Hallo,

kbvs.de hat vollkommen Recht ! Ich finde es eine Frechheit von der Bank Dir dieses zu sagen; gerade die Banken wissen es ganz genau ALG I, ALG II, Sozialleistungen sind nicht pfändbar ! Die Bank kann doch schon am Absender erkennen das es sich um Leistungen nach dem SGB handelt.

Für weitere Info´s klicke mal folgenden Link an. Dieser Link ist immer auf dem neuesten Stand und ist vom Bundesministerium. Auf dieser Seite werden viele Informationen per Pdf -Download angeboten:

http://www.bmj.de/DE/Recht/Rechtspflege/ZwangsvollstreckungZwangsversteigerung/PKonto/_doc/P_Konto.html

Ich hoffe Dir damit ein wenig geholfen zu haben.

...zur Antwort

Ne, ne, ne. Wenn Dein Bruder den Wagen zurückgeben MUß ; das also im Auftrag der Firma macht, muß auch die Firma seine Heimreise zahlen. Bzw. die gesamte Strecke, Zeit, etc. ob er gekündigt wurde oder nicht; solange er etwas für die Firma tut wird ein Entgeld (Lohn, Gehalt)dafür gezahlt ! Wenn er schon aus der Firma offiziell ausgetreten ist soll die Fima sich den Wagen doch selber holen ! Denn er ist ja auch nicht mehr sozialversichert über diese Firma; was ist z.B. bei einem Unfall ??? Das zahlt keiner wenn er schon ausgetreten ist; denn dann handelt es sich um Privatgeschehen ! Er kann sich aber auch eine ** dienstliche Reisebescheinigung** vom Arbeitgeber geben lassen wo der Fall geschildert wird. Eine anständige Firma hat dafür Vorlagen. Mit dieser Bescheinigung kann er die Unkosten in seiner Einkommensteuererklärung angeben und absetzen (geltend machen)!

...zur Antwort

Also ich möchte hier mal was loswerden !!!! Was hier einige an Antworten präsentieren ist zum Teil echt der Hammer...

Ein Gewerbe zu betreiben ist nicht gleich was negatives ! Dann wäre die halbe Welt kriminell, am Abgrund, am verhungern, insolvent ??? Was soll das ???

Wenn diese ganzen klugen hier einmal zuvor die Fragen richtig lesen würden würden die Antworten auch ein weniger positiver und reichhaltiger !!

Internetverkäufe ????? An Insolvenz denken bevor überhaupt ein Gewerbe angemeldet ist ???

Und dann die Fragen von Menschen die um Hilfe und/ oder um Rat bitten auszunutzen um hier Werbung zu schalten !!!!

also wirklich ... ...

...zur Antwort

Also ich lasse mal meine Erfahrung hier einfließen :

NIE wieder für den Freund ein Gewerbe laufen lassen !!!! Ich habe es getan weil ich dachte (genau so wie IHR jetzt...).

DU meldest das Gewerbe auf Dich an !? Er wird Dein Angestellter !? Hast Du mal an Deine Sozialabgaben gedacht ??? Denn wenn Du selbständig bist mußt Du das Deiner KV melden !! Und ob Du nun schon irgendwo arbeitest oder nicht, zählen tut der höhere Verdienst. Du mußt jedes Jahr Deiner KV den Beleg über Deine Finanzen bei dieser abgeben.

Hinzu kommen UmsSt., Gewerbesteuer, EinkSt. , Berufsgenossenschaft usw., usw.... UND alles läuft über Dich !!! Hast Du Ahnung von Steuern ? Von Gewerbe überhaupt, was es heißt selbständig zu sein ??? Ämter besuchen, Geschäftsgespräche mit Lieferanten , Verträge aushandeln (Konditionen der Einkaufspreise)??? Von den 10 Jahren wo ich selbständig war habe ich mindestens 6 Jahre gebraucht um zu verstehen wie das alles zu laufen hat !!! Und ich bin kein Dummchen ! Man muß heute mindestens das doppelte an Arbeitstunden beraffen damit sich rein steuerlich gesehen überhaupt ein Gewerbe lohnt. Denn Ihr wollt ja schließlich später auch davon leben; oder zumindest finanziell besser über die Runden kommen. Und das bezweifel ich stark; alleine schon vom körperlichen da jeden Tag auch noch beim Arbeitgeber die gleichen Leistungen zu erbringen wie vorher !!! Glaube mir, mit einem Gewerbe nebenher ; vergiß es ! Entweder ganz oder gar nicht !

Ich habe damals eine Kfz-Werkstatt angemeldet. Ein Jahr vor Ende alles zur Reifenmontage gekauft und damit meinen Umsatz (=mehr Ums.Steuer) und somit auch mein Einkommen (= mehr Eink.Steuer) drastisch erhöht. Also gerade mit Reifen macht man enormen Umsatz; sicherlich auch abhängig von Lage und Kunden... Und mehr Umsatz heißt auch gleich wieder mehr Steuern !!! Alleine die körperliche Anstrengung, gerade bei der Reifenmontage !! Puuh, da muß Dein Freund Top-Fit sein !! Glaubt nicht das Maschinen alles abnehmen ! Habt Ihr schon mal einen einzigen Reifen hoch gehoben ? Nicht den von einem Mini; sondern von einem MB, BMW, Audi .... Und jetzt macht da mal 10 - 15 Auto´s X 4 Reifen am Tag und das JEDEN Tag....

Ich persönlich würde NIE WIEDER für einen sogenannten Freund, Mann, Lebensgefährten das Gewerbe anmelden. Denn nach der Trennung war ich lange Zeit wegen einem Burnout in Behandlung; und das ist kein Zuckerschlecken !!! Wir haben 10 Jahre einen 10 - 16 Stunden-Tag gehabt, keinen Urlaub, kein Weihnachten, nichts, absolut nichts gemacht außer gearbeitet ! Bei mir ist es drei Jahre her und ich muß immer noch Tag für Tag kämpfen um wieder zur Normalität zu finden !

Sorry, aber ich rate Dir von Euerm Vorhaben ab, denn das Leben sollte nicht nur aus Arbeit bestehen ! Und was ist wenn er morgen wegen Rückenprobleme zusammen klappt und pausieren MUß ??? Wenn Ihr auseinander geht ? Was heute schnell passieren kann; und dann evtl. nicht im Frieden ??

...zur Antwort

Hallo, also

  1. gibts gesetzliche Regelungen was den Betrag betrifft der Dir zusteht. Da hat die Bank NICHTS mit zu tun und kann das auch nicht beeinflussen.

  2. wenn Du der Meinung bist das der Pfändungsfreibetrag bei Dir höher sein sollte/ muß, z.B. wegen Kinder, Krankheit, Behinderung o.ä., mußt Du auf das Amtsgericht gehen. Die Prüfen Dein Belangen und Du erhältst dann eine Bescheinigung. In dieser Bescheinigung ist dann Dein Pfändungsfreibetrag vom Amtsgericht eingetragen; und DAMIT gehst Du zu Deiner Bank. Die tragen diese Summe dann in Dein Konto ein. So wissen die dann wieviel Dir mtl. zusteht !

Hier noch ein kleiner Link der Pfändungstabelle 2011 - 2013 in Pdf Form:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pf_ndfreigrbek_2011/gesamt.pdf

;) Grüßle

...zur Antwort

Du gibst hier an die Eink.-St.-Erkl. selber gemacht zu haben. Zumindest gehe ich davon aus. Sollte allerdings dieses ein Steuerberater gemacht haben würde ich es ausgeben !! Denn dann kannst Du immer sagen; Du bist davon ausgegangen das alles seine Richtigkeit hat. Also ich würde nichts unternehmen ! Käme für mich aber auch auf die Höhe der Erstattung an. Wie leicht würde mir die Rückzahlung fallen ? Andererseits glaube ich kaum das die das selber mal merken ! Die suchen doch nur nach Fehlern beim Steuerzahler wo die noch was bekommen. Die selber gehen ja nicht davon aus das ihnen Fehler passieren. Ich weiß nicht wie das Finanzamt arbeitet.... Gehen Bescheide, selbst nach Prüfung, noch durch andere Abteilungen ? Die dann den Fehler feststellen ??

...zur Antwort

Ich weiß nicht, ich habe die Frage gelesen und alle Antworten auch dazu. Ich habe einen Heil- und Kostenplan für oben und unten Prothesen von 8600,- Euro erhalten. Meine Krankenkasse will aber nur ca. 3300,- geben und ich soll den Rest zahlen - OBWOHL ich Hartz IV beziehe und somit auch ein Härtefall bin. Das Provisorium zahlen KV´s angeblich immer komplett, bei mir im Plan 968,-, übernehmen wollen sie aber nur 730,- .... Da ich kein Bonusheft habe würde das Gesetz bei mir nicht mehr gelten : sagt die IKK !! Noch gleich vorweg anzumerken Bei mir wird nur Notwendiges gemacht, also kein Sondermaterial oder sonstiges. So, was ist jetzt mit Härtefall ??? Woher soll ich über 5000,- Euro nehmen ? Und ich kann jetzt schon kaum noch essen !

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.