Nein, das ist vom Gesetzt her nicht möglich. Ein Riester-Vertrag ist pfändungssicher. D. h. derjenige, an den der Vertrag verpfändet ist, könnte ihn nicht verwerten.

Anders sieht es mit den späteren Rentenzahlungen aus. Sie können gepfändet werden, wenn sie das Existenzminimum übersteigen.

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Das hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Order-Cut: Für jeden Fonds bzw. Fondsgesellschaft gibt es einen Termin zu dem die Bank der Verkaufsauftrag weitergeleitet haben muss damit er an diesem Tag berücksichtigt wird. Dies ist meist zwischen 10 und 12 Uhr am Tag.

Forward-Pricing: Gibt an wie viele Tage es dauert bis eine Order ausgeführt wird, wenn sie zum Ordercut vorlag. Üblich sind Angaben wie t+0 oder t+2. t+2 bedeutet beispielsweise, dass Deine Order zwei Börsentage nach Eingang zum Ordercut ausgeführt wird.

Wann der jeweilige Ordercut ist bzw. welches Forward-Pricing es gibt, erfährst Du von Deiner Bank. Bei Ebase oder der Frankfurter Fondsbank findest Du diese Infos zum Beispiel im Fondsfinder.

Ab dem Zeitpunkt der Orderdurchführung dauert es zwei Börsentage bis das Geld auf Deinem Konto gutgeschrieben wird.

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