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gebrauchten Foodtruck gekauft. Steuerlich geltendmachen?

Hallo, ich benötige einmal Schwarm-Wissen!

Ich habe 2021, vor meiner Selbständigkeit, einen Foodtruck gebraucht gekauft. Ich möchte diesen nun in meine Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen, was ja auch geht - habe mich erkundigt (vorweggenommene Betriebsausgaben).

Nun kommt es zu meiner eigentlichen Frage:

Ich habe den Foodtruck gebraucht von einem Gastronom gekauft. Dieser betrieb den Foodtruck wohl neben seiner Gastronomie. Der Foodtruck war komplett ausgestattet. Wir haben einen ADAC Kaufvertrag für den privaten Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeug gemacht. Nun ist es so, dass keine MwSt aufgeführt ist. Brutto wie Netto. Der Vorbesitzer erwähnte noch bei der Preisverhandlung, dass er den Verkauf ja auch beim Finanzamt angeben muss. Was ja eigentlich klar ist, denn mit dem Foodtruck machte er ja Umsätze. Somit wird er wohl diese Einnahme auch angeben müssen. Aber anhand des ADAC-Kaufvertrags ist nicht zu erkennen, dass er als Unternehmer verkauft hat. Er hat sich als Privatperson eingetragen.

Da ja der Verkauf zwischen Privatpersonen keine MwSt/Vorsteuer vereinnahmt wird, kann ich die jetzt auch nicht in meiner Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen, oder?

Meine Überlegung jedoch auch war, dass es sich ja nicht um einen normalen PKW handelt, sondern um einen Foodtruck, der vollkommen ausgestattet ist. Sicher wurde er bei der AutoVersicherung so geführt. Zumindest musste ich den Foodtruck als Gewerbeauto versichern. Das heißt, dass man doch nachvollziehen kann, dass der Verkäufer ein Gewerbebetreibende ist und den Verkauf des Autos auch beim Finanzamt angegeben hat, so kann auch ich die Vorsteuer geltend machen, oder?

Über Feedback würde ich mich sehr freuen!

Firmengründung, Steuern, Firmenwagen, Privatverkauf
Firmengründung in Serbien?

Hallo, also ich bin Bauingenieur/Statiker die in DE schon seid 2012 tätig ist, die Anerkennungen, wie auch die Bauvorlageberechtigung habe ich schon hinter mir. Ich habe seid einige Zeit eine Idee im Kopf: ein Planungsbüro in Serbien zu gründen. Da ich hier in Deutschland sehr viele Kunden habe, Firmen mit denen ich schon arbeite...aber die an Personalmangel -leiden. In Serbien gibt es sehr viele AN die arbeiten möchte-wollen. Ich würde hier leben und wohnen, da ich meinen Kunden anbieten möchte eine Möglichkeit jemanden immer vor Ort zu haben, für die Kommunikation usw. Die Arbeit würde ich dann nach Serbien an meinen AN schicken, und die Rechnung würde dann aus Serbien (versteuert alles drum-herum) nach AG in Deutschland geschickt werden. Also Sitz der Firma: Serbien . Ich als AG der Firma würde dann in DE wohnen und leben. Die Firma würde dann quasi für Deutsches Markt arbeiten, nur günstige Personalkraft, als in DE , zweitens sehr viele Balkan-er möchten nicht mehr nach DE auswandern, da alles extrem teuer ist, es ..lohnt sich nicht mehr.

Meine Frage wäre: wie ist das steuerlich jetzt geregelt in DE? Was muss ich beachten?

Kann ich z.B hier Arbeitstätig bin (30 Stunden pro Woche) und auch Nebenbei Firma in Ausland haben (da ich jetzt nicht voll ins Risiko gehen würde-quasi hier in DE job aufgeben und voll in das Business reingehen) sondern würde ich langsamer anfangen? Geht das hier überhaupt? Hat jemand ähnliche Erfahrung?
Ich bedanke mich für eure Zeit und Geduld für so ein langes Post.

Firmengründung, Steuern

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