Im Mai letzten Jahres ist das Geldwäschegesetz zum Xsten Mal novelliert worden. Alle Banken haben seitdem bei j e d e r Barüberweisung (Einzahlung zugunsten eines Dritten) eine Identifizierung des Einzahlers vorzunehmen. Vorher erst ab 2500Euro. Daher berechnen die Banken zzt. durchweg 15Euro pro Barüberweisung zugunsten eines Dritten, weil der Ablauf so zeitaufwändig geworden ist. Deswegen sollte man in jedem Fall das Geld auf sein eigenes Konto einzahlen und am besten online zur Nichte übertragen.

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Die Bank wird ein Girokonto für einen Minderjährigen (mit gemeinschaftlichem Sorgerecht der Eltern) nur eröffnen, wenn beide Elternteile die Kontoeröffnung unterschreiben. Die Verfügungsberechtigung der Sorgeberechtigten (nur gemeinschaftlich, einzeln oder durch den Minderjährigen selbst) wird in einer zum Kontovertrag gehörenden Zustimmungserklärung festgehalten. Dort wird auch geprüft, welches Sorgerecht vorliegt. Wird dabei angegeben, dass nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, muss der Antragsteller einen Sorgerechtsnachweis vom Amt vorlegen. Die Bank wird bei gemeinsamer Sorge schon deswegen das Konto nicht mit einer alleinigen Unterschrift eröffnen, um sich selbst Scherereien zu ersparen. Auch ist es schwierig, ein Konto auf die Mutter anzulegen mit dem Geld des Minderjährigen, weil sich nach Geldwäschegesetz ein abweichender wirtschaftlich Berechtigter ergäbe und der Minderj. keine alleinige Vollmacht ausüben kann. Vielleicht soll der Minderj. das Konto nur bekommen, um Verfügungen mit einer Karte durchführen zu können. Dabei eröffnet sich heutzutage die Möglichkeit der Prepay-Kreditkarte, die sehr wohl auf einen Minderj. ausgestellt werden kann und von der Mutter mit Guthaben bebucht werden kann. Vielleicht ist das ein Weg.

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...aber bitte, liebes Forum, das läuft doch alles ganz anders!!! Das vergessene Geld steht nach unserem BGB selbstverständlich nach wie vor der Oma zu! Die meisten Banken haben mit dem Zurückziehen des Geldes am Automaten technische und rechtliche Probleme. Somit bleiben die Scheine bei den allermeisten Banken sichtbar im Automaten stecken und das Gerät schaltet sich selbst ab! Wer das Geld unbefugt aus der Armatur zieht, ist schlicht ein Dieb. Richtiger Weise entnimmt man das Geld und bringt es an den Bankschalter. Wenn die Bank geschlossen ist, am besten zur Polizei. Eigentlich gehört gefundenes Geld ins Fundbüro. Hier sind aber Bank oder Polizei besser. Die Bank nimmt anschließend das Geld an sich und bucht es zurück auf das Konto, das im Automatenprotokoll mit dem Hinweis protokolliert wurde "Geld nicht entnommen". Und schon hat die Oma das Geld zurück. Hat das Fundbüro, die Polizei oder die Bank das entnommene Geld nicht erhalten, stellt die Oma bei der nächstgelegenen Polizeiwache eine Anzeige gegen Unbekannt. Daraufhin verlangt die Polizei bei der Bank das Video von dem Moment, wo das Geld entnommen wurde. Ich kenne keinen Fall, der unaufgeklärt geblieben ist. Was glaubt Ihr wohl, wie dumm manche Leute ausgucken, wenn die Polizei klingelt und fragt, ob man unberechtigtes Geld am Automaten entnommen hat. Und noch was! Man kann doch alten Leuten die Möglichkeit nicht absprechen, selbständig am Automaten das Geld zu holen, wofür sie ein Leben lang gearbeitet haben! Was glaubt Ihr wohl wie oft solche Fälle in der Praxis passieren. Meist sind es junge Mütter, die beim Geldabholen Zig andere Sachen im Kopf haben müssen und mit dem Kind auf dem Arm und in Gedanken das Geld stecken lassen. -- Nicht nur alte Leute --!

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