Wohnen in Neuseeland, arbeiten in Deutschland, was ist besser als Freiberufler oder Angestellter behandelt zu werden?

Ich habe evtl. die Moeglichkeit Arbeit fuer eine deutsche Firma von Neuseeland aus zu verrichten. Neuseeland und Deutschland haben ein DBA. Ich habe nicht vor in absehbarer Zeit nach Deutschland zu ziehen und lebe hier schon seit einigen Jahren, habe also meinen staendigen Wohnsitz in Neuseeland, bin aber Deutsche Staatsangehoerige. Nun habe ich ein paar Fragen:

  • Werden mir in diesem Fall Deutschland Steuern automatisch abgezogen?
  • Wenn ja, kann ich etwas dagegen tun (z.B. ein Formular ausfuellen)?
  • Wenn ja, und ich kann nichts dagegen tun (s.o.), wie hoch sind die zu zahlenden Steuern und muss/kann ich in D eine Steuererklaerung abgeben?
  • Gibt es einen stuerlichen Unterschied, wenn ich als Freiberufler oder Angestellter arbeite und was ist sinnvoller, wenn ein Unterschied besteht?
  • Macht es evtl. Sinn eine Firma aus steuerlichen Gruenden in D zu gruenden statt als Freiberufler oder Angestellter zu arbeiten?

Vielleicht kann mir jemand in einfachem Deutsch einen kurzen Rat geben, denn ich habe im Internet recherchiert und da war von Abgeltungswirkung, Veranlagung etc. die Rede und das sagt mir leider ueberhaupt nichts.

Es waere gut, wenn auch kurz angemerkt wuerde, ob die Loesung/en fuer meinen Arbeitgeben auch gut ist oder nicht, denn ich moechte, dass eine Win-Win Regelung gibt, um eine Entscheidung zu treffen.

Vielen herzlichen Dank im Voraus.

Ausland, Freiberufler, Steuern, Angestellte
Von Freiberufler zur Angestellte - wie werde ich vom Finanzamt behandelt?

Hi,

Ich habe da ne Frage, die mir irgendwie niemand richtig beantworten kann. Deswegen schreibe ich in diesem Forum und ich hoffe, dass ihr mir da vielleicht weiterhelfen kann, bevor ich vollkommen verzweifele.

Neben meinem Studium habe ich als Freiberufler noch gearbeitet und mein Gewinn aus meiner selbstständige Tätigkeit war nie mehr als 6.000 euro im Jahr war (immer unter dem Freibetrag). Nun ist es jetzt so, dass ich mein Studium erfolgreich beendet habe und einen Jobangebot zum 1.August bekomme habe - Festangestellte! das wurde heißen, dass mein gesamtes Jahreseinkommen plötzlich über 8.000 betragen wird, da der Arbeitgeber mir ca. 3.000 brutto zahlen wird, WENN ich den Job annehmen wurde. Jetzt zu meiner Frage:

Mir ist schon klar, dass das Finanzamt mein Jahreseinkommen aus der selbstständige und nichtselbständige Tätigkeit berechnet und ich wahrscheinlich aufgrund meiner selbständige Tätigkeit, die ich bis dato ausgeübt habe, das erste mal Steuern nachzahlen muss. Wie behandelt das Finanzamt mich für das Jahr 2015? Werde ich dann für meine selbständige Tätigkeit (was ja in diesem Fall eine nebenberufliche Selbständigkeit dargestellt) geschätzt und müsste ich aufgrund dessen eine Steuer - Vorauszahlung plötzlich an das Finazamnt leisten?

Es wäre echt super, wenn ihr mir da weiterhelfen könntet…. LG

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