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Depotübertrag des Verlusttopfes um gezahlte Steuern bei anderem Broker zurück zu erhalten?

Guten Abend Community,

Da der Trade Republic Kundenservice so mies ist und nicht antwortet, versuch ich's mal hier :)

Ich habe nach längerer Zeit mal wieder einen trade bei Trade Republic gemacht. Habe mit einem Short auf den S&P ganz gut gelegen und musste ein paar hundert € Kapitalertragssteuer zahlen. Ich weiß, dass TR die Steuer zurückerstattet, wenn ich jetzt beispielsweise einen Verlusttrade machen würde. Ich habe allerdings nicht vor einen solchen zu machen :D

Ich habe noch einen Allgemeinen Verlusttopf bei der Consorsbank, der die 1000€ locker abdecken dürfte, da ich im letzten Jahr einige Fehler mit KO-Zertifikaten gemacht habe. (Also nicht den Verlusttopf für Aktien, sondern schon den für Derivate, müsste sich also schon um den selben Verlusttopf handeln) Wie gehe ich jetzt am besten vor? Kann ich einfach einen Depotübertrag des Verlusttopfes von Consors zu TR machen und ich würde dann die gezahlte Steuer bei TR auf mein Konto zurückerstattet bekommen?

Müsste ja eigentlich funktionieren, denn wenn ich jetzt bei TR mit einem Trade Verlust machen würde, würde ich die Steuer ja auch zurückerstattet bekommen (habe ich schon mal gehabt)
vielleicht weiß ja einer wie sich das verhält oder wie TR das handhabt, danke vorab

PS: eine Steuererklärung kommt eigentlich nicht in Frage, da ich für dieses Jahr normalerweise gar keine Steuererklärung abgeben werde. (Gebe ich eine ab, kann mein Vater meine Sozialversicherungsbeiträge etc nicht mehr bei sich angeben, und das wäre vermutlich etwas mehr als die € die ich hier zurückbekommen würde)

Daher würde ich es gerne über diesen Weg lösen und die Steuer, die TR schon von mir abgeführt hat, wieder zurück holen.

Hoffe ihr habt mein Anliegen verstanden und könnt mir kurz antworten, ob mein Plan so aufgehen würde :)

Aktien, Börse, Broker, Depot, Finanzen, Steuererklärung, Steuern, Trading, Depotübertrag
Depotübertrag aus Familiendepot mit nur einem offiziellen Depotinhaber

Gesetzt folgenden Fall: Eine Mutter als einzige Depotinhaberin bildet in den 1990er Jahren mit zwei ihrer erwachsenen Kinder, vornehmlich um kostensynergistische Vorteile der Beteiligten zu nutzen, eine Investmentgemeinschaft, wobei die Kinder ihre Einlagen per Überweisung von ihren Konten in das bereits bestehende Depot getätigt haben. Bis heute haben sich die Anteile aufgrund von Entnahmen so verschoben, dass ein Kind den Löwenanteil innehält. Ein großer Teil der Aktien etc. unterliegt noch dem Bestandsschutz vor Einführung der Abgeltungssteuer, und kann somit theoretisch bei Veräußerung steuerfrei erlöst werden. Jetzt sollen die entsprechenden Anteile der Papiere in ein eigenes Depot des den Löwenanteil beanspruchenden Kindes übertragen werden. Um aber den Bestandsschutz zur Abgeltungssteuerfreiheit zu wahren, müsste der Transfer als unentgeltlicher Übertrag in Form einer Schenkung gegenüber der Depotbank deklariert werden, obwohl es realiter gar keine Schenkung darstellt, sondern lediglich quasi ein Besitzwechsel. Weiterer Nachteil: Der Freibetrag bzgl. einer etwaigen Erbschaft wird für einen Zeitraum von 10 Jahren tangiert.

Frage: Lassen sich die Wertpapiere so übertragen, dass die Umstände der eigentlichen Konstruktion gerecht werden, wobei der Bestandsschutz vor der Abgeltungssteuer gewahrt bleibt und klargestellt ist, dass die Kinder die Inhaber ihrer Anteile waren und bleiben und die depotinhabende Mutter bezüglich dessen lediglich als Verwahrerin fungierte?

Abgeltungssteuer, Depot, kinder, Depotübertrag
Depotübertrag - Erbschaft, Schenkung, Gläubigerwechsel, Steuer, Kaptialertragssteuer etc.

Hallo Experten. Mein Vater hat nach dem Tod meiner Mutter ihr Aktiendepot geerbt. Er möchte dieses Depot nun auf mich übertragen, weil er selbst krank ist. Im Depot sind nur DAX-Werte u Bank-Zertifikate, die alle vor 2009 gekauft wurden. Ich frage mal hier, weil ich von der Bank u dem Steuerberater viel gehört habe u am Ende nun doch nicht weiß, was Sache ist. Wenn ich von der Bank (ich habe dort auch ein Konto) die Aktien im Depot meines Vaters auf mein Depot abziehen lasse, was passiert dann steuerrechtlich? Offensichtlich ist dies ein Depotübertrag mit Gläubigerwechsel. Grundsätzlich würde dies also wie ein Verkauf der Aktien behandelt (Veräußerungsfiktion). Aber weil die Aktien so alt sind, ist es nicht steuerpflichtig? Die Aktien scheinen im Moment auch alle weniger wert zu sein als sie es beim Kauf waren (Veräußerungsverlust?). Fällt Kapitalertragssteuer/Abgeltungssteuer nur bei Veräußerungsgewinnen an? Wird das ganze zudem automatisch als Schenkung betrachtet u es fällt Schenkungssteuer an? Od ist es entweder Verkauf (von Vater an Sohn) oder Schenkung, je nachdem wie mans gerne hätte? Möglich wäre auch noch, dass die Bank das Aktiendepot meiner Mutter in einem Erbengemeinschaftskonto (mein Vater u ich) führt, da ich aus steuerlichen Gründen notariell meine Pflichtteil am Erbe meiner Mutter beansprucht habe. Wäre es dann ein Übertrag ohne Gläubigerwechsel? Danke!

Depotübertrag

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