch meine Mutter. (das wurde bereits bei meiner Mutter geprüft, also sie letztes Jahr 65 wurde, und aufgrund ihrer Putzfrauen und sonstigen geringfügig beschäftigten Tätigkeiten seit wir hier sind, ca 250 EUR Rente erhält, und dadurch auch Anspruch auf zusätzliche Hilfe per Sozialhilfe bzw Grundsicherung hat. als einziges Kind wurden auch meine gesamten Vermögensverhältniss, Einkünfte, und Einkommen geprüft. Die Prüfung ergab, ich mit meinen Gehalt, und meine Ausgabe, etc, liegen unter dem, was mich unterhaltspflichtig machen würde. bei beiden Frauen gibt es null vermögen, Oma kriegt Grundsicherungs, und ist auch Pflegestufe 1 eingestuft. Meine Mutter, wie oben beschrieben, kriegt 250 EUR, plus zusätzlich etwas Sozialhilfe. Mutter ist 65, Oma ist 85 Jahre alt. meine Mutter pflegt meine Oma. beide leben zusammen. da meine Oma sehr schlecht isst, hat der Arzt Nahrungsergänzungsmittel empfohlen, die aber von der AOK nicht bezahlt bzw erstattet werden. dies kostet ca all 2 Monate ca 200 EUR. also ca 1200 EUR im Jahr.

meine Frage: kann ich diese Ausgaben, die ich freiwillig für Oma übernehme noch in der Steuererklärung absetzen, und wenn ja, wo?

(ich möchte betonen, meine Bereitschaft, diese Kosten zu übernehmen, hängt nicht davon ab ob ich es steuerlich absetzen kann. ich bin ledig, 37 J. alt, ohne Kinder und Ehemann, und ohne sonstige Verpflichtungen)

ich habe bereits versucht zu googlen, aber finde nur ergebnisse, die sich auf die Unterhaltspflicht beziehen.

danke vorab.

medikamente, Steuererklärung, Steuern, unterhalt, Unterhaltspflicht, unterhaltsrecht, unterstützung, Enkel
Verwalten des Konto/Vermögen der Großeltern

Mein Großvater ist nach dem Tod meiner Großmutter mittlerweile im Altenheim. Die Wohnung wurde verkauft, und aus den Erlösen (nicht viel, aber immerhin) in Kombination mit seiner Rente wird jetzt daraus das Altenheim bezahlt. Wir wollen das Geld für ihn natürlich auch konservativ und liquide anlegen, damit es länger reicht. Ihm selber ist das ziemlich schnuppe. Ich würde gerne wissen, wie man dabei organisatorisch und rechtlich am besten vorgeht.

1) am einfachsten wäre aus meiner Sicht ein Konto mit Depot auf seinen Namen zu eröffnen, auf das meine Eltern dann Vollmacht haben. Gäbe es damit irgendwelche Probleme? Müßte dazu noch ein Art Treuhandvertrag oder ähnliches unterzeichnet werden?

2) Wenn mein Großvater meinen Eltern das Geld einfach auf deren Konto überweist ist das ja schon eine Art Schenkung bzw. vorgenommenes Erbe, oder? Auch wenn das Geld ja noch für meinen Opa ist. In Bereiche die Erbschaftssteuerpflichtig wären kommen wir da nicht annähernd, von daher wäre das wohl kein Problem. Bin mir dann aber nicht sicher, wie das mit der Aufteilung des Erbes läuft, wenn mein Großvater sterben sollte. Das Geld hätte er dann ja rein juristisch meinem Vater vermacht, oder?

Habe mich schon blöd gegoogelt und konkrete Literatur finde ich auch nicht. Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen oder es gibt ggf. doch links oder quellen?

Besten Dank für eure Unterstützung.

Markus

Erbe, Konto, Vermögen, Vermögensverwaltung

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