Hallo, in unserem Mietvertrag steht das die Elektrogeräte nicht Gegenstand des Mietvertrags sind. Unser Geschirrspüler ist defekt wer muss für die Kosten aufkommen? Gibt es etwas was wir beachten sollten?
DieEinbaukücheinkl. der Elektrogeräte(Kochstelle, Dunstabzugshaube, Einbaubackofen, Edelstahlspüle,Geschirrspüler) sindnicht Gegenstand des Mietvertrages. Siewerden dem Mieter unentgeltlich zurNutzung überlassen. Defekte Geräte werden vomMieter auf eigeneRechnung instandgesetzt oder ersetzt. Bei Ersatz eines Gerätes geht dieses ausdrücklich nicht in das Eigentum desVermietersüber, sondern verbleibt im Eigentum desMieters und darf am Endedes Mietverhältnisses wieder aus der Wohnung entfernt werden.