Hallo Tippi, Bargeldzahlungen in "Reiterkreisen" ist ja üblich. Der Fehler war nur, dass Deine Tochter sich die Zahlungen nicht quittieren ließ. Das hier etwas nicht stimmt ist sicherlich klar. Aber eine Frage, ich habe es so verstanden, dass Deine Tochter nur bis 13.12.12 dort wohnt. Ist das korrekt? Wenn ja, würde ich die Aufforderung die Novembermiete nochmal zu zahlen ignorieren. Es gibt ja keinen schriftlichen Vertrag. Weder mit dem "sogenannten Vermieter" noch mit der Ehefrau des Arbeitgebers. Die Ehefrau wird sicherlich nicht sagen, ich habe aber doch monatlich 150,00 Euro in bar bekommen. Deine Tochter soll das Pferd also mal von "hinten aufzäumen".
Hallo, Du hast bestellt und nicht pünktlich bezahlt. Warum auch immer, das ist Dein Problem und nicht das des Lieferanten. Mahngebühren müssen bezahlt werden - die dürftest Du doch auch jetzt als E-Mail sehen. Auf jeden Fall die Mahngebühren noch zusätzlich überweisen - bevor Amazon ein Inkassobüro beauftragt. Der Wert verdoppelt sich leicht.
Hallo, auch bei einem Arbeitgeber, aber mit verschiedenen Einsatzorten - wie in Deinem Fall als Außendienstmitarbeiter - können die KM Hin- und Rückfahrt a 0,30 €/km abgesetzt werden. Bei der Verpflegungspauschale gibt es etwas Neues. Bisher gab es eine Staffelung von: Bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden = € 6,00 bei Abwesenheit von mehr als 14 Stunden = 12,00 €, bei Abwesenheit von mehr als 24 Stunden = 24,00 € . Kannst Du unter ** http://www.spesen-ratgeber.de/verpflegungsmehraufwand-2012/** einsehen.
Also geht nur über ein Darlehen bei der Hausbank - Sicherheit Betriebsrente. Allerdings wirst Du um monatliche Zinszahlungen nicht herumkommen. Allerdings keine Tilgung - weil Tilgung in 10 Jahren in einer kpl. Zahlung