Verwandte Themen

eBay Verkäufer Steuerprüfung falsche Verkaufsanhaben von eBay

Ich habe seit sage und schreibe 3 Jahren eine Steuerprüfung über meine gewerblichen eBay Verkäufe laufen und folgendes Problem: Ebay stellt dem Fi.Amt eine Liste mit den kompletten Auktionen zur Verfügung, die in den Jahren 2008 - 2009 - 2010 gelaufen sind. Diese Umsätze werden vom Prüfer als Einnahmen veranschlagt. Da schon alleine im Jahr 2008 über 35.000,- Euro mehr als Einnahmen ich versteuert hatte vom Prüfer als wirkliche Einnahmen gemeldet wurden bin ich fast verzweifelt. Ich konnte mir überhaupt nicht erklären, woher diese Umsätze kommen sollten. Nach vielen schlaflosen Nächten und Prüfung von meiner Seite habe ich festgestellt, dass in der Umsatzliste von eBay alle Rückgaben und Stornos als Einnahme aufgezählt waren, diese vom Fi.Amt aber nicht abgezogen wurden. Dies waren ca 15.000,- Euro, die der Prüfer dann auch akzeptierte. So, jetzt fehlten aber immer noch 20.000,-Euro. Ich habe dieses Geld nicht bekommen, weder auf mein bei eBay registriertes Bankkonto noch auf mein Paypalkonto. Nachdem das Fi.Amt meine Beteuerung nicht anerkennt und mir nicht glaubt, habe ich jeden einzelnen von eBay gemeldeten Verkauf geprüft. Dieser musste ja entweder auf meinem Bankkonto od.auf dem PayPal-Konto gelandet sein. Und da habe ich den Fehler entdeckt: eBay hat auch alle Auktionen gemeldet, die erst gar nicht bezahlt wurden bzw. direkt nach Auktionsende widerrufen wurden. Und das waren wesentlich mehr als bezahlte Artikel, die dann wieder zurückgebucht wurden. Also alle nicht abgewickelte Auktionen wurden von eBay als Auktionen mit Umsatz gemeldet und das Fi.Amt hat diese Umsätze als Einnahmen übernommen. Die widerruften Auktionen hatten einen Wert von 21.500,- Euro, also genau die Summe, die fehlte. Jetzt habe ich das Problem: Wie mache ich das dem Prüfer verständlich. Wie beweise ich, dass diese Auktionen, die ich mit Namen, Datum, Artikelnummer usw. auflisten kann, niemals stattgefunden haben, bzw. nicht bezahlt wurden. Nochmal: Es geht nur um die Auktionen, die NICHT bezahlt wurden, weder auf mein PayPal-Konto noch auf mein Bankkonto. Diese Auktionen wurden nicht abgewickelt bzw. nicht bezahlt also auch nicht verkauft. Von eBay aber als gelaufene Auktion gemeldet Die Stornos konnte ich ja nachweisen, da aufs Konto gebucht und wieder zurückgebucht. Nur Auktionen, die nicht bezahlt wurden sind natürlich auch nicht in der Buchhaltung. Leider habe ich von den eBay-Rechnungen immer nur die wichtigen ersten Seiten für die Buchhaltung ausgedruckt. NICHT die detailierten Angaben zu jeder Auktion (das wäre jeden Monat ein dicker Stapel gewesen) Ich weiß, das war ein Fehler. Wurde von meinem Steuerberater aber nie bemängelt. Das ist das große Problem, denn auch in den Jahren 2009 und 2010 sind es ähnlich große Summen, die fehlen. Vielleicht kann mir ja jemand sagen, wie ich beweisen kann, dass diese Auktionen nicht abgewickelt wurden. Ich bin dankbar für jede Hilfe.

steuerhinterziehung, ebay, Finanzamt, Umsatz
Gibt es eine Geringfügigkeits-Grenze bei Steuersündern?

Hallo, ich konstruiere mal einen ziemlich extremen Fall: ein armer Teufel wird von seiner Frau verlassen und im Beruf gemobbt. Gesundheitlich hat er Probleme und scheinbar ist die ganze Welt gegen Ihn. In einer Klinik kann man ihn grade noch vom Suizid abhalten. Er ist aber so mit den Nerven am Ende und paranoid geworden, dass er kurzentschlossen ins benachbarte Ausland fährt und dort 10000 Euro auf einem Nummernkonto/Wertpapier-Depot anlegt, von dem er niemanden etwas erzählt. Im Laufe der nächsten Jahre verliert er aber viel Geld mit seinen Wertpapier-Anlagen. Durch Kursverluste werden aus 10000 Euro nur noch 7000 euro. An Dividenden/Ausschüttungen erhält er in den nächsten 10 Jahren auch nicht mehr als insgesamt 100 Euro (ungefähr das, was das Konto/Depot in 1 Jahr an Gebühren kostet). Allerdings gibt er diese Divi./Aussch. nicht in seiner Steuererklärung an. Wobei zu berücksichtigen ist, dass, wenn er dieses Auslandskonto/Depot angegeben hätte, wahrscheinlich sogar noch Steuern zurückbekommen hätte, wegen der Verlustverrechnung mit anderen, dem Finanzamt bekannten, inländischen Depots. Angenommen, der arme Kerl wird irgendwann mal erwischt und die Daten seines ausländischen Depots werden dem Finanzamt bekannt: muss er dann mit einer Strafe rechnen? Oder gilt hier eine Geringfügigkeits-Grenze? für Meinungen bedanke ich mich im Voraus

steuerhinterziehung, Steuern
Unangemeldete Selbstständigkeit?

Ich Grüße euch!

Ich werde versuchen meinen Sachverhalt möglichst kompakt darzustellen.

2015 begann ich eine Tätigkeit als 'selbstständiger Handelsvertreter', der praktisch eine Scheinselbstständigkeit war. ~15.000€ Jahreseinkommen. Ich hatte meine Tätigkeit nie angemeldet, auch keine Steuer gemeldet, gezahlt etc. Grund dafür waren hauptsächlich Psychosen und monatelange Aufenthalte in Psychiatrien - das kann ich mittlerweile nicht mehr nachweisen.

Bald darauf war ich nicht mehr in Deutschland gemeldet und die Geschichte geht im letzten Jahr, 2019 weiter - ich begann wieder die Tätigkeit als selbstständiger Handelsvertreter, ca 9500€ Verdienst im letzten JahresQuartal und in diesem bisher 3000€, wieviel mehr das noch wird wird sich zeigen.

Ich bin noch nicht in Deutschland gemeldet, habe auch seit Jahren keine Krankenversicherung. Wenn ich mich bei dem FA melde, habe ich Bedenken für 2015 Probleme zu bekommen.

Stimmt es, das es Strafrechtlich verjährt ist, nicht steuerrechtlich?

Außerdem Spiele ich mit dem Gedanken, mich weiterhin nicht anzumelden - bin immerhin nicht in Deutschland gemeldet und kann jeden Cent für meine weitere selbst finanzierte Ausbildung (teuer...) selbst sehr gut gebrauchen.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, das ich überhaupt auffliege? Wie hoch können Strafen sein, bei nicht angegeben Einkommen von ~ 10-20.000€? Wenn ich richtig informiert bin, kann ich mit dem richtige absetzen so viel auch steuerfrei verdienen? Gemeldet bin ich zZ in Frankreich.

Vielen dank im Vorraus für jeden, der sich meiner vielleicht ungewöhnlichen Situation / Fragestellungen annimmt! :)

steuerhinterziehung
Komplizierte Situation wegen vergessener Angaben in der Steuererklärung ohne Gewerbeanmeldung?

Hallo,

Ich bin seit 2019 Student und verdiene seit dem Jahr 2018 regelmäßig etwa 300 EUR im Monat mit der australischen Onlineplattform Appen (Crowdsourcing-Tätigkeiten: Werbeanzeigen bewerten etc). Da ich zurzeit meine Steuererklärung für 2019 mache, ist mir aufgefallen, dass ich (leider viel zu spät) die Einnahmen aus dieser Quelle (2018 ca. 1070 EUR) nicht in der Steuerklärung für 2018 angegeben habe, da ich es bisher leider versäumt habe, mich genauer über die Versteuerung dieser Einkünfte zu informieren. Darüber hinaus habe ich 2018 etwa 300 EUR aus Privatverkäufen auf Ebay und Momox erzielt und insgesamt 355 EUR an Cashback und Gutschriften von Banken erhalten.

Somit habe ich insgesamt etwa 1740 EUR an Einkünften unwissentlich nicht angegeben. Die knapp 7000 EUR, die ich durch eine Aushilfstätigkeit in dem Jahr 2018 verdient habe, habe ich regulär entsprechend der Lohnsteuerbescheinigungen angegeben und auch die jeweilige Steuererstattung vom Finanzamt erhalten. Da ich nun nach Verrechnung des 1000 EUR Pauschbetrages für Arbeitnehmer insgesamt mit mit meinen Einkünften für 2018 noch unter dem Freibetrag von 9000 EUR liege, stellt sich mir die Frage, ob eine Selbstanzeige beim Finanzamt damit ratsam ist, da mir leider ebenfalls die Pflicht zur Rechungstellung unbekannt war. Ich habe lediglich Auszüge vom PayPal- und anderen Bankkonten. Wird das ausreichen oder wird das Finanzamt dann eine Schätzung vornehmen, insbesondere weil mir bis zuletzt nicht bewusst war, dass ich für diese Tätigkeit ein Gewerbe hätte anmelden müssen, was ich bisher leider ebenfalls versäumt habe.

Darüber hinaus habe ich über den gesamten Zeitraum hinweg keine Rechnungen ausgestellt, sondern habe meine Arbeitszeiten teilweise im Onlineportal von Appen erfasst und bin mir deshalb auch bezüglich einer eventuellen Scheinselbständigkeit sehr unsicher oder ob für die nicht ausgestellten Rechnungen dann auch Bußgelder fällig werden.

Da ich nun eingesehen habe, dass das Ganze höchstwahrscheinlich unter Scheinselbständigkeit läuft, ich mich im Vorfeld viel besser informieren hätte müssen und ich deswegen auf jeden Fall diese Tätigkeit beenden will, hoffe ich, dass mir hier jemand Tipps oder Hinweise zum weiteren Vorgehen geben kann und mit welchen Konsequenzen ich rechnen muss.

Vielen Dank schonmal für eure Einschätzungen.

steuerhinterziehung, Finanzamt, Gewerbeanmeldung, rechnung, Scheinselbständigkeit, Steuererklärung, Bußgeld

Meistgelesene Fragen zum Thema Steuerhinterziehung