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Antwort
Nein. ER kann nur das Gegenteil verpflichtend vorschreiben, nämlich nichts über den Arbeitgeber in Facebook oder Twitter (oder anderen sozialen Netzwerken) zu veröffentlichen. Aber ansonsten ist er rein auf Deinen Goodwill angewiesen. Ich würde es aber auch nicht machen - privat ist privat.