Vollzeit angestellter + Kleingewerbe anmelden?

Hallo zusammen,

Ich bin momentan als Vollzeitangestellter und möchte ich nebenbei ein Kleingewerbe gründen als Mediengestalter/Mediendienstleister.

Was ich meine Kunden angeboten kann:

  • Webdesign inklusive Webhosting und Websites Verwalten.
  • Grafikdesign z. B. Logo, Visitenkarten, Flyer, Poster, Broschüre usw.
  • Fotografie: Produktfotografie, Portrait, Hochzeiten.

Nun ich habe paar Fragen bei Gewerbe-Anmeldung Formular:

  1. Rechtsform: Ich habe kein Mitarbeiter (also arbeite ich alleine) in Rechtsform soll ich Einzelunternehmen schreiben?
  2. Name des Geschäfts: Als Einzelunternehmen kann ich Firmenname z. B. „Lutus Medien Services“ statt mein Name schreiben?
  3. Was sollte ich genau bei „Angemeldete Tätigkeit“ schreiben?
  4. Einkommensteuer: (Ich habe das in Internet gelesen) Wann Einkommensteuer zahlen Kleingewerbe? Zumindest die Einkommensteuer musst du auch als Unternehmer eines Kleingewerbes in jedem Fall einreichen und evtl. bezahlen, sofern dein Einkommen 9.984 Euro im Jahr übersteigt.

Meine Frage: Ist das bedeutet, wenn ich von meinem Kleingewerbe bis 9.984 Euro im Jahr verdient habe, ist steuerfrei? Oder Einkommensteuer bedeutet Meine Kleingewerbe + was ich von meinem Job als Angestellter zusammen gerechnet?

Haben Sie irgendwelche Empfehlungen oder worauf sollte ich achten?

Vielen herzlichen Dank im Voraus für Ihre Helfe und Zeit!

Vania

einkommensteuer, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Nebentätigkeit, Einzelunternehmen, Nebengewerbe
Privatleasing gewerblich nutzen?

Aktuell bin ich aufgrund der gestiegenen Spritpreise auf der Suche nach einem geeigneten Plugin-Hybriden, den ich gerne leasen würde, um Planungssicherheit für die nächste Zeit zu haben.

Im Nebengewerbe (Einzelunternehmer) bin ich seit 6 Jahren tätig als Veranstaltungstechniker. Corona-bedingt war das Einkommen die letzten 2 Jahre aber leider mehr als bescheiden und somit ist kein großartiger Umsatz nachzuweisen, weshalb gewerbliches Leasing erstmal rausfallen würde.

Für nächstes Jahr ist der Terminkalender erstmal wieder voll mit Jobs, aber das bringt mir für eine aktuelle Leasing Anfrage leider nichts.

Angestellt bin ich seit Oktober im öffentlichen Dienst mit einer relativ gut bezahlten und krisensicheren Stelle.

Das Leasing würde aber dennoch nur dann Sinn ergeben, wenn ich es über die 0.5% Regelung in den Betrieb nehmen könnte, um mir die MwSt. wieder holen zu können und die Fahrzeugausgaben gewinnmindernd nutzen zu können. Das Fahrzeug wird auch zu mindestens 40 % für das Gewerbe genutzt (bei normalem Betrieb), denn zu meinem Arbeitgeber kann ich 10 Minuten zufuss gehen.

Kann es sein, dass man das Fahrzeug, welches über einen Privatleasing vertrag geleast wird, alleine aufgrund der Formulierung "Privatleasing" vom Finanzamt nicht fürs Gewerbe für die 0.5% Regelung genehmigt bekommt und somit die Leasingraten nicht steuerlich absetzen kann?

Oder ist so etwas generell schon möglich, diesen Wagen dann auch ins Gewerbe mit aufzunehmen und über die 0.5% Regelung übers Gehalt mit zu versteuern?

Das ist sicherlich eine komische Situation, da die Konditionen für gewerbliches Leasing eigentlich immer besser sind, aber durch Corona hat sich so eine seltsame Konstellation ergeben, dass aktuell leider nichts anderes möglich ist..

Steuern, Einzelunternehmen
Kleingewerbe:Sacheinlage ohne Rechnung?

Guten Tag,

Ich habe ein Einzelunternehmen gegründet und unterliege derzeit der Kleingewerberegelung. Ich möchte nun Produkte, welche ich verkaufen werde, in mein Unternehmen einführen. Es handelt sich dabei um Produkte deren Wert über Zeit steigt, Sammelerartikel.

Nun gilt:

Wenn Sie mit Ihrem Gewerbe (Einzelunternehmen) beginnen, können Sie grundsätzlich private Gegenstände in das Betriebsvermögen einlegen. Diese Einlage erfolgt sodann ertragsteuerlich mit dem Zeitwert (Gemeiner Wert - ggf. schätzen), vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG. Sollten die Gegenstände jedoch innerhalb der letzten drei Jahre angeschafft worden sein, darf der Einlagewert nicht die Anschaffungskosten (Einkaufspreis) übersteigen. In beiden Fällen können die Kosten für den Erwerb der Gegenstände berücksichtigt werden und der Verkaufspreis stellt nicht gleichzeitig den Gewinn dar.

Da ich alle Produkte, die einen Wert von ca 100k haben, aus privater Hand gekauft habe, liegt keine Rechnung vor. Die Artikel wurden im Zeitraum der letzten 3 Jahren gekauft und die Wertsteigerung hat auch deutlich zugenommen. Anschaffungspreis wäre hier ja jetzt the-way-to-go, aber wie beweise ich nun dem Finanzamt, dass ich die Waren am Tag X gekauft habe? Die könnten ja auch sagen: "Vor genau 3 Jahren war der XX und den übernehmen wir, da für uns am meisten Steuern dabei rumkommen."

Vielen Dank für jede Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen,

Michel

rechnung, Steuern, Einzelunternehmen
Aktien als Betriebsvermögen Einzelunternehmen?

Guten Tag,

ich bin selbstständig tätig mit einem Einzelunternehmen, das weniger als 600.000€ Umsatz und 60.000€ Gewinn pro Jahr erzielt. Den Gewinn aus der Tätigkeit lege ich größtenteils in langfristig Aktien an, bisher privat. Nun ist mir die Idee gekommen, den Gewinn des Einzelunternehmens noch im Unternehmen in Aktien zu investieren, sodass diese Betriebsausgaben wären und in diesem Jahr den Ertrag, der versteuert wird, mindern. Es würde sich für aufgrund vieler Faktoren, die Aktien langfristig als Betriebsvermögen zu halten. Ist das grundsätzlich möglich?

Wenn ja, dann verstehe ich es so, dass der Gewinn aus den Aktien und das Vermögen, mit dem die Aktien gekauft wurden, erst dann versteuert werden, wenn die Aktien wieder verkauft wurden, und zwar wird das zum Kauf genutzte Vermögen normal versteuert mit Gewerbe- und Einkommenssteuer und von den Kursgewinnen nur 60% mit Einkommenssteuer und Gewerbesteuer.

Info: Bei meinen Kapitalerträgen handelt es sich ausschließlich um Kursgewinne, also keine Zinsen oder Dividenden.

Ich habe noch an einer Stelle gelesen, dass Unternehmen, die ihren Gewinn mit Hilfe einer EÜR ermitteln, was bei mir potentiell aufgrund des niedrigen Umsatzes der Fall wäre, die Ausgaben für Aktien erst nach dem Verkauf anrechnen können. Stimmt das?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Selbstständigkeit, Steuern, Kapitalerträge, Einzelunternehmen
Ich möchte Freiberufler oder Einzelunternehmer werden, wer hat Erfahrung und kann mir Tipps geben?

Hallo liebe Leute,

Als ausgebildeter IT-Systemkfm. bin ich seit 10 Jahren als Programmierer tätig. Bisher stets in Festanstellung, was ich nun ändern möchte.

Jetzt kommen für mich 2 Gewerbeformen in Frage, die des Einzelunternehmers und die des Freiberuflers. Der Freiberufler hat für mich einige Vorteile, vor allem steuer- & verwaltungsrechtlicher Natur. Nun ist es allerdings schwer herauszufinden ob und wie ich in die sparte des freiberuflers kommen kann, da nicht einmal von offizieller Seite klar definiert ist wer,wann wozu gehört und die Möglichkeiten Jahr für Jahr weiter reduziert werden. Meine Leistung umfasst primär die Programmierung von Software auf Std. Basis. Es kann aber auch vorkommen, das ich Designs anfertige und umsetze, alles in allem verkaufe ich aber meine Dienstleistung oder bin beratend tätig. Ich sehe auch die Verbindung zum Architekten, die man überall bei der Frage ek oder freiberufler findet. Aus einer Vorstellung vom Kunden entwickelt ich Konzepte und anschließend Software in 7 verschiedenen Programmiersprachen, es ist also anders als man vermuten mag ei sehr kreativer Beruf mit vielen möglichen Lösungswegen, weshalb ich vermute das dies noch Chancen hat als freiberufliche Tätigkeit anerkannt zu werden. Einfach das Finanzamt fragen wo siwe mich sehen möchte ich nicht -da sie im Zweifelsfall mich in ek einsortieren da ich so mehr an sie zahlen muss. Daher auch die Frage wer von euch Erfahrung in genau dem Bereich hat und wie und mit welcher Begründung er/sie seine Geweebeformen zugeordnet bekommen hat.

Vielen Dank LG 7ense

Freiberufler, Einzelunternehmen
Ich habe ein Einzelunternehmen, habe 2 J. keine Steuererklärung, keine Ust-Voranmeldung gemacht, was soll ich tun: Selbstanzeige, Konsequenzen?

Guten Tag Leser und Leserinnen!

Ich bin gerade in mitten eines großen Problems mit dem Finanzamt.

Zu meinem Fall:

Ich habe vor ein Paar Tagen ein Schreiben vom Finanzamt bekommen, in welchem ich aufgefordert bin, Steuererklärungen für die Jahre 2013 sowie 2014 abzugeben.

Ich Betreibe seit 2013 ein Gewerbe (Einzelunternehmen) als Webentwickler. Habe mich dbzgl. leider bis jetzt nie um die Steuern gekümmert, da ich davon ausgegangen bin, dass dies erst relevant wird ab dem Zeitpunkt an dem ich (Kleinunternehmerregelung) im vorherigen Jahr mehr als 17500€ bzw. 50.000€ Umsatz im aktuellen Jahr erziehle. (Ich weiß sehr "Naiv"...) Zusätzlich betrieb ich einen Onlineshop von 2014 bis mitte 2015. (Ich dachte das ist ja alles echt einfach und Stressfrei solange man unter der Gennanten Kleinunternehmer Grenze liegt) Auch habe ich anfang 2014 wegen des Onlineshops und eines Kunden vom Webentwicklungsgewerbe eine Ust.Nr. bei FA beantragt und kurze Zeit später bekommen. Die Geschäfte liefen allerdings alle sehr "bescheiden". Umsätze '13 lagen beim Webentwicklungs Gewerbe bei ca. 1000€ und '14 insgesammt (Webentwicklung & Onlineshop) bei ca. 3000€. In 2013 wurden 3 Rechnungen an Kunden erstellt ohne Ust. und in 2014 7 Stck. mit Ust. Überleben konnte ich die letzten Jahre nur durch die Unterstützung des Jobcenters (HartzIV für Selbsständige).

Jetzt wollte ich der Aufforderung vom FA nachkommen und mich an die Steuererklärungen für '13 sowie '14 machen (über die Steuersoftware Taxman) und sehe natürlich das ich keine Ust. Voranmeldung getätigt habe ebensowenig irgendwas an das Finanzamt gezahlt habe.

Nach etwas research ist mir nun Klar das ich mich nicht "nur" ein bisschen falsch verhalten habe, sondern dies (denke ich), Steuerhinterziehung also eine Straftat ist. Natürlich werde ich allem nachkommen was nun von mir verlangt wird. Strafe schütz ja bekanntlich vor Dummheit (Leider) nicht. Mir ist auch klar das meine Ansichten katastrophal waren.... Ich habe mich halt nur um das Geschäft an sich gekümmert, nicht um die Bürokratie drumherum...

Nun zu meiner Frage (vielleicht war jemand in einer vergelichbaren Situation oder hat von anderswo dbzgl. Know How; Ich bin für jeden Rat & Tip sehr Dankbar):

Was kann ich nun Tun? Sollte ich eine Selbsanzeige beim FA stellen? Oder villt die Steuererklärungen soweit es mir möglich ist mit EÜR sowie einer schriftlichen Erklärung zu diesem Fall erstellen und einfach zum FA schicken?

Ich bin leider gerade Finanziell Tot. Deshalb die Frage hier und nicht wie es wohl besser wäre beim Steuer Berater...

Ich bedanke mich für evtl. Antworten und die Zeit die ihr dbzgl. für mich Opfert hier schoneinmal im Voraus, Vielen Dank!

Finanzamt, Gewerbesteuer, Kleinunternehmer, Selbstanzeige, Steuererklärung, Umsatzsteuer, Einzelunternehmen, Kleinunternehmerregelung
Wie sollte der Kauf einer Gewerbe-Immobilie zur Selbstnutzung und zur Vermietung (jeweils 50 %) durch verheirateten freiberuflichen Einzelunternehmer erfolgen?

Ich bin seit 1997 in meinem Home-Office freiberuflich in der Rechtsform Einzelunternehmen tätig, dazu verheiratet und zwei Kinder, die jetzt endlich flügge werden. Die bisherigen Kosten für mein Home-Office konnte ich immer anteilig als Betriebsausgabe problemlos geltend machen. Mit meinem Finanzamt gab es bislang keinerlei Probleme, obwohl ich immer selbst alle beruflichen wie privaten Steuerangelegenheiten selbst erledigte, so dass ich also etwas versiert in der Thematik EÜR bin und auch keine Scheu habe, mich gezielt weiter zu vertiefen...

Jetzt will ich raus aus dem Home-Office und mir ein Büro kaufen, von welchem ungefähr die Hälfte der Fläche dann von mir (und evtl. auch meiner Frau, die evtl. künftig nebenher als freiberufliche Sprachlehrerin unser Einkommen verbessern möchte) genutzt und die andere Hälfte vermietet wird.

Die Immobilie ist schon geangelt, die Finanzierung wird zur Zeit geprüft, dürfte jedoch bei rund 40% Eigenkapital und hoher Bonität (zwei größtenteils abbezahlte Wohnungen) sicher sein.

In der Perspektive möchte ich mein Einzelunternehmen in den nächsten 1-2 Jahren zu einer GmbH upgraden, um künftigen geeigneten Mitarbeitern eine attraktive Perspektive in meinem Unternehmen bieten zu können (über Übertragung von Gesellschafteranteilen). Strategisch setze ich also auf Wachstum, Dafür spricht beispielsweise, dass die Wort-Marke meines Einzelunternehmens (ich habe nicht meinen Familiennamen, sondern immer die Wort-Marke in den Vordergrund meines Marketings gestellt) bei meiner Zielgruppe relativ bekannt ist. Die Immobilie wird daher möglicherweise nur eine Zwischenlösung sein, wobei wir Immobilienfetischisten sind, d.h. ohne Not die Immobilie bei einer räumlichen Enge dann eher nicht verkaufen wollen.

Soviel zur Ausgangssituation.

Welche Form des Immobilienkaufs bietet sich für uns angesichts der skizzierten Ausgangssituation an? Wie sollte idealerweise der Kauf erfolgen? Können alle Immobilienkosten- und einnahmen in der EÜR erfasst werden? Kann die beim Kauf anfallende USt (z.B. Maklerrechnung) als Vorsteuer geltend gemacht werden? Welche Feinheiten gilt es zu beachten?

Füre Tipps, Ideen und Anregungen wäre ich Euch sehr dankbar :-)

Viele Grüße und ein erstes Dankeschön schon mal im voraus

eÜr, Freiberufler, Immobilienkauf, Kaufvertrag, Ehefrau, Einzelunternehmen

Meistgelesene Fragen zum Thema Einzelunternehmen