Frage
Antwort
Also überlege ich mir, eine Wohnung im Ausland an einen Nahstehenden unter dem Deckmantel der Schenkung zu verkaufen, um Steuern zu sparen. Wir haben so unter uns ausgemacht, mir den eigentlichen Schätzwert in bar auszahlen zu lassen.
Die Frage ist, ob es demnach bedenklich (evtl. auch nach der Verjährung der Steuerhinterziehung (5 Jahre))wäre, den Betrag in einer deutschen Bank einzuzahlen.