hier haftet der Verkäufer, der sich wohl mit dem Zustelldienst in Verbindung tritt in Sachen Haftung. Der Käufer bleibt hier aussen vor.
vermutlich nicht nur von einer Stelle, sondern von einem Bau-Ingenieur oder Architekten und von einem Anwalt. Auch ein Gutachter könnte möglich sein.
Ein Anwalt hat nicht zwingend Verständnis in Sachen Bau, sondern bei den juristischen Themen.
- die 20h-Grenze musst du beachten während des Semesters
- bei der GKV wirst du ab 450 Euro einen kleinen Zusatzbeitrag zahlen müssen
- bei der PKV hat das keine Auswirkung
- in den Semesterferien kannst du soviel arbeiten wie du willst
wenn es sich wirklich um einen Devisengewinn handelt, dann ist die Steuerrelevanz in SWE zu prüfen. Dort wäre der Gewinn ggf. zu besteuern. Ergibt sich ein Gewinn auch in diesem Jahr, wäre die Zuzugsbesteuerung hier zu prüfen, ob hier auch Devisengewinne mit einbezogen werden müssen.
Rein aus dem Übertrag, der Überweisung von SWE nach DE ergibt sich kein Steuertatbestand.
zur Bank gehen und den Fehler melden. Die Bank kann anhand von Protokollen an Automaten wie auch am Geldbestand desselben feststellen, dass hier ein Fehler passiert ist.
beide Banken nehmen nicht jeden. Ich denke hier an Selbständige.
Ich kenne beide Banken und habe bei beiden keine negativen Anmerkungen. In meinem Bekanntenkreise haben mehr die DKB als Bank. Und von denen hat sich noch keiner beklagt.
ich kann mir nur sehr wenige Fälle vorstellen, in denen der Arbeitgeber hier in Haftung genommen werden könnte.
Wenn man Gelder mitnimmt - was ja eher die Ausnahme sein wird - dann sollte auch über den Schadensfall nachgedacht werden.
Müssen Kinder ab sofort
nein, das mussten sie schon immer!!! (wenn sie denn zum Personenkreis der Kirchensteuerpflichtigen gehören, also in einer entsprechenden Glaubensgemeinschaft sind)
Wieso erst ab jetzt? Wie kommst du darauf?
die Laufzeit ist in D nicht festgeschrieben. Es gibt kein Limit (gesetzlich vorgeschrieben).
wenn die Reise rein beruflich bedingt ist, ja. Das gilt es nachzuweisen. Wenn du reist, dabei nebenbei den Blog erstellst/ pflegst, dann ist die Reise nur nebenbei beruflich bedingt, nicht zu 100%. Und dann wird es Abzüge geben.
die Bank zahlt nach Baufortschritt. Oft reicht die Rechnung selbst. Dass ein Bankmitarbeiter selbst nachsieht, kann vorkommen, ist jedoch eher unüblich. Bauvorhaben sind meist ein Vorhaben mit lokal bekannten Baufirmen (auch bei den Banken).
ich denke, das wird nicht gehen. In Sachen Pkw und berufliche Nutzung gibt es Grenzen bei ab 10% bzw. ab 50% beruflicher Nutzung. Bei dir sieht es nach weniger als 10% aus. Damit ist der Pkw rein privat und du kannst jeden km, den du beruflich fährst, mit 30 Cent ansetzen.
Lies mal hier:
http://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/unternehmensstart/geschaeftsausstattung/firmenwagen/