Mal angenommen, eine GbR besteht aus 2 Gesellschafter. Ein Gesellschafter will nun außerordentlich und fristlos aus der GbR raus, da sich beide zerstitten haben und dieser Gesellschafter hat auch kein Interesse mehr überhaupt ein Gewerbe weiterzuführen. Nun hat dieser Gesellschafter seine Gewerbeabmeldung vor sich liegen. Unter der Sektion "Grund der Aufgabe" gibt es einmal den Punkt "Vollständige Aufgabe" sowie den Punkt "Gesellschafteraustritt" (siehe Bild). Wenn nun dieser Gesellschafter bei seiner Gewerbeabmeldung den Punkt "Gesellschafteraustritt" ankreuzt, ist das nicht gleich einer "Vollständigen Aufgabe" da eine GbR ja nicht aus 1. Person bestehen kann? Oder müsste dieser Gesellschafter "Vollständige Aufgabe" ankreuzen, weil generell kein Interesse mehr an einem Gewerbe bei ihm besteht? Wo sind zwischen den beiden Punkten die Unterschiede, bzw was müsste richtigerweise angekreuzt werden?
Zwei Mann GbR, Gesellschafteraustritt ist gleich vollständige Aufgabe?
Geld,
Finanzamt,
Gbr,
Gesellschaft,
Gesetz,
Gewerbe,
Gewerbeanmeldung,
Recht,
Steuererklärung