Frage
Antwort
Danke schonmal für die Antworten. Die Frage zum Betrag ergab sich aus der Nebentätigkeitsgenehmigung der Bezirksregierung, wäre hier aber etwas kompliziert darzustellen. Es handelt sich jedenfalls um einen selbstständigen Job, keine 2. Lohnsteuerkarte. Reichen die Angaben?