Abgrenzung ehrenamtliche Tätigkeit - Arbeitnehmereigenschaft?

Bei den meisten ehrenamtlichen Tätigkeiten ist der Tätige ja am ehesten mit einem Selbständigen vergleich bar. Ihr schuldet keine konkrete Arbeit, sondern einen Dienst oder einen Erfolg und erhält dafür ein Entgelt, dass mehr oder weniger verhandelt wurde.

Ich musste mich in letzter Zeit öfters mit "kirchlichem Hilfspersonal" auseinander setzen. Je nach Konfession gibt es dort ja bestimmte Rollen.

Von dem mir bekannten Messmer wird erwartet, dass er X Minuten vor Gottesdienst erscheint, den Zelebranten ankleidet, während der Messe anwesend ist, danach diverse Aufgaben erledigt und dann ist seine Arbeit beendet. Gibt es nur einen, muss er bei jedem Gottesdienst anwesend sein oder eine Vertretung besorgen, bzw. es gibt einen Plan, wann wer Dienst tut.

Zudem gibt es eine übergeordnete Verwaltungseinheit die in der Lage ist, Vergütungen, Arbeitsumfang, etc. jederzeit anzupassen.

Für mich klingt das sehr nach Arbeitnehmertätigkeiten.

Auch bei ehrenamtlichen Reinigungskräften. Es gibt einen Putzplan, der wird von der Verwaltungseinheit verfügt, ggf. nach Rücksprache und auch die Vergütung wird vorgegeben.

Gab es da schon Rechtsprechung, ab wann ein "Eingliederung in den Betrieb" in einer Form vorliegt, dass es sich definitiv um Arbeitnehmer handelt?

Mir geht es nicht um "Bashing" an den organisierten Kirche, mir fallen nur in letzter Zeit immer mehr Dinge auf, bei denen ich "glaube", dass die Kirche ihr Hilfspersonal einfach gerne mit Almosen abspeist.

Lohnsteuer
Mäusekot - professionell oder vom Arbeitnehmer entfernen? Was ist legal?

Hallo,

Darf der Arbeitgeber die nicht bzgl. des Risikos, richtigen Umgangs und Schutzmaßnehmen geschulten Arbeitnehmer mit dem Beseitigen des Mäusekot und Urins beautragen?

Folgendes Problem: in unserer Verkaufshalle mit Tierbedarfsartikeln haben wir mittlerweile sehr viele Mäuse, somit auch Mäusekot und auch der Ammoniak bzw. Uringeruch fängt an sehr unangenehm bzw. an manchen Stellen unerträglich zu sein.

Der Arbeitgeber hat professionelle Fallen aufstellen lassen, die allerdings meistens leer bleiben. Das war's, was die Maßnahmen des Arbeitgebers angeht.

Nun ist es so, dass der Befall schon sehr deutlich ist - die Mäuse fressen sehr viele Produkte oder mindestens die Verpackungen an, wir sehen sie auch täglich laufen, etc. Die meisten angefressenen Verpackungen werden einfach mit Klebeband geflickt, manchmal auch rabattiert und wieder zum Kauf angeboten.

Das eigentliche Problem, die mich hierhin treibt ist aber, dass der Leiter der Filliale die Angestellten täglich mit gezielten Reinigungsarbeiten des Mäusekots und -urins beautragt ohne jemals auf die Risiken hingewiesen zu haben. Auf die Zweifel, dass wir nicht richtig ausgestattet (FFP2-ähnliche Masken und breite, kurze Handschuhe, keine Arbeitsschuhe, keine Overalls, etc.) und geschult sind, wurde eine Gegenfrage gestellt, wer es denn sonst machen solle.

Da ich im Netz leider keine eindeutige Antwort gefunden habe, mich aber um meine Gesundheit fürchte, da wir keinesfalls die Schutzmaßnahmen einhalten können, die vom RKI empfohlen werden, bin ich eben hier gelandet und hoffe auf Hilfe.

U.a. sollen die Mitarbeiter Artikel aus Stoff täglich AUSSCHÜTTELN, d.h. den infektiösen Staub aufwirbeln, nach lebenden Mäusen suchen und sie ggf. einfangen, etc.

Ich bitte um Hilfe.

Liebe Grüße

Infosauger. ;)

Gesundheit, Gesundheitsfragen
Widerspruch gegen Arbeitszeugnis einlegen?

Hallo!

Mein Arbeitgeber und ich sind leider nicht im Gutem auseinander gegangen. Nun bin ich verunsichert, ob mein Arbeitszeugnis eine gute Beurteilung enthält. Anbei findet Ihr den letzten Ausschnitt des Zeugnisses:

"Frau ... verfügt über umfassende und vielseitige Fachkenntnisse, die sie immer sicher und gekonnt in der Praxis einsetzte. Aufgrund ihrer genauen Analysefähigkeit und ihrer schnellen Auffassungsgabe war sie jederzeit in der Lage, auch schwierige Situationen sofort zutreffend zu erfassen und schnell gute Lösungen zu finden. Frau... zeigte Eigeninitiative und identifizierte sich immer voll mit ihren Aufgaben und unserem Unternehmen, wobei sie auch durch ihre Einsatzfreude überzeugte. Auch in Situationen mit hohem Arbeitsaufkommen erwies sie sich als belastbar.

Alle Aufgaben führte sie vollkommen selbstständig, sehr sorgfältig und planvoll durchdacht aus. Sie agierte immer ruhig, überlegt, zielorientiert und im hohem Maße präzise. Dabei überzeugte sie stets in guter Weise sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht. Frau... überzeugte durch ihre Zuverlässigkeit.

Für alle auftretenden Probleme fand sie gute Lösungen. Die Leistungen von Frau... haben jederzeit und in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden.

Sie wurde wegen ihres freundlichen und ausgeglichenen Wesens allseits sehr geschätzt. Sie war immer hilfsbereit, zuvorkommend und stellte, falls erforderlich, auch persönliche Interessen zurück. Ihr Verhalten zu Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kundinnen und Kunden war ausnahmslos einwandfrei.

Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des befristeten Arbeitsvertrags am ... . Wir bedauern dies, weil wir mit Frau... eine gute Mitarbeiterin verlieren. Wir bedanken uns für die stets guten Leistungen und wünschen ihr für die Zukunft beruflich und privat weiterhin viel Erfolg und alles Gute."

Da meine persönlichen Daten im Arbeitszeugnis falsch erfasst wurden, werde ich das Zeugnis nochmal zur Korrektur zurück schicken und wünsche mir auch eine bessere Bewertung.
Ist das ein gutes/befriedigendes Zeugnis? Ich bin verunsichert..

Bitte helft mir. Vielen Dank!

arbeitgeber, Bewertung, Arbeitszeugnis

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