Schwester möchte ausziehen?

Hallo,

meine Schwester und ich( Bruder) haben vor 10 Jahren ein Haus gekauft! Beide stehen im Grundbuch mit jeweils 50% Anteil.

Es gibt 2 Haushälften, jedoch NUR mit 1 Eingang. Der Eingangsflur führt nur 7 Treppen in den Keller, welches auch von uns bewohnt wird( offen) + zwei Haustüren die jeweils zum richtigen Haus führen.

Das Haus ist ca. 600.000€ wert! Es sind noch 250.000€ schulden bei der Bank offen! Nach 10 Jahren wurde bisher nur 50 T getilgt bei hohen Zinsen. Das neue Kredit ist nun mit besseren Zins abgeschlossen worden!

Meine Schwester möchte unbedingt ausziehen und verlangt sehr viel Geld. Ca 250 T€…

Das Problem hierbei ist, dass ihre Haushälfte an keinen Fremden verkauft werden kann/ soll, da es hier eher als Familiengemeinschaft vorgesehen ist. Somit wird es zu einen Verkauf an irgendwen niemals kommen, da wir ich dies nicht zustimmen werden!
1. Das ist doch so korrekt? seine Hälfte ist ohne meine Zustimmung nicht verkaufbar?

Ausserdem vergisst meine Schwester, dass es noch eine Restschuld von 250T€ gibt!
Ich würde mir wünschen, dass mein anderer Bruder ihre Hälfte bekommen würde und dort einzieht! Am liebsten dass man ihre 50% Anteil auf mein Bruder gehen!
Welcher Preis wäre hier denn realistisch?
Zumal man auch sagen muss, dass es hier noch eine hohe Restschuld gibt! Die Hälfte dieser Schulden würde dann einfsch mein Bruder übernehmen, mit dem ich dann das Kredit weiterzahle. Meine Schwester zwingt keiner auszuziehen, sie hält das allerdings mit ihrem Mann hier nicht mehr aus, heißt sie möchten unbedingt ausziehen.

Können Sie hier noch einen Gewinn erzielen? Selbst wenn mein Bruder 200T€ zahlt ( für lediglich 50% Investitionsanteil+ Restschuld) müsste meine Schwester mit dem Geld erst ihren Anteil von 125T€ Restschuld an die Bank zahlen, und die restlichen 75T€ müssten noch /2 geteilt werden, da wir beide mit 50% im Grundbuch eingetragen sind.

Das Ding ist, dass ihre Hälfte ohne meine Hälfte nichts wert ist, da dies nur für Familiengenerationen geeignet ist, und WIR werden das Haus nicht verkaufen wollen!
Ich kann leider die Restschuld nicht alleine übernehmen und wünsche mir somit dass mein Bruder hier einzieht und die 50% Anteil bekommt—- im Prinzip würde er die Restschuld von meiner Schwester übernehmen von 125T€..

Meine Schwester hat das leider so alles noch nicht verstanden und möchte es auch nicht verstehen, dass daraus kein Gewinn von ihrer Seite erzielt werden kann!

Hausverkauf, Gewinn
Krypto swapping steuerpflichtig?

Folgendes vorab:

Die Haltefrist für Cryptowährung beträgt 1 Jahr und danach kann man den Gewinn steuerfrei einbehalten. Oder der Gewinn ist kleiner als 600€/Jahr

Nun zum Szenario:

Wenn ich jetzt einen Coin erwerbe, diesen 1 Jahre halte und dieser mir dann 10.000€ Gewinn einbringen WÜRDE, wäre alles kein Problem.
Wie sieht es aber aus, wenn ich den coin nicht einfach so verkaufen kann, sondern erstmal in einen coin wie ETH umtauschen muss, damit ich den verkaufen kann.

Diesen müsste ich dann swappen. Wenn ich jetzt coin A zu ETH swappen würde, wäre das ja eine Investitionen eines Gewinnes, welcher ursprünglich steuerfrei ist (weil coin a über 1 Jahre gehalten wurde) in ETH. Damit habe ich einen neuen coin erworben, welchen ich auch 1 Jahr halten müsste, um mögliche Gewinne daraus auch steuerfrei beizubehalten.

Aber wenn ich bin den ETH sofort verkaufe, das heißt Preisschwankung wären minimal für einen Zeitraum von 5-10 min. Dann wäre meinetwegen der ETH nicht mehr 10.000€ sondern 10.030€ wert, hätte ich nur einen „Gewinn“ von 30€

Das heißt, dass am Ende nix versteuert werden müsste richtig?

Ich meine die 10.000€ sollte so schon steuerfrei sein, da ein Jahr gehalten wurden und in der kurzen Zeit wo angenommen maximal ein Prozent dazu kommt unter der Grenze liegen, müsste ich im Grünen Bereich sein.

Ist das soweit richtig?

Gruß an alle :)

Steuern, Gewinn, Kryptowährung
Gemieteten Desktop PC von der Steuer absetzen möglich?

Hallo zusammen,

ich betreibe einen kleinen Youtube Kanal der monatlich um die 100€ abwirft durch AdSense / Werbeeinnahmen. Ich habe dafür ein Nebengewerbe mit der Kleinunternehmensregelung angemeldet.

Um meine Videos zu schneiden benötige ich natürlich einen PC und Videosoftware.

Da mein alter PC langsam aber sicher den Geist aufgibt und schon seit Monaten an seine absoluten Grenzen stößt beim Videoschnitt, wäre eine neue Anschaffung für mich sinnvoll.

Ich liebäugle mit dem neuen Mac Studio von Apple.

Dieser kostet in der Standard Konfiguration, welche mir absolut reichen würde 2299€.

Kann ich diesen von der Steuer absetzen, wenn ich ihn mir die nächsten Wochen zulege?

Wenn ja wie viel kann ich vom Kaufbetrag geltend machen?

Er wird ca. zu 70% für die selbstständige Tätigkeit benutzt und 30% für private Sachen.

Um diesen PC handelt es sich -> https://www.cyberport.de/apple-und-zubehoer/apple-mac-studio/apple/pdp/1002-002/apple-mac-studio-2022-m1-max-32-512gb-10c-cpu-24c-gpu-mjmv3d-a.html

Jetzt hab ich bei Cyberport gesehen, dass ich den auch für 3 Jahre mieten kann, was mir finanziell tatsächlich lieber wäre.

Ist es möglich diese Miete von der Steuer abzusetzen oder geht das nur bei vollständigem Kauf?

Ich danke euch schon mal vorab für eure Antworten!

Liebe Grüße

Andi

Absetzen, Einkommenssteuer, Einkommensteuererklärung, kosten, PC, Steuererklärung, Steuern, Steuerrecht, Gewinn, Verlust
2 Millionen Kredit für Unternehmensgründung?

Guten Abend,

Meine Frage ist, ob es möglich ist (unter unten beschriebenen Umständen) einen Bankkredit über 1.5€ milionen - 2€ milionen zu bekommen?

Situation:

Ich brauche das Kapital um damit ein Campingplatz zu gründen resp. aufzubauen. Mit den Kosten (1.5 bis 2 milionen €) würde sowohl der Grundstückpreis als auch die gesamten Baukosten gedeckt. Das Camping hätte einen fokus auf Wohnmobil/Wohnwagenstellplätze und keine Saison/Langzeitstellplätze. Angepeilter Jahresumsatz beläuft sich auf 15'230'000€ Brutto. Der Umsatz generiert sich aus der Vermietung der Stellplätze sowie üblichen Campinginternen Wirtschaftsstätten wie Campingshop, Schwimmbad, Fahrradverleih, etc.

Zu mir: Eigenkapital ist in höhe von 250'000€ vorhanden. Einkommen wäre zur Zeit des Projekts natürlich 0€ fix resp. nach dem Bau des Camping abhängig vom Umsatz.

Der Kredit wäre Idealerweise über eine Laufzeit von 20 Jahren, könnte nach Plan aber auch über 10 Jahre getilgt werden.

Businessplan, Bauplan ist alles bereits vorhanden.

Ist es möglich/üblich dass einem eine Bank unter solchen Voraussetzungen einen Kredit in dieser Höhe (~1.5 - 2 Mio €) ausstellt? Falls nicht, welche anderen Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

Aktien, Geld, Kapital, Bank, Beruf, Bilanz, Buchhaltung, Darlehen, Eigenkapital, Finanzen, Finanzierung, firma, Fonds, Gründung, Hotel, job, Kredit, Recht, selbstständig, Steuern, Unternehmen, Urlaub, Gewinn, Restaurant
Gewinnspiel-Abzocke am Telefon. Und jetzt ein Zeitschriften-Abo. Was muss ich nun tun?

Hallo liebe Mitglieder,

heute ist mir was ganz Bescheuertes passiert.-

Ich bekam einen Anruf von einer Dame, die mich fragte, ob ich mich noch an meine Teilnahme an einem Gewinnspiel für ein Milka- Probierpaket erinnern könne.

Ich muss an dieser Stelle sagen, dass ich vor einigen Tagen tatsächlich an so einem Gewinnspiel teilgenommen habe. Hier ist der Link dazu (!!NUR ZUR INFO, NICHT TEILNEHMEN!!) : https://schoko-gewinner.com/

Dadurch lagen der Dame meine persönlichen Daten wie Name und Adresse, Geburtsdatum sowie meine Telefonnummer bereits vor.

Die "nette" Dame erzählte mir, dass ich gewonnen hätte. Ich würde außerdem einen 200€ Gutschein und aufgrund der Corona-Krise außerdem noch einen Energie-Gutschein im Wert von ebenfalls 200 € direkt zugeschickt bekommen. Sie sprach sehr schnell, sodass ich nicht einmal den gesamten Verlauf des Gespräches wiedergeben kann. Dann kam Sie an den Punkt, wo sie mir erzählte, dass ich eine 50%ige Chance auf einen von 10 Hauptgewinnen hätte. Der 1. Preis sei ein Audi. Ich sollte angeben, welcher Gewinn für mich eher in Frage kommen würde, das Auto oder das Geld. Ich fragte nochmals nach, "von welchem Geld sprechen Sie jetzt?". Sie antwortetet wie selbstverständlich, 84.000€ oder den Audi. Ich bin mir sehr sicher, dass Sie das Geld nicht beim ersten Mal erwähnte. Zumal ich vom Kopf her auch noch bei meinen "Gewinnen" war. Ich antwortete "das Geld". Sie kreuzte es angeblich an. 

Und nun kommen wir zum Zeitschriften-Abo: Die Dame gab an, dass es irgendeine Gewinnsteuer oder Zahlung gibt, die bezahlt werden müsste, um an den Gewinn zu kommen. Und dies könne ich durch ein Zeitschriften-Abo bezahlen. Sie fragte nach meinen Interessen. Das Ende vom Lied war die "Vogue". Dann sagte sie mir mehrmals, dass ich für die ersten 6 Monate 30, irgendwas € bezahle und für weitere 6 Monate dann nochmal die Summe. Eine 13. Zeitung sei geschenkt. Danach wäre das ganze abgeschlossen.

Ich habe zugestimmt. Und gab sogar meine IBAN raus (ich Vollhorst!). Danach wies sie mich darauf hin, dass mich gleich eine weitere Person anrufen würde. Die Poststelle, die meine Daten nochmal abgleichen würde. Dieser Anruf kam 5 Min. später. Die Frau las mir in Windeseile einen Text vor und wies mich darauf hin, dass das Telefonat aufgezeichnet wird. Ich sollte zustimmen. Das tat ich. auch auf alle weiteren Fragen, die ähnlich ausfielen wie die aus dem ersten Telefonat.

Es gab keine Belehrung zum Widerrufsrecht. Nur die Information, dass ich die besagten Gutscheine und die Infos zur Zeitung innerhalb der nächsten 10 Tage zugesendet bekommen soll. 

Wie soll ich jetzt verfahren? Auf die Post warten? Widerspruch einreichen? Die Firma wird ggf. das Datum im Schreiben auf ein früheres Datum festlegen, damit meine Frist ausgelaufen ist. Geht sowas?

Was sollten meine nächsten Schritte sein?

Ich bin eigentlich nicht auf den Kopf gefallen. Aber da hat die Überrumpelungstaktik leider hervorragend funktioniert. Die Story ist so alt....

               

Recht, Betrugsfall, Betrugsmasche, Gewinn, Gewinnspiel
Trading bei einem ausländischem Broker - wie ist der Begriff„Gewinn“ definiert, auf welchen die Abgeltungssteuer anfällt?

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich seit einiger Zeit mit dem Trading von u.a. CFD/Forex bei einem Online-Broker (eToro), der im Ausland ansässig.

Da ich nun nicht mehr nur mit virtuellem Kapital spekuliere, sondern reales Geld eingezahlt habe, um damit Gewinne zu erzielen, muss ich mich nun mit der Frage der Besteuerung befassen.

Soweit ich das verstanden habe, wird von einem ausländischen Broker keine Abgeltungssteuer direkt an das deutsche Finanzamt abführt. Hier bin ich selbst in der Angabepflicht bei meiner Steuererklärung.

Was mich derzeit irritiert sind vor allem die Begriffe „Gewinn“ bzw. „Kapitalerträge“, weshalb ich mich an die Mitglieder dieses Forums wende :-)

Soweit ich mich in das Thema bislang eingelesen habe, muss ich - vereinfacht dargestellt und Freibeträge, Verlustgegenrechnung etc. beiseite gelassen - auf die von mir erzielten Gewinne die Abgeltungssteuer von 25%, sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zahlen.

Der Frage, zu der ich jedoch keine mir verständliche Antwort finde ist:

Was genau sind die zu versteuernden Gewinne bzw. Kapitalerträge und wann fällt diese Steuerlast an?

Sind damit die tatsächlich für mich realisierten Kapitalerträge gemeint, sprich das Geld, welches ich von dem Broker zurück auf mein inländisches Bankkonto überweisen lasse? Und ist dieser Gewinn dann für das entdprechrnde Kalenderjahr zu versteuern?

Oder ist damit jenes Kapital (inkl. der von mir generierten Gewinne samt gegengerechneter Verluste) gemeint, welches sich derzeit auf dem Konto meines Brokers befindet? Und ist für das Kapital bzw. die Gewinne auf diesem Konto jährlich eine Steuererklärung zu erstellen - auch wenn die Gewinne nicht realisiert, d.h. nicht ausgezahlt wurden?

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand zu diesen Fragen (Was sind Gewinne? Wann fällt die Steuer an?) eine Antwort, nach Möglichkeit mit Quellen geben kann, oder vielleicht auch einen Tipp, wo mir hierzu weitergeholfen werden bzw. ich mich selbst informieren kann.

Herzlichen Dank :-)

Kapital, Abgeltungssteuer, Finanzamt, Online, Steuererklärung, Steuern, Steuerrecht, Gewinn, Kapitalerträge
Nebengewerbe: Gewinn bei Steuererklärung falsch angegeben. Selbst korrigieren lassen?

Trau mich kaum zu fragen.

Ich bin seit Jahren als Testkäuferin tätig. Mal mehr mal weniger. Bekomm Gutschriften von Agenturen. Habe brav den Gewerbeschein und irgendwann mal die Kleinunternehmerregelung benatragt

In den ersten Jahren hab ich immer brav eine excel-Tabelle Einnahmen und Ausgaben für das Finanzamt dazugelegt. Dann hab ich irgendwann angefangen es per Elster zu machen und hab jedes Jahr einfach nen Gewinn von 600 Euro veranschlagt ohne mich weiter zu kümmern. Ja fataler Fehler. Haut mich ! Bringt mich aber nicht weiter Es war jetzt so, dass ich ein netten Brief bekommen . Strafrechtliche überprüfung.dass das Kontrollradar höhere Einnahmen gemeldet hat, ich wurde verwarnt, solche Fehler in Zukunft zu meiden. Da gibt es um 2013 und 2014

Ich habe daraufhin kurz beim Amt angerufen.. die Dame war natürlich nicht so Amused. Ich hatte zu dem Zeitpunkt nichts mehr aufgehoben an belegen usw. Sie wies mich darauf hin was meine Pflichten sind. Ich hab gesagt ich lasse ihr Unterlagen zukommen.

Ich habe nun 3 Tage hier gesessen und kontoauszüge erfasst und mir von den Agenturen Listen schicken lassen Alle Ausgaben , Kilometer usw erfasst pro Auftrag Mein Plan ist nun die Anlage G der letzten 3 Jahren mit den richtigen Belegen einzureichen .. Ca pro Jahr 1000 Euro zu wenig angegeben.

Muss ich dann nur mit einem Nachbescheid rechnen oder mit richtigen Probleme ...

steuerhinterziehung, Steuern, Gewinn, Korrektur, Nebengewerbe
Ich möchte im Nebengewerbe Kleinunternehmer sein, werde Flugtickets kaufen und verkaufen, falle ich unter die Umsatzsteuer?

Hallo liebe Gemeinde, ich möchte als Kleinunternehmer im Nebengewerbe als Reisevermittler Flugtickets von Fluggesellschaften einkaufen (über bestimmte Portale, -> Consolidator) mit Gewinn weiterverkaufen.

Angenommen beträgt der Flugpreis 200€ zum Einkaufspreis, ich werde 20€ Gewinn addieren und es für 220€ an Kunden (Privatkunden) weiterverkaufen. Muss ich als reine Reisevermittler zusätzlich 19% auf den Flugpreis von 220€ addieren? Viele große Reisevermittler (wie fluege . de) verkaufen die Flugtickets schon fast zum Einkaufspreis, weshalb die Vermutung nahe liegt, dass man als Reisevermittler keine 19% Ist aufaddierten muss.

Als Kleinunternehmer sind bis zu 17.500€ Umsatzerlöse möglich. Wenn die Umsatzerlöse von meinen Flugtickets nicht steuerpflichtig ist, dann muss ich doch nur mein Gewinn - also Marge - aufaddieren um an die 17.500€ zu kommen oder nicht?

Wenn ich von den 220,00€ erstmal 19% Ust abgeben müsste, wären das 41,80€. Dann hätte ich ja Verlust.

Müsste ich auf die 220€ die 19% Ust addieren (falls notwendig) dann wäre der Preis in Höhe von 220,00€ + 41,80€ = 261,80€ gar nicht mehr konkurrenzfähig.

Habe ich einen Denkfehler oder vertausche gerade irgendwelche gesetzlichen Regelungen was gar nicht zusammengehört? :(

Ich würde mich über eine Antwort freuen.

Mit lieben Grüßen!

Umsatzsteuer, Flug, Gewinn, Kleinunternehmerregelung, Nebengewerbe

Meistgelesene Fragen zum Thema Gewinn