Gewerbesteuer bei Ausschüttung in Holding GmbH?

Hallo liebe Community,

wieder bin ich auf eine hilfreiche Antwort angewiesen und erhoffe mir folgenden Gedankengang beantwortet zu bekommen:

Eine Muttergesellschaft GmbH hält 100% der Anteile an einer Tochtergesellschaft GmbH.

Die Tochtergesellschaft ist operativ in der medizinischen Dienstleistungsbranche tätig und im Allgemeinen von der Gewerbesteuer befreit.

Welche Steuern fallen bei der Ausschüttung des Gewinns an die Muttergesellschaft an bzw. wie sehen diese im Detail aus?

Meines Erachtens führt zunächst die Tochtergesellschaft auf der eigenen Ebene die Körperschaftssteuer + den Soli-Zuschlag ab. Übrig bleibt der Gewinn nach Steuern. Bei der Ausschüttung an die Muttergesellschaft sollten die Gewinne im Normalfall zu 95% steuerfrei sein. Die restlichen 5% werden mit der üblichen Höhe der Gewerbe- und Körperschaftssteuer sowie Soli-Zuschlag belastet... so mein Wissensstand

Gibt es hier jedoch ggf. Voraussetzungen, sodass diese 95%ige Steuerbefreiung erst zustande kommt, wenn die Tochtergesellschaft bereits KSt und GewSt abgeführt hat?

Oder anders ausgedrückt:

Geht die Steuerersparnis durch die Gewerbesteuerbefreiung auf Ebene der Tochtergesellschaft durch die Ausschüttung an die Muttergesellschaft wieder verloren und muss doch abgeführt werden?

Ich hoffe ich konnte das gut schildern.

Ich bedanke mich jetzt schon für jede Antwort.

Liebe Grüße

Bilanz, Bilanzierung, Dividende, Gewerbesteuer, GmbH, Jahresabschluss, Steuerberater, Steuern, Steuerrecht, Dienstleistung
Anfertigung trotzdem durchführen lassen?

Hallo Leute,

Mein Mann und ich haben folgendes Problem:

Wir wollten für seine Oma eine Kette mit Anhänger beim Juwelier anfertigen lassen. Wir haben daraufhin eine Anfrage gestellt beim Juwelier und er meinte es ist alles kein Problem und die Kette können wir bei ihm für 456€ machen lassen. Nur würde es was länger dauern weil es eine spezielle Anfertigung ist. Das war auch kein Problem für uns. Damit der Juwelier auch mit dem Erstellen beginnen konnte, mussten wir eine Anzahlung 150€ tätigen, was wir auch gemacht haben.

Jetzt seit Monaten sagt er, er möchte den Auftrag abgeben, weil diese Anfertigung bei anderen Schmieden teurer ist als bei seinem und sein Schmied für längere Zeit wohl weg sei.

Bei anderen Juwelieren müssten wir nun über 1000€ zahlen für genau das gleiche und da er der günstigste ist mit 400€ und er von vornherein gesagt hat es wäre alles machbar, würden wir gern bei ihm bleiben wollen.

Jetzt stellt sich uns die Frage muss der Juwelier die Differenz zahlen wenn wir uns jetzt einen anderen Juwelier suchen? Kann man da rechtlich irgendwie vorgehen? Ist er verpflichtet den Auftrag den wir angenommen haben auch durchzuführen? (Schadensersatz, Ausbesserungspflicht...?) Müssen wir Mehrkosten für nicht erfüllung der Dienstleistung übernehmen?

Laut meinem Mann müssten wir dem Juwelier mindestens 3x die Chance geben zur Ausbesserung und beim 4x können wir uns an einen anderen Juwelier wenden jedoch müsste dann der 1. Juwelier die Differenz zahlen. Stimmt das so?

Wir bitten umdringenden Rat.

LG

Nina & Stefan

Gesetz, Kaufvertrag, Recht, Vertrag, BGB, Dienstleistung, Kauf, Pflicht, rechtlich
Veredeln von Stoffen als Dienstleistung, Markenrechtsverletzung?

Hallo,

mal angenommen: Ich kaufe eine Stoff als Handwerksmaterial von Firma X, dieser Stoff ist frei verkäuflich für eigene DIY Projekte und bildet auf diesem Stoff den Markennamen ab.

Mal ganz blöd vereinfacht ich kaufe einen Stoff der den Markennamen Nike abbildet und möchte mir daraus einen Kissenbezug nähen.

Ich kaufe also 4m x 1m von diesem Stoff verarbeite ihn für meinen Eigengebrauch und stelle daraus meinen imaginären Kissenbezug her. Nachdem mein Kissenbezug fertig ist, stelle ich fest, dass der Stoff theoretisch für 3 weitere Kissenbezüge reichen würde.

Auf dem imaginären Internetmarkt bieten bereits hunderte Hersteller über bekannte Plattformen in der EU, aber auch auf anderen Kontinenten, diese Kissenbezüge fertig als Universalpassform an, in nehmen wir mal 80cmx80cm, da mein imaginäres Kissen aber die sonderlichen Maße von 43,5cm x 93,7cm hat, stelle ich mir meine Bezüge einfach selber her zum Eigengebrauch.

Der Markt für diese spezielle Maße von Kissenbezügen ist ungesättigt, also plane ich per Kleingewerbe Kissenbezüge für diese und andere sonderliche Kissen herzustellen.

Natürlich ist das erwerben dieser Lizenz der direkteste Weg um diese Kissenbezüge die z.B. "Nike" als Markennamen abbilden gewerblich verkaufen zu dürfen, aber auch extrem kostspielig.

Ich plane mit meinen Kissenbezügen etwas dazu zuverdienen und mein Hobby, das Schneidern, lukrativ einsetzen zu können. Ich habe eine andere beantwortete Frage auf der Partnerseite gelesen, da wurde das Beispiel mit einem Becher illustriert:

Angenommen ich kaufe einen Becher von Firma X, bemale ihn selber, veredele ihn und verkaufe ihn weiter wäre das eine Markenrechtsverletzung. Verkaufst du die eigentliche Dienstleistung also das bemalen des Bechers, gibt es keine Probleme mit dem Marken- oder Urheberrecht.

Ist das so korrekt?

Also auf meine Situation:

Beispiel 1: Ich kaufe Nike-Stoff, nähe mein Kissenbezug und verkaufe meinen fertigen Kissenbezug über einen eigenen Online-Shop ist das Markenrechtsverletzung. -"Nike Kissenbezug 43,5cm x 93,7cm"

Beispiel 2: Ich kaufe Nike-Stoff, nähe mein Kissenbezug und verkaufe die eigentliche Dienstleistung über einen eigenen Online-Shop, verschicke aber genau das selbe wie in Beispiel 1, ist das erlaubt? -"Kissenbezug aus Nike-Stoff 43,5cm x 93,7cm handgenäht - Einzelstück"

Was für weitere Möglichkeiten habe ich meine speziellen Kissenbezüge aus Nike Stoff zu vertreiben ohne in ein Fettnäpfchen zu treten?

Das alles ist natürlich obligatorisch, auf mein realistischen Fall angewendet müsste man aber davon ausgehen, dass Nike ein Hersteller in der allgemeinen Polstermöbelindustrie ist, aber eigentlich selber keine Kissenbezüge herstellt. Die bereits angebotenen Kissenbezüge sind also auch Dritte die dieses Produkt vertreiben.

Hergestellt werden meine "Kissenbezüge" auf Nachfrage bzw. in Kleinstserien auf Vorrat (< 5 Stk.).

Ich hoffe hier auf Erfahrungswerte, sollte es soweit kommen konsultiere ich natürlich ein Anwalt in Sachen Marken- und Patentrecht.

Kleingewerbe, Unternehmen, Urheberrecht, Dienstleistung, markenrecht
mein Gewerbe ein Handwerk ? oder eine Diensleistung ?

Ich weis ja gar nicht ob ich hier dafür richtig bin aber habe mich schon so viel hier durchgelesen und es wurde mir auch schon so viel geholfen bzw. habe soviele Tipps erhalten, darum Frage ich hier nocheinmal Aber erstmal Hallo :o) so meine Frage Ich habe ein Gewerbe angemeldet bei miener Gemeinde und zwar ein Bügelservice also für mich eine Diensleistung die ich erbirnge Bügeln für andere :o) ich mache es halt gern Heute bekam ich Post von der Handwerkskammer Aachen das ich dieses eintargen lassen müsse und zwar als Bügelanstalten :o( hääää ich habe ein Bügelservice eine Diensleistung dort sagte man mir aber es sei ein Handwerk (ja klar ich Handwerke mit meinem Bügeleisen ) grins ich müsse einmalig 120€ bezahlen und dann einen Jährlichen beitrag von derzeit 104,04 € aber soviel verdiene ich jetzt noch gar nicht bzw. ich muss ja erstmal mein Gewerbe mein Bügelservice aufbauen dies habe ich ja erst seit dem 02.09.2009 zudem hat mich der beamte gerfragt wo ich dies angemeldet habe das möchten sie aber als nebengewerbe anmelden ? habe dies bejart weil ich es NUR nebenbei machen möchte ab und an mal Bei der Handwerkskamme kam man mir leider nicht sehr freundlich rüber da ich immer und immer wider gesagt habe das es ein Bügelservice ist und keine Bügelanstalt :( und ich dies nur nebenbei mache aber das seie egal

kann mir da vieleicht jemand weiterhelfen ?

Gewerbe, Dienstleistung

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