Verwandte Themen

Kleinanzeigen, muss ich zahlen?

Guten Abend, folgendes Problem!

Ich habe bei Kleinanzeigen einen elektrischen Grill gekauft mit Zubehör. Als der Grill bei mir ankam und ich ihn testen wollte, flog prompt meine Sicherung raus. Ich habe den Verkäufer (Privatverkäufer) kontaktiert und er hat mir das Geld via Paypal Friends zurückgeschickt (bezahlt hab ich ursprünglich aber per Paypal mit Käuferschutz) und ich habe dementsprechend den Grill zurückgeschickt. Ich hatte ihm allerdings vorgeschlagen, ihm das Zubehör (in diesem Fall eine Backschale) abzukaufen. Er war mit meinem Angebot nicht einverstanden, also habe ich alles komplett zurückgeschickt. Nun schrieb der Verkäufer, dass der Grill beschädigt bei ihm ankam und etwas am Gehäuse gebrochen (Riss) sei und auch der Henkel von der Backschale abgebrochen sei. Ich hatte definitiv alles sehr gut verpackt (nur leider kein Foto gemacht) der Verkäufer hat das Paket zu DHL gebracht, weil ich es ja versichert verschickt hatte, DHL will sich dem aber nicht annehmen, da es angeblich nicht ausreichend verpackt gewesen sei! 

Jedoch weiß ich aber nicht, ob der Verkäufer auch alles an Verpackungsmaterial zur Sichtung mit beigelegt hat. Er hat das Paket ja schließlich zurückbekommen von DHL. 

Jetzt möchte er das ich für den Schaden aufkomme, weil DHL schreibt, dass es nicht ausreichend verpackt war. Ich habe aber alles gut verpackt und der Grill hat ja auch ein Kurzschluss, also war sowieso schon defekt? 

Verkäufer schreibt jetzt das er zum Anwalt geht und ich dann Post bekomme. 

Ich bin mir eigentlich sicher, dass ich dafür nicht aufkommen muss, weil ich ja von Anfang an, defekte Ware erhalten hatte und somit die Gewährleistung greift (auch beim Privatverkauf)

Der Verkäufer wollte den Grill auch zum Hersteller schicken, da er noch Garantie hat ein paar Monate, ich könnte mir vorstellen, dass er den Hersteller angeschrieben hat und dieser ablehnt und er nun versucht das Geld durch DHL oder mich zu bekommen. Er hat auch zwischenzeitlich geschrieben, dass mir der Grill heruntergefallen sei, aber das kann ich reinen Gewissens ablehnen.

Vielleicht hat er ihn auch selbst, beschädigt, um Geld von der Versicherung zu bekommen?

Gewährleistung, Privatverkauf, Kleinanzeigen
Heizung kaputt. Monteur kann erst im Januar kommen. Wer zahlt die hohen zusätzlichen Stromkosten für Heizung im Notbetrieb?

Guten Abend,

unsere Heizung ist ausgefallen. Es ist eine hochmoderne Luft-Wasser-Wärmepumpe. Sie ist 3 Jahre alt.

Es ist schon der 2. Winter in dem sie ausfällt. Die Firma, von der wir die Heizung bezogen haben, wurde sofort über den Ausfall telefonisch informiert. Man sagte uns, ein Techniker könnte frühestens im Januar kommen und wir sollen die Heizung in den Notbetrieb versetzen.

Im Notbetrieb haben wir einen Stromverbrauch von ca 100kWh pro Tag!!! Wir hatten vorletzten Winter schon einmal einen Heizungsausfall. Da war die Heizung gerade mal 1 Jahr alt. Im Dezember wurde das Problem gemeldet, im Februar war der Heizungsmonteur da und tauschte eine defekte Platine. 3 Monate lief die Heizung im Notbetrieb. Wir hatten eine Stromnachzahlung von 3.000€.

Meine Frage ist: Wer zahlt jetzt die zusätzlichen extrem hohen Stromkosten für den Notbetrieb der Heizung?

Der Ausfall einer Heizung ist ja ein Notfall. Der Kundendienst der Heizungsfirma begründete aber den späten Termin im Januar mit den Worten „Wartungstermine“ hätten Vorrang. Und davon hätten sie momentan so viele, man könne nicht früher zu uns kommen. Wir haben aber noch Gewährleistung auf die Heizung.

Durch Corona, Kurzarbeit und Co haben wir extreme finanzielle Einbußen. Wir können uns eine erneute hohe Stromnachzahlung einfach nicht leisten. Wir sind gelinde gesagt bald pleite. Alle Rücklagen sind aufgebraucht.

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

LG Susanne

Strom, Gewährleistung, Heizung, Rechte, stromkosten, Verbraucher, Verbraucherschutz, Eigenheim, Kostenerstattung, Stromrechnung
Gewährleistung bei Fensterwartung

Wir sind eine WEG in einem 2012 fertig gestellten Haus. Mit der Firma, die die Fenster eingebaut hat, haben wir einen Wartungsvertrag gegen Festpreis. Die Fensterwartung wurde durchgeführt, das Ergebnis war niederschmetternd. Der Warter hechelte in 2 Tagen durch die knapp 30 Wohnungen, dann musste er noch einmal wieder kommen um seine Verschlimmbesserungen zu beseitigen. Bei mir ist alles OK, aber ich weiss von zwei Nachbar, bei denen es immer noch zieht.

Die Firma hat jetzt eine Rechnung über 6.000 EUR geschickt, weil sie ihren Ansicht nach die Wartung vertragsgemäß durchgeführt hat.

Es gäbe die Möglichkeit, eine günstigere Firma mit der Wartung zu beauftragen, jedoch würden wir dann nach Auskunft der Hausverwaltung den Gewährleistungsanspruch verlieren. Das erinnert mich an ein analoges Problem bei Autobesitzern, die genötigt wurden, die Inspektion bei der teuren Vertragswerkstatt durchführen zu lassen. Zumindest diese Angelegenheit wurde inzwischen zugunsten der Autobesitzer entschieden.

Kennt jemand eine analoge Regelung für Neubauten? Oder gar ein Gerichtsurteil?

Wie ist es mit der Höhe der Rechnung? Wenn die Firma ihren Auftrag in zwei Tagen (ordnungsgemäß) erfüllt und wir 6.000 EUR für ordnungsgemäße Ausführung vereinbart haben, mag das formal korrekt sein. Aber ich fühle mich trotzdem vera*, weil wir wegen der Gewährleistung gar keine Möglichkeit haben, einen günstigeren Anbieter zu wählen und wir jeden Preis der Firma zahlen müssten. Gibt es eine Möglichkeit, zumindest für zukünftige Wartungen einen angemessenen Preis auszuhandeln? Wer garantiert mir, dass sie nicht im nächsten Jahr 10.000 EUR verlangen?

firma, Gewährleistung, Vertrag

Meistgelesene Fragen zum Thema Gewährleistung