Sollte ich mein duales Studium zum Diplom-Finanzwirt abbrechen?

Hallo,

mich hatte im Oktober mein duales Studium angefangen und war leider tatsächlich von Anfang an nicht so richtig zufrieden. Ich hatte mir immer so das typische Studentenleben gewünscht, wo man sich oft trifft, nicht unbedingt immer Party, aber einfach viele verschiedene Leute kennenlernen und das jung sein genießen.

Es kann auch sein, dass ich mir da einfach zu große Hoffnungen gemacht habe, aber wir sind eine Klasse mit 23 Leuten, wobei viele auch schon ein paar davon älter als 30 Jahre sind und wir unternehmen eigentlich gar nichts zusammen.

Auch stört es mich etwas, dass es alles genau auf das Finanzamt abgestimmt ist, was ja eigentlich gut ist, aber ich weiß zur Zeit einfach nicht, ob ich mich dort die nächsten Jahre sehe.

Auch würde ich eigentlich nochmal etwas reisen, was mir durch 30 Urlaubstage nicht so wirklich ermöglicht wird.

Ich würde zudem auch eigentlich eine Nebentätigkeit ausüben wie zum Beispiel Kellnern etc., also so klassische Studentenjobs😅

Ich weiß aber einfach nicht, ob ich es bereuen würde, wenn ich jetzt im Oktober zum Beispiel ein BWL oder Wirtschaftswissenschaften Studium anfange.

Während des Studiums gibt es ja auch öfter mal die Möglichkeit für Auslandsaufenthalte, was mich auch interessieren würde, generell ja auch später im Berufsleben, wo man ja als Beamter eher eingeschränkter ist.

ich habe aber dennoch Angst, dass meine Erwartungen nicht erfüllt werden und ich es im Nachhinein bereue.

ich könnte mir zum Beispiel auch sehr gut vorstellen etwas in die Richtung mit Medien was zu machen zum Beispiel als Moderatorin oder Interviews führen. Das könnte ich ja eventuell ja auch schon während des Studiums ausprobieren, also bei einem “normalen” Studium was nicht dual ist.

vielleicht verstehen mich manche und können mir vielleicht etwas weiterhelfen, wie sie sich entscheiden würden oder was so Erfahrungen aus dem Studium Diplom-Finanzwirt oder BWL/Wirtschaftswissenschaften sind

vielen Dank!

Studium, beamte, Beamtenrecht, BWL, Finanzamt
Vermieter veranlasst Wohnungsöffnung durch Polizei,in meiner Abwesenheit, unter falschem Vorwand und die Polizei hat dem Vermieter womöglich noch rein gelassen?

Hallo an alle,

wie der Titel meiner Frage schon erahnen lässt wird es ein wenig kompliziert aber ich bräuchte dringend Hilfe und Rat.

Also mal von Anfang an:

Ich konnte die Miete für April(780€) und Mai (780€) erstmal nicht zahlen.

Am 28.5 fuhr ich in den Urlaub(28.5bis7.6)und überwies am 1.6, 1000€ an meinen Vermieter.Der Betrag ging am 2.6 beim Vermieter ein.

Als ich dann am 7.6 aus dem Urlaub zurück kam waren 2 Schreiben von meinem Vermieter in meinem Briefkasten.

Schreiben Nr.1 war eine Ankündigung für eine kontrollablesung der wasserzähler für 5.6,da es angeblich Unstimmigkeiten bei der Betriebskostenabrechnung 2021 gab (ich habe ein Guthaben von über 700€ aus der Betriebskostenabrechnung 2021, von denen ich bisher 390 noch nicht zurück bekam), der Brief war datiert auf 25.5, obwohl ich am 28.5 meinen Briefkasten leerte und das Schreiben noch nicht in meinem Briefkasten war. Der Vermieter wohnt quer gegenüber und wirft seine Briefe persönlich ein.

Schreiben Nr.2 war die fristlose Kündigung, vom 2.6.

Als ich dann hoch ging zu meiner Wohnung war zu meiner Verwunderung das Schloss an meiner Wohnungstür ausgetauscht und ein Zettel hing an der Tür , dass meine Wohnungstür von der Polizei geöffnet wurde, mit Aktenzeichen und Anschrift des zuständigen Polizeireviers.

Daraufhin ging ich sofort zum zuständigen Revier und bekam dort die Schlüssel für meine Wohnung.Der Grund für die Türöffnung wurde mir von der Beamtin nicht genannt und sie sagte mir das die zuständige Beamtin noch nicht da sei. Ich solle um 19 Uhr anrufen und dann erfahre ich den Grund.

Als ich dann in meine Wohnung kam war ein langes weises Brett ,das normalerweise vor der Luke vom Wasserzähler stand, auf einem Sessel und die kleine Tür hinter dem der wasserzähler ist (ähnlich eines sicherungskastens) war demonstrativ geöffnet.

Als ich dann um 19 Uhr beim Polizeirevier anrief wurde mir gesagt das mein Vermieter die Türöffnung am 5.6 veranlasst hat da er sich Sorgen um meine Gesundheit gemacht habe, da ich die Miete nicht überwiesen habe und mein Briefkasten voll war.(Briefkasten wurde 28.5 letztes Mal von mir geleert).

1.Vermieter hat womöglich falsche Angaben gegenüber der Polizei gemacht, um die Türöffnung zu begründen.

2.Polizei hat offensichtlich dem Vermieter Zugang zu meiner Wohnung gewährt.

Fragen:

Ist die Türöffnung zu vertreten?

Was könnte ich zur Anzeige bringen (Hausfriedensbruch,Ehrverletzung,ect.)???

Kann ich gegen die Polizeibeamten rechtlich vorgehen?

Zum Zeitpunkt der Türöffnung 5.6 hatte ich einen Mietrückstand von 1340€was nichts außergewöhnliches ist. Außerdem ist es normal das Menschen im Sommer in den Urlaub(10Tage) fahren. Wüsste nicht das ich das trotz Mietrückstand melden müsste.

Meines Erachtens gab es keinerlei Gründe die solch eine Maßnahme rechtfertigen.

Bin wirklich sauer da dies ein massiver Eingriff in meine Privatsphäre war und ich mir bis auf diese Mietschulden niemals etwas zu Schulden kommen lies.

Über antworten und Hilfe würde ich mich sehr freuen.

vielen Dank 😊

beamte, Mietrecht, Polizei, vermieter, WOHNRECHT, Beschwerde, Einbruch, Privatsphäre, Straftat, Hausfriedensbruch, Strafanzeige
Steuerklassen(-wechsel) nach Hochzeit, Beamter uns Arbeitslose?

Hallo, bei uns haben sich gerade einige Lebensumstände geändert, bzw. stehen kurz bevor :) Noch sieht es so aus:

  • Er: Beamter, Steuerklasse 1
  • Sie: Arbeitslosengeld 1-Bezug, bisher Steuerklasse 1
  • nicht verheiratet
  • 1 gemeinsames Kind (2 Jahre alt)

Im März 2019 wird unser zweites Kind geboren, meine Frau wird dann aus dem ALG-I-Bezug direkt in die Elternzeit mit Elterngeld-Bezug übergehen. Zudem möchten wir in 2019 auch noch heiraten.

Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:

  1. Wenn wir vor der Geburt heiraten: Können wir die Steuerklassen bei der Heirat frei wählen, wegen des ALG-Bezugs? Wir würden dann gerne III (für ihn) und IV (für sie) wählen. Ist das clever oder wirkt sich das negativ auf das AGL I aus? Oder müssten wir dann mit der folgenden Steuererklärung sogar nachzahlen?
  2. Wenn wir nach der Geburt heiraten: Sie ist dann ja schon im Elterngeldbezug. Ist da dann ein Steuerklassenwechsel mit der Heirat noch möglich? Auf das Eltergeld wird sich das nicht auswirken, da sie ohnehin nur den Mindestsatz bekommt.
  3. Ich vermute, dass eine Hochzeit nach der Geburt diesbezüglich sinnvoller ist, da sich dann gar nicht erst Auswirkungen auf das ALG ergeben können. Ist das richtig? Mit III/V hätten wir dann monatlich ca. 400€ mehr netto.
  4. Sowohl Elterngeld als auch ALG I unterliegen m.W. dem Progressionsvorbehalt. Also ist die Wahrscheinlichkeit, dass wir am Ende des Jahres aufgrund der Hochzeit so oder so nachzahlen müssen. Wo wäre denn mit einer geringeren Nachzahlung zu rechnen: III/V oder IV/IV?

Ich hoffe, mir kann jemand hierbei helfen :) Das ist eine ziemlich verwirrende und undurchsichtige Thematik :/

VG

beamte, hochzeit, Steuerklasse, Wechsel

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