Du hast das Recht darauf zu bestehen, daß der Vermieter das Geld insolvenzsicher anlegt-kann er dies nicht, bist Du deiner Pflicht zur Zahlung der Kaution trotzdem nachgekommen laut Gesetz- nur wenns schon so los geht zu Beginn mit dem Vermieter,ist das eine heikle Sache. Aus rechtlicher Sicht kann ich Dir das Lesen des folgenden Artikels empfehlen: http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VIII-ZR-9810_BGH-Mietkautionszahlung-darf-von-der-Benennung-eines-insolvenzfesten-Kontos-abhaengig-gemacht-werden.news10405.htm

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wenn Du Einzahlungen geleistet hast, ausfüllen, unterschreiben und retour an Bausparkasse. Idealerweise wendest du dich dort hin wo du den Vertrag gemacht hast und bittest um Hilfe und um nochmalige Erklärung zu den Vertragsbestandteilen

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mir unklar, warum man als Erbe die Kontobewegungen der letzten 10 Jahre ansieht-da hat sich der Kontoinhaber doch noch selber um seine Geldgeschäfte gekümmert, was genau suchst Du denn in den Belegen? Natürlich kannst Du Dir zu allen unklaren Posititonen die Anlagen raussuuchen lassen, ist aber sehr kostenintensiv! Zum Teil müssen diese sogar aus Mikrofilmen kopiert werden, die Bank hat die Anlagen sicher. Aber für gewöhnlich wird es nicht nötig sein alles gleich mit zu senden. Frag nach dem Preis für Nachforschungen und gut.

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es reicht,wenn du nur 1 Tag im Jahr sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast- dann kriegst Du auch die Förderung vom Staat. Da das Jahreseinkommen dann ja vermutlich sinkt - solltest Du den Beitrag prüfen lassen, viell. reicht der Mindestbetrag über 60,- Euro aus.

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Je nachdem was im Vertrag steht, es gibt auch fahrzeugbezogene Policen,dann frägt die Versicherung auch 1 x jährl. autom. nach, ob die Fahrzeuge so noch im Bestand sind (Typ, Kennzeichen)

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Wenn bei Antragsstellung noch kein Motorrad vorhanden war, braucht er es nicht mehr zu melden. Würde man nach Vertragsabschluß fettleibig, müsste man das auch nicht mehr melden. Gibt man bei Vertragsabschluß an , Motorrad zu fahren, kann de Beitrag schon mal ca. 50 Euro mehr ausmachen pro Jahr

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nach 7 Jahren dürftest Du damit machen können was Du möchtest, früher waren die Verträge so, denke das galt auch noch 2004. Aber im Zweifelsfall vorm Auflösen den Bausparberater vorher fragen u. Vor-Nachteile abwägen.

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