Gefällt mir! Mieter die auf eigene Rechnung geeichtes Material in Absprache mit Vermieter an richtiger Stelle von qualifiziertem Personal auf eigene Rechnung einbauen lassen sind selten!

Der Elektriker hat die Errichtung eines zweiten Zählerplatzes wohl nur angeregt, um den Auftrag dafür zu bekommen...

Was hinter dem Abgang des "EVU- Stomzählers" passiert ist grundsätzlich Sache des Immobilienbesitzers. Wenn dieser mit geeichtem Gerät unterverteilen und intern abrechnen will, kann der das gerne tun. Wichtig in deinem Fall ist natürlich, dass der Zähler geeicht ist, dass auch wirklich nur deine Stromkreise über diesen Zähler laufen und du mussst dir darüber klar sein, dass dein Vermieter dein alleiniger Stromlieferant ist. Heisst, du kannst nicht mal eben den Anbieter wechseln...

Ich mache es in meinem Haus genau so und habe mit meinem Mieter(der den Zähler und den Aufwand nicht bezahlt hat) im Mietvertrag vereinbart dass der zu zahlende KWh-Preis gleich dem Premiumpreis des Stadtwerks ist. Die Grundgebühr teilen wir uns...

Gesetzestext hab ich leider nicht.

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