ALG II - Erstwohnsitz kostenfrei, Zweitwohnsitz Kosten?

Sehr geehrter Anwalt,

ich wurde zum 01.10.2020 arbeitslos. Hatte seit 2019 einen Erst- und Zweitwohnsitz.

Am Erstwohnsitz entstehen mir keine Kosten, am Zweitwohnsitz zahle ich die Miete.

Während des Bezuges von ALG I wurde mir das ALG I und sogar Wohngeld bei der Wohngeldstelle des Zweitwohnsitzes genehmigt.

Zum 01.06.2021 falle ich in den Bezug des ALG II, die Wohnsituation mit dem Erst- und Zweitwohnsitz soll weiterhin so bestehen bleiben.

Wie kann ich es beim Jobcenter des Erstwohnsitzes durchsetzen, Dass dieses mir die Kosten für den Zweitwohnsitz bezahlt.

Es sind Vorteile von beiden Wohnsitzen zu vermerken.

1. Bessere Möglichkeiten an einem der Wohnsitze bzw. im Umkreis und dazwischen einen Arbeitsplatz zu erhalten. Da der Weg zur Arbeit viel kürzer wäre. Somit die Verspätungen bzw. Ausfallquote niedriger wäre. Geringe Fahrkosten.

2. Ich muss mich nicht zwischen den Wohnsitzen entscheiden, so kann ich weiterhin offiziell an beiden Orten wohnen.

3. Durch die doppelte Haushaltsführung kann ich aus beruflichen Gründen nach der Anstellung monatlich bis zu 1.000 Euro an Unterkunftskosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

4. Soziale Kontakte zur Familie, zu Freunden und Bekannten, an beiden Wohnsitzen bleiben erhalten und können gepflegt werden, so wie soziale Bindungen an meinem Heimatort bleiben bestehen.

5. Absehbarkeit und Dauer der auswärtigen Beschäftigung wäre gewährleistet.

6. Langfristig ist der Zweitwohnsitz deutlich günstiger als dauerhaftes Übernachten im Hotel oder pendeln von 55 km einfacher Strecke. Da ich kein Pendler bin.

7. Einsparungen bei der Kfz-Versicherung. Die Höhe der Versicherungsprämie ist abhängig vom Wohnort. Niedrigere Beiträge bei der Kfz-Steuer.

8. An meinem Zweitwohnsitz werden zwei Pflegebedürftige meinerseits gepflegt und unterstützt.

9. Somit ist es gewährleistet, dass ich zur Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt jederzeit und in kürzester Entfernung zur Verfügung stehe.

10. Die Postadresse ist die Wohnanschrift meiner Eltern angegeben, diese Befindet sich zwischen dem Erst- und Zweitwohnsitz. Sonst bin ich jederzeit telefonisch und per E-Mail erreichbar.

11. Seit Beginn der Arbeitslosigkeit bin ich ohne nennenswerte Verzögerung in der Lage, auf schriftliche oder mündliche Anfragen oder auch auf Angebote seitens der ARGE zu reagieren, da diese wie beschrieben an die Postanschrift geleitet werden und an meine E-Mail Adresse. Zusätzlich ist es mir möglich persönliche Termine bei der zuständigen ARGE jederzeit pünktlich wahrzunehmen.

Soweit so gut.

Ich hoffe Sie können mir bei meinem Anliegen rechtlich weiterhelfen.

Mit Freundlichen Grüßen und Dank im Voraus.
ALG II, Hartz IV, Zweitwohnsitz
Erstwohnsitz / Zweitwohnsitz

Hallo,

ich bin student in Baden-Würtemberg. Habe hier eine Wohnung gefunden und meinen Zweitwohnsitz angemeldet. Den Erstwohnsitz in NRW habe ich nicht abgemeldet....

Nach nun ca. 1 Jahr kamen bei mir Mülltonnen an die ich nicht bestellt habe.... Beim Einzug in die Wohnung wurde mir gesagt das ich die Tonnen des Vermieters mitbenutzen kann. So habe ich das auch bei der Anmeldung des Zweitwohnsitzes angegeben. Der Vormieter musste all das nicht machen...

Alle Versuche das mit dem Amt zu klären liefen ins leere (absurde Öffnungszeiten/ Telefonzeiten; kaum erreichbar für die arbeitende Bevölkerung).....

Nun habe ich eine Mahnung erhalten.... Lieder bekommt es das Amt nicht hin mir die Briefe an meine Präsenzadresse in B-W zu senden. manche der Briefe kommen in NRW an, andere in B-W und einer gar nicht ...

Heute , 5, April 13, habe ich es erneut versucht und direkt eine Abfuhr kassiert. Immer wieder hört man das man das "muss" und "verpflichtet ist" zu zahlen...

Ich habe versucht meine Adresse ändern zu lassen aber ich wurde stur abgewiesen. Mit Worten wie: "ich mach das so wie ich das meine", "Sie müssen sich selbst um die Post kümmern", "Sie müssen Ihren Erstwohnsitz kündigen", "Verpflichtung.... " und so weiter.

Die Frage ist was ich nun wie mache? Bezahlen, aber wovon? Ich bekomme kein Bafög (wenn wäre das auch nicht dazu gedacht Müll und GEZ. gebühren zu zahlen ...)?

Das ganze klingt genau wie die GEZ :/

Auslandssemester: jetzige Studentenbude wird dazu aufgegeben => Erst- oder Zweitwohnsitz im Ausland?

Vielleicht ist hier jemand, der mir in folgender Situation weiterhelfen kann: Ich komme aus Deutschland, studiere aber in NL. Bis jetzt hatte ich den Hauptwohnsitz immer bei meinen Eltern in D (da unsicher war, ob ich mit dem Studium weitermache). Jetzt gehe ich für ein halbes Jahr für ein Auslandssemester nach GB. Meine bisherige Wohnung in NL gebe ich zu diesem Zweck auf. Desweiteren sieht es mittlerweile so aus, als würde ich das Studium beenden, sprich: sicher nicht mehr hauptsächlich bei meinen Eltern in D wohnen. Eigentlich müsste ich also meinen Hauptwohnsitz verlegen und bei meinen Eltern höchstens einen Zweitwohnsitz anmelden. Dazu meine erste Frage: welche Konsequenzen würde das haben hinsichtlich Kindergeld/Haftpflichtversicherung? Kurz zum Status meiner Eltern: beide in Rente, aber haben Beamtenstatus (waren beide Lehrer: ich habe gelesen, dass das beim Anspruch auf Kindergeld anscheinend wichtig ist) Zusätzlich möchte ich meinen Hauptwohnsitz eigentlich nicht nach GB verlegen, da es sich wie gesagt nur um ein Auslandssemester handelt, sprich: zeitlich begrenzt. Reicht das als Grund um anzugeben, dass mein Lebensmittelpunkt sich NICHT in England befindet? Dann würde ich da nur einen Zweitsitz anmelden, ansonsten die Situation lassen, wie sie ist und erst nach meiner Rückkehr nach NL meinen Hauptwohnsitz ummelden. Ich bin sehr dankbar für alle Informationen!!!

Studium, Ausland, Haftpflichtversicherung, Kindergeld, WOHNRECHT, Zweitwohnsitz

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