Selbstverständlich, auf eine Sparcard kann jeder x-beliebige überweisen, andersrum geht es allerdings nicht.
Dafür gibt es keine konkrete Definition, selbst wenn Du eine Aktie schon nach einem Tag wieder verkaufst hast du ja zu mindestens einen Tag gehalten.
Zeit nimmt bekanntlich Risiko aus Aktienanlagen, je länger du eine Aktie hältst, um so unanfälliger wirst du gegen Kursschwankungen
Du kannst ihn nach Ende der Zinsbindung jederzeit ablösen lassen oder mit der Bank neu verhandeln.
Ich glaube die Antwort kennst du schon selbst.
Solange Deine Kontonummer bleibt, bleibt auch Deine IBAN
Gar nicht, teures Lehrgeld, leider.
Verstehe ich nicht, Ihr wartet noch auf das Angebot Eurer Hausbank, kennt also noch nicht die Konditionen, wollt aber ablehnen, da ihr denkt, dass die Konditionen schlechter sind??
Unabhängig davon, eure Hausbank gibt Euch ein Angebot unter Bezugnahme der bereits bestehenden Finanzierungen, machen das die anderen Banken auch oder habt Ihr nur ein Angebot „pro forma“ ohne die konkrete Einbeziehung der bestehenden Finanzierungen bekommen?
Irgendeine Lockkondition mal schnell „rauszuhauen „ geht logischerweise immer schneller, ein belastbares Angebot bei der Einbeziehung bestehender Finanzierungen und der konkreten Bonität dauert eben etwas länger.
Außerdem, der Zins ist, zumindest aus meiner Sicht, nicht das entscheidende, schaut vor allem darauf, was Euch die Finanzierung „unterm Strich“ insgesamt kostet.
Zinsbindung am besten so lange wie möglich, idealerweise ein Darlehen, das bis zur endgültigen Rückzahlung einen garantierten Zins hat.
Entscheidend ist die Wertstellung
Geld verschwindet nicht, vergleicht einfach mal Buchungstag und Wertstellung.
An der Kontoinhaberschaft hat sich durch die Partnerkarte logischerweise nichts geändert
Nein, hat man nicht.
Wie hoch ist den der "eher geringe Zuschuss" konkret?
Genau, Du hast jeden Monat was abgehoben um es dann irgendwann als eine Summe wieder einzuzahlen ….macht doch jeder ;-)
Zum Eröffnungskurs
Schau in die Vertragsunterlagen!
Beerdigungskosten werden grundsätzlich im Sterbefall freigegeben.
Welchen Sinn sollte es machen mehrere Millionen in bar abzuheben?
Nein, dass gilt nur bei privaten Verträgen
Über über solche Fragen sollte man sich VOR Abschluss bzw VOR der Verwendung des Hauses seine Schwiegereltern Gedanken machen.
Ich ich glaube die Frage kannst du dir auch selber beantworten, denn Sicherheit bedeutet Sicherheit für die Bank.
Ich verstehe den Sinn einer Verpfändungserklärung in diesem Fall nicht. Solange Deine Frau eine ganz normale Angestellte ist, ist der Schutz des Pensionssicherungsvereines völlig ausreichend. Es bedarf keiner zusätzlichen Absicherung. Diese Erklärung hat also weder Vor- als auch Nachteile (solange die UK an Dich als Ehemann verpfändet wird), lässt mich aber vermuten das der Berater die BAV nicht unbedingt als tatsächlicher Fachmann begleitet.
Verpfändungserklärungen werden in der Regel für GF oder GFF (Gesellschafter/Geschäftsführer) abgeschlossen, nicht für "normale" Angestellte, die dem Betriebsrentengesetz unterliegen.
Wesentlich wichtiger ist, inwieweit sich der Arbeitgeber an der UK beteiligt. Solange Deine Frau nicht privat krankenversichert ist, sollte die AG-Beteiligung idealerweise 40% von der Bruttoumwandlung an aufwärts betragen.
Des weiteren kann ich mich der Fragestellung von "Barmer" nur anschließen, da meines Wissens der ö.D: ein eigenes Versorgungswerk hat, entweder VBL oder VKA.