In Straf- und Bußgeldsachen wird meines Wissens nach nur Beratungshilfe für die Beratung gewährt, aber nicht für die außergerichtliche Tätigkeit. Es gibt also keine Beratungshilfe für die Vertretung im Einspruchsverfahren.

...zur Antwort

Du bist zu Teilleistungen oder Ratenzahlung nicht berechtigt. Nur wenn der Gläubiger zustimmt, geht das. Er wird aber dein Ratenzahlungsangebot bestimmt akzeptieren, da ihm kaum was anderes übrig bleibt. Er produziert ansonsten nur vermeidbare Kosten, die ihm aber letztlich du erstatten müsstest. Die Sache wird also ansonsten nur unnötig verteuert, was ja auch dem Gläubiger nicht hilft.

...zur Antwort

Du gibst ja die Lösung durch deine Fragestellung in gewisser Weise selbst vor. Denn richtig orientiert sich der Wohnwert nach der voraussichtlichen Lebenserwartung der Berechtigten. Wenn diese also noch sehr jung wären, wäre ein hoher Wohnwert in Abschlag zu bringen, was heißt, dein Haus könntest du um so billiger einkaufen. Je älter die Wohnungsberechtigten aber würden, umso geringer wird der Wohnwert und umso günstiger für dich der Wert wiederum des Gesamtanwesens.

...zur Antwort

Hierbei steht dir das Vormundschaftsgericht zur Seite. Deine Betreuung ist sicher ehrenamtlich. Du bist als Betreuer für ganz bestimmte Aufgaben bestellt. Wenn dir die Vermögensverwaltung obliegt, musst und kannst du die Finanzierung über den Bezirk bzw. die Sozialhilfe in die Wege leiten.

...zur Antwort

Das wird wohl nicht gehen. Von Gesetzes wegen geht da sicher nichts. Möglich bleibt den Vater mit einer Zahlung gegen einen Erbverzicht herauszufordern. Aber der muss notariell vereinbart werden. Man muss also in der Tat zum Notar. Man kan mit notarieller Urkunde auch schenken. Ihr müsstet dann ebenfalls zum Notar. Wegen der Minderjährigkeit wäre auch das Vormundschaftsgericht zu konsultieren. Doch wird fraglich sein, ob dieses mitmacht.

...zur Antwort

Wenn es eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist, dann ist es genauso viel wert wie ein notarielles oder öffentliches Testament. Es ist gleichermaßen gültig wie dieses. Nur wer z. B. selbst nicht mehr schreiben kann, weil z. B. ein Zittern der Hand dieses verhindert, muss zum Notar, um ein wirksames Testament zu errichten.

...zur Antwort

Deine Mutter ist nicht dazu verpflichtet, dir Taschengeld zu bezahlen. Also könnte sie es dir auch kürzen, oder sogar ganz streichen. Allerdings finde ich,dass Konflikte zwischen Mutter und Tochter nicht so ausgetragen werden sollten.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.