auf Deine Frage gibt es nur eine Antwort. Wohlverhaltensphase heißt Wohlverhaltensphase. Insofern hat "demosthenes" absolut recht. Abfindungen musst Du Deinem IV angeben, sonst riskierst Du die Restschuldbefreiung. Und es ist auch egal, ob Deine Gläubiger Banken sind oder irgendwelche andere Firmen oder Privatpersonen.

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