Das liegt an den Konditionen von Deinem Hypothekendarlehen mit der Bank. Es gibt seit einiger Zeit schon Banken die Darlehen anbieten bei denen die Sondertilgungen wieder innerhalb des Jahres ausgezahlt werden können. Aber wenn Dir das nicht bekannt ist, dann gehe ich mal davon aus, dass dies bei Deinem Vertrag nicht der Fall ist. Somit müsstest Du ein neues Darlehen aufnehmen.

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Achtung, der AG muss das nicht mitmachen. Siehe diesen Text welchen ich gefunden habe: "Clevere Arbeitnehmerinnen kommen daher auf die Idee, die Steuerklasse zu ändern, um auf ein höheres Nettogehalt zu kommen. Sie wechseln ein paar Monate vor der Entbindung auf die Steuerklasse III. Dieser Trick funktioniert jedoch nicht. Das Bundesarbeitsgericht hat im vom 22.10.1986 - 5 AZR 733/85 - klargestellt, dass durch die reine Steuerklassenwahl kein höherer Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber machbar ist. Als Rechtsmissbrauch ist sogar die erstmalige Steuerklassenwahl nach einer Heirat angesehen worden, weil dadurch ein höherer Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld angestrebt wurde (BAG-Urteil vom 18.09.1991 - 5 AZR 581/90). Ganz anders hat hingegen das Bundessozialgericht beim Steuerklassenwechsel für Elterngeld entschieden. Das Bundes-sozialgericht sieht nämlich den Wechsel der Lohnsteuerklasse beim Elterngeld als "eine zulässige Gestaltungsmöglichkeit" an. "

Ist also rein die Sache Deines AG ob er die III für die Berechnung des Mutterschaftsgeld akzeptiert oder nicht.

Zu meinen Vorrednern: Immer wollen alle mehr, ja das stimmt. Was ist aber daran falsch? Denn der Fehler liegt doch nicht beim Bürger sondern beim Staat. Warum ist der Staat nicht in der Lage Lohnersatzzahlungen sinnvoll zu definieren. Wenn immer bei allen Lohnersatzzahlungen nur das Netto nicht das Brutto entscheidend ist, dann werden wir Bürger immer versuchen das Beste rauszuholen. Mir tut es nur um die Bürger leid die diese Tricks nicht anwendern können, weil Sie es nicht mitbekommen, es nicht verstehen oder finanziell gesehen so ein Steuerklassenwechsel nicht machbar ist. D.h. gefördert werden wieder nur diejenigen die eh schon viel verdienen. Ich würde wie bei der Jahressteuererklärung beide Gehälter zusammennehmen durch 2 Teilen und dann nach IV versteuern, dann wäre das für alle halbwegs gerecht.

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Hallo, wenn man so durchs Internet surft und sich zu dieser Problematik Infos holt, dann ist die gängiste Meinung, dass man erst nach den 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt die Steuerklasse beim Mann wieder auf III wechseln soll. Ihr kommt ja bisher auch mit III Frau und V Mann klar (ist bei uns genauso), wenn Dein AG die III bei Dir abnimmt, dann bekommst Du auch als Muschu Geld ja fast dein letzten Nettoverdienst. D.h. die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geurt habt Ihr im Idealfall das gleiche Geld wie bisher. Doof wird es nur wenn der AG das Muschu nicht nach III berechnen will, sondern maximal nach IV. Deswegen in der Firma nie sagen der Mann verdient mehr, hier eher flunkern und sagen mein Mann verdient viel weniger oder ist selbstständig z.B.

Des Weiteren kannst Du die Steuerklasse sowieso nur bis 30.11.2011 noch wechseln für das aktuelle Jahr, danach geht es nicht mehr für 2011. Allein deswegen würde ich einfach im Januar 2012 ein Eintrag auf Wechsel stellen, denn der Steuerklassenwechsel wird zu Beginn des Kalendermonats wirksam, der auf die Antragstellung folgt. D.h. Dein Mann wäre dann ab Feburar 2012 in der III also genau nach Deinem Mutterschutz, wenn bei Dir sozusagen die Elterngeld Zahlung beginnt, dann habt ihr ab Feb. eben III Mann + Elterngeld. Hier auch ein Tipp: Falls es euch reicht lieber das Elterngeld auf 24 Monate auszahlen lassen.

Warum würde ich das so machen: Nach der Geburt muss man eine Bestätigung an die Krankenkasse schicken, die berechnet dann das Muschu für die 8 Wochen nach der Geburt. Wenn da das gleiche Procedere mit AG läuft wie vor der Geburt könnte der ggf.melden dass Du nun in der V bist und dann wird Dein Muschu für die 8 Wochen nach der Geburt gekürzt. Ist aber nur eine Vermutung. Es geht halt darum den Möglichekiten der ganzen die Zahlen müssen aus dem Weg zu gehen.

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