Hauptjob + Minijob + Kleingwerbe / Unternehmen?

Hallo ihr alle zusammen,
ich weiß, dass eine Frage in die Richtung bereits öfter gestellt wurde ... leider konnte ich dennoch nicht die passende Antwort für mich finden / aus dem ganzen rauslesen.

Ich habe einen Hauptjob in dem ich Teilzeit arbeite. Zu meinem Teilzeit(Haupt)job habe ich einen Minijob (ganz normal 520€ pauschal besteuert) und würde nun gerne noch ein Kleingewerbe / Kleinunternehmen / freiberufliche Tätigkeit anmelden.

Die erste Frage an der Stelle: Geht das überhaupt oder werde ich in Steuerklasse 6 rutschen?

Die zweite Frage: Ich bin mir tatsächlich nicht ganz sicher unter welche Gewerbeart mein Vorhaben fallen würde. Also ob es Kleingewerbe, Kleinunternehmen oder eine freiberufliche Selbstständigkeit wäre.

Die Idee wäre als private / persönliche Sekretärin im Finanz- und Versicherungsbereich zu arbeiten. Quasi das "Backoffice" zu übernehmen und Termine zu vereinbaren / verschieben, Versicherungsverträge vorbereiten, Versicherungsanträge weiterleiten, Termine vor und/oder nachbereiten, Datenpflege usw. usw. eben das was so im Hintergrund anfällt und den Kundenberatern Zeit und Arbeit erspart bzw. die Kundenberater sich so mehr auf die Kundenberatung konzentrieren können und sich auch mehr Zeit für einzelne Kunden nehmen können.

Könnt ihr mir weiterhelfen wie das einzuordnen ist und sich das Ganze eben steuerlich verhält bzw. was dann auch bei der Gewerbeanmeldung zu beachten ist.

Ich selbst würde diese Art der Dienstleistung ehrlich gesagt eher als freiberuflich oder Kleinunternehmen einordnen aber nicht als Kleingewerbe. Als Kauffmann / Kauffrau und das dazugehörige Handelsgeschäft würde ich persönlich das ganze nicht sehen.

Habt vielen Dank.

Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Minijob, Steuern
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Ausfüllhilfe?

Angemeldete Tätigkeit: Onlineverkauf von digitalen Gütern und Dienstleistungen

Kleinunternehmerregelung

Ich werde hauptsächlich B2B betreiben. Ist es schlau, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen? Die Kunden können sich im Fall B2B die Mehrwertsteuer so oder so geltend machen; habe mir sagen lassen, dass KUR hauptsächlich für (Privatkunden) nützlich sei.

Feld 108 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)

Wie genau muss ich meine Einkünfte einschätzen? Ich kann ja schlecht in die Zukunft sehen und wissen, wie viele Kunden ich haben werde. Was, wenn ich zu wenig schätze? Sind die Nachzahlungen dann mit Strafzuschlag?

EDIT: Muss man diese Angaben jedes Jahr machen? Habe ich bei meinen Eltern (ebenfalls selbstständig) noch nie von gehört.

Voraussichtliche Höhe der Sonderausgaben / Steuerabzugsbeträge

Was genau kann ich als Sonderausgaben zählen und wie errechne ich die Steuerabzugsbeträge?

Voraussichtliche Zahllast und voraussichtlicher Überschuss

Wo liegt der Unterschied zwischen Zahllast (geschätzt) und Überschuss (geschätzt)?

Der auf das Kalenderjahr hochgerechnete Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3 UStG) wird die Grenze des § 24 Absatz 1 Satz 1 UStG nicht überschreiten.

Was genau bedeutet das? Was, wenn ich die Durchschnittssatzbesteuerung in Anspruch nehme, der Umsatz dann aber höher ist?

Vielen Dank im Voraus! Quäle mich seit einigen Tagen schon mit dem ganzen Papierkram herum...

Gewerbeanmeldung, Steuern, Fragebogen steuerliche Erfassung, Umsatz
Fiverr Gewerbe (14) über Eltern?

Hallo sehr geehrten Finanzfragen Community,

Ich betone darauf, dass mir bewusst ist, dass man für Fiverr ein Gewerbe braucht, jedoch nicht genau in welcher form. In den Terms of Services von dem oben genannten Dienst steht folgendes "Wenn Sie unter 18 und mindestens 13 Jahre alt sind, dürfen Sie die Website nur über ein Konto nutzen, das einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten mit dessen entsprechender Erlaubnis gehört."

Ich gehe stark davon aus, dass sich dieser Teil nicht auf das Deutsche recht bezieht. Jedoch gehen wir jetzt mal davon aus, Ich habe diese Erlaubnis von meiner Mutter, dann benötige ich ja trotzdem ein Gewerbe und wollte fragen ob es reicht wenn meine Mutter ein Kleingewerbe anmeldet da es ja quasi ihr Fiverr Account ist nach den Tos von Fiverr. Ein eigenes Gewerbe anzumelden währe quatsch für die paar Euros vors Familiengericht..

Falls dies möglich wäre, dass meine Mutter ein Gewerbe anmeldet, und ich somit meine Dienste auf Fiverr anbieten könnte müssten wir uns sorgen machen wegen der Steuergrenze von 17,500? Selbstverständlich werde ich keine 17000 Euro einnehmen aber meine Mutter ist fest angestellt und setzt im Jahr weitaus mehr als 17500 Euro um. Kommst dies in Konflikte oder ist das unbedenklich?

Vielen dank für ihre Aufmerksamkeit, ich bin kein Rechtsexperte und meine einzigen Quellen sind ein wenig recherche deswegen bitte ich um verzeihung falls etwas nicht ganz stimmt.

Freundliche Grüße Samuel :)

Gewerbeanmeldung, Fiverr
Freiberufler oder Freelancer (Gewerbetreibender)?

Ich bin Elektroingenieur und möchte nächsten Monat als Elektroplaner tätig werden, somit muss ich verschiedene Werk,- Dienst-, oder Beraterverträge mit Kunden (Ingenieurbüro, Vermittlungsagentur) abschließen. Ich habe mich bereits beim Finanzamt als Freiberufler angemeldet. Wenn ich jetzt verschiedene Videos in YouTube oder Forums anschaue, macht es mir Angst, wenn der Finanzamt später mich als Gewerbetreibender einstuft und ich nachzahlen muss ggf. meine Selbständigkeit aufgeben muss.

Bevor ich das Bogen zur steuerliche Erfassung ausfüllte bin ich zu einem Steuerberater gegangen und auch einen Buchhalter gefragt und die sagten: wir können nicht sagen ob du Freiberufler oder Gewerbetreibender bist, melde dich erstmal bei Finanzamt an, dann sehen wir es, aber solange du kannst solltest als Freiberufler bleiben.

Es hat mich echt frustriert, warum ich für solche Aussagen jeden Monat einen Steuerberater 250€ zahlen muss. Schlussendlich habe ich entschieden mich als Freiberufler beim Finanzamt anzumelden (einfache Buchführung) und möchte meine ganze Buchaltung und EÜR und Umsatzsteuer etc. nicht bei Steuerberater sondern alles selber machen und habe mir bereits verschiedene Software angeschafft.

Wenn ich als Freiberufler bleibe, mache ich mir um die Buchaltung etc. kein Problem.

Was mir immer noch Sorgen bereitet bin ich nun Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Ich würde mich sehr freuen, wenn ich hier einige Informationen bekommen würde.

Finanzamt, Freelancer, Freiberufler, Gewerbeanmeldung, Steuerberater, freiberufliche Tätigkeit
Kleinunternehmer-Regelung in Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Hallo,

Ich fülle momentan den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Auf Seite 18 befindet sich die Auswahlmöglichkeit, ob man die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Ich werde in meinem ersten Jahr vermutlich nicht über 7500€ Umsatz machen, möchte aber aufgrund dessen, dass ich Online-Handel betreiben werde nicht die Kleinunternehmer-Regelung beanspruchen.Wenn ich also auf Punkt 132 klicke, dann wird mir diese Fehlermeldung angezeigt (Im Anhang zu sehen).

Nun frage ich mich, wie ich diesen Fehler behebe. Wenn ich den Haken rauslasse bei beiden Feldern (Also 131/132), dann wird das Problem gelöst, aber ich möchte auf alle Fälle die Kleinunternehmer-Regelung nicht beanspruchen, also eigentlich Punkt 132 ankreuzen.

Ebenso ist bei mir noch die Frage offen, was ich bei der Zahllast/Überschuss eintrage. Da ich vermutlich im ersten Jahr maximal 7500€ verdienen kann und 19% davon 1425€ sind, wollte ich dies dort eintragen. Ich habe jedoch bisher bereits 1500€ an Ausgaben gehabt. Was muss ich also dort eintragen, sodass ich die Mehrwertssteuer/Umsatzsteuer, die ich bisher in meinen Ausgaben bezahlt habe zurückbekomme? Die Mehrwertsteuer bei den Ausgaben beträgt ca. 285€. Soll ich dort also statt 1425€, 1140€ eingeben oder macht man die Erstattung der Mehrwertsteuer seperat in der Umsatzsteuer Voranmeldung?

Danke für die Hilfe im Vorraus!

LG

Bild zu Frage
E-Commerce, ELSTER, Finanzamt, Gewerbeanmeldung, Steuern, Fragebogen steuerliche Erfassung, Kleinunternehmerregelung

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