Wenn Euch das Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft ansieht, dann würde das Einkommen Deines Freundes auf Dich angerechnet. Aber normalerweise geht das Jobcenter erst 1 Jahr nach dem Einzug von einer Einstehgemeinschaft aus. Sollten Sie gleich das Einkommen Deines Freundes anrechnen, dann besteh auf dem 1 Jahr.

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Ich kenne es aus meiner Erfahrung nur, daß das Jobcenter Pendelfahrten zahlen kann und zwar werden hierbei 0,20 Euro je gefahrenen km bezahlt. Solltest Du mit öff. Verkehrsmitteln fahren, werden diese Kosten erstattet.

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