ein Anruf beim Finanzamt-die haben das sicher schon öfter erlebt. Sonst eben kopierte Auszüge beilegen, da steht der Zinsertrag und die abgeführte KEST auch mit drauf in der Regel

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das hat mich auch interessiert, bin über google auf folgende Antwort gestossen (Quelle: Stiftung Warentest test /Kurzurteil:)

Zitat Darf der Eigentümer seine Eigentums­wohnung laut Grund­buch nur mit Zustimmung des Verwalters veräußern, benötigt er die Zustimmung auch für eine Schenkung. „Veräußerung“ schließe nicht nur einen Verkauf, sondern auch eine Schenkung ein, stellt das Kammerge­richt Berlin fest (Az. 1 W 121/12).

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http://www.finanzfrage.net/frage/darf-geld-von-meinem-konto-gepfaendet-werden-egal-ob-es-mir-gehoert-oder-nicht

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Du stehst also vor der Entscheidung, ins geerbte Haus zu ziehen und hier wieder so einiges zu renovieren? Möchtest Du also eins verkaufen u. den Restbetrag über Riester finanzieren? Soweit ich weiß, kann man Riesterverträge für Immob. nicht zum sanieren/renovieren verwenden. Nur zur Anschaffung.

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Abschlußgebühr fällt nicht zweimal an- dann mußst du den Vertrag ja irgendwie verändert haben. Hat er nur geruht, und Du dann wieder die Zahlung aufgenommen, kostet das sicher nichts. Wie hoch war den die Bausparsumme- 1 % Abschlußgebühr daraus ist üblich -nicht mehr.

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