Hallo amalek, eigentlich würde das Jobcenter, den Bausparvertrag schon beim Alg-II-Antrag als Vermögen anrechnen, wenn der Freibetrag überschritten wird. Falls der Bausparvertrag drunter liegt, wäre es ja ok. Es sei denn der Betrag läge - nach Einzahlungen- über dem Freibetrag, dann rechnet das Jobcenter wie lange Du mit dem "Mehr" leben kannst und entsprechend das Alg II für diese errechnete Zeit einstellen.

Wichtig ist, daß Du dem Jobcenter die Zahlung der Bausparkasse angibst. 

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Hallo Jogi1965, die volle Erwerbsminderungsrente bekommst Du nur zugebilligt, wenn Du täglich nur noch unter 3 arbeiten kannst. Die volle EM-Rente wird bezahlt, wenn Du die Hinzuverdienstgrenze von monatlich 450 Euro einhältst. Die Rentenversicherung prüft hier nicht, an wie vielen Tagen Du wie viele Stunden arbeitest, es kommt auf den Monatsverdienst an, Grenze: 450,00 Euro im Monat. 

Zur einer Nachbegutachtung könnte es evtl. kommen, wenn Du öfters im Jahr über der Hinzuverdienstgrenze liegst, aber die Rentenversicherung weiß natürlich auch, daß Versicherte teilweise "auf Kosten ihrer Gesundheit" mehr arbeiten (weil sie es soz. "nicht lassen können"), so ein Verhalten würde nicht mit Rentenentzug "gestraft". 

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Hallo Sabine1956, die Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn Erwerbsminderung vorliegt UND die Hinzuvrdienstgrenze eingehalten wird, bei einer vollen EM-Rente liegt die Grenze bei 450,00 Euro im Monat. Lagst Du drunter, würde ich mir erst mal keine Sorgen machen. Du hast ja sicher nicht regelmäßig 20 h die Woche gearbeitet, wäre es so, würde die Rentenversicherung natürlich an Überprüfung der Rente denken (sollen), ist ja klar, wer 20 h die Woche normal arbeiten kann, kann wohl kaum auf der anderen Seite volle EM-Rente bekommen, weil er nur tgl. unter 3 h arbeiten könnte.

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Hallo blechle, wenn Du die Ausbildungszeiten anrechnen lassen willst, solltest Du auf jeden Fall Nachweise über die absolvierte Ausbildung einreichen (z. B. Schulvertrag, Abschlußzeugnis), Du kannst die Kontenklärung aber auch verschieben und dann einreichen, wenn Du wieder Zugriff auf Deine Unterlagen hast, Du solltest der Rentenversicherung aber kurz Bescheid geben.

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Hallo wfwbinder, der Mann bekommt eine Witwerrente aus der deutschen Rentenversicherung, nehme ich an. Es gibt hier einen Einkommensfreibetrag, der bei ca. 720 Euro im Monat liegt, das ist aufs (fiktive) Netto gerechnet. Bei Einkommen aus selbständiger Tätigkeit werden (habe die Tabellen grade nicht greifbar) 30 - 40 % für Kosten, Steuern usw. abgezogen. Er hätte der Rentenversicherung das Einkommen melden sollen, das steht 1. im Witwerrentenbescheid und auch beim Rentenantrag wurde das Einkommen abgefragt. Ich würde ihm raten, auf jeden Fall mit der Rentenversicherung Kontakt aufzunehmen und das Einkommen der letzten Jahre zu melden. Der Betrag, der über den 720 Euro liegt, wird zu 40 % angerechnet und um den Betrag wird dann die Witwenrente gekürzt, nehmen wir an fiktives Netto wäre bei ihm 800 Euro, dann läge er rund 80 Euro über dem Freibetrag, davon 40 % = 32 Euro, dann müßte er 32 Euro x X-Monate zurückzahlen. Ich hoffe, daß die Rückzahlung nicht zu üppig ist, aber er wird nicht darum herumkommen. Wenn er von der Rentenversicherung keinen Fragebogen bekommen hat und bei Antragstellung der Witwerrente kein Einkommen verschwiegen hat, gehe ich von KEINER Strafbarkeit aus.

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Hallo seelsorger, zuerst kann der Pflegebedürftige natürlich die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, je höher die Pflegestufe, desto höher natürlich die Leistungen. Wenn Rente und Pflegegeld nicht ausreichen, wird erst auf Vermögen des Pflegebedürftigen selber zurückgegriffen, wenn das nicht reicht, werden Rechte wie das Unterhaltsrecht ggü. dem Ehegatten geprüft. Das Vermögen des Ehegatten bleibt eigentlich außen vor, weil der Unterhalt vom Einkommen zu bestreiten ist, hier liegt der Freibetrag bei ca. 1100 Euro. Das Schonvermögen kommt zum Tragen, wenn man selber einen Sozialhilfeantrag stellt.

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Hallo emily, durch den Vollzeitjob bist Du voll sozialversichert, bei den Einnahmen vom Gewerbe könnte es sein, daß Deine (gesetzl.) Krankenkasse noch KV-Beiträge haben will, dies bitte mit der Kasse abklären. Die Minijobgrenze liegt ab 2013 bei 450 Euro, hier zahlt meist der Chef die pauschale Lohnsteuer von 2 % und seine Pauschalabgaben auf Renten- und Krankenversicherung, hast den Job seit 2013, zahlst Du selber auch Rentenbeitäge von 3,9 % mit.

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Hallo stricht, wenn Dich der ausländische Arbeitgeber für diese Zeit in der ausländischen Rentenversicherung versichert hat (wäre wohl grds. schon möglich), dann hättest Du Beitragszeiten, Aber die Au-Pair Tätigkeit allein zählt nicht als Rentenzeit. Wenn Du die Kurse im College mehr als 20 h in der Woche und für längere Zeit besucht hättest, kannst Du versuchen, diese Zeit als Anrechnungszeit Schule anrechnen zu lassen, versuch das mal bei der DRV, die brauchen aber Nachweise. Ein FSJ oder ein Jahr bei der Entwicklungshilfe im Ausland würde schon zählen.

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Hallo MLuna, es ist so: wenn man nach einer Beschäftigungszeit bzw. nach der Kindererziehungszeit (in den Zeiten ist man in der Rentenversicherung pflichtversichert) sich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend meldet, dann zählt diese Zeit bei der Rentenversicherung als Anrechnungszeit, die Zeit selber wird aber nicht bewertet, wirkt also selber nicht rentensteigernd. Aber diese Zeit dient als Erhaltungszeit, so würdest Du wenn Du z. B. 3 Jahre arbeitssuchend gemeldet wärst und dann aus gesundheitlichen Gründen eine Erwerbsminderungsrente brauchen würdest, die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen hierzu noch erfüllen. Die Rentenversicherung kann aber auch die eigene Zeit der Stellensuche als Arbeitslosigkeit anrechnen, jedoch müßtest Du hier regelmäßige Bewerbungen in gewisser Anzahl machen und gegenüber der Rentenversicherung nachweisen. Und noch eine Info: die Zeit der Kindererziehung bis zum 3. Jahr zählt als Pflichtbeiträge für Kindererziehung und die Zeit dann bis zum 10. Lebensjahr zählt als Kinderberücksichtigungszeit, auch diese Zeit wirkt "rentenerhaltend" und erhält Dir den Rentenanspruch auf Erwerbsminderungsrente.

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Hallo Anilein, Deine erste Frage hab ich Dir schon beantwortet, ich finde es nicht geschickt, die Pflege mit der Übergabe des Hauses zu verbinden. Ins Altenheim stecken kann Euch Euer Sohn nicht, denn den Heimvertrag muß man selber unterschreiben. Anders ist es natürlich, wenn Ihr nicht mehr selber entscheiden könntet und der Sohn hätte die gesetzliche Betreuung und das Aufenthaltsbestimmungsrecht, dann könnte er das einleiten, wobei soweit ich vom Betreuungsrecht noch weiß, muß man die Wohnsitzänderung mit dem Amtsgericht absprechen, weil es eine so tiefgreifende Veränderung ist. Wenn ich Euch raten darf, kümmert Euch selber, so lange Ihr noch einigermaßen gut beieinander seid um die spätere Pflege und den Heimaufenthalt, man kann sich das Heim auch aussuchen.

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Hallo luna122, man sollte sich wirklich überlegen, ob es Sinn macht, vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II noch das wenige Geld das man hat "auf den Kopf" haut, denn es gibt natürlich Freibeträge an Einkommen, die man haben darf und das sind pro Lebensjahr 150 Euro, man haut daher vielleicht Geld auf den Kopf, was man gar nicht tun müßte. Und wichtig: natürlich prüft das Jobcenter die Kontoauszüge der letzten 6 Monate, und wenn sie drauf kommen, daß jemand Geld verprasst hat um an Alg II zu kommen, dann werden auf jeden Fall Sanktionen geprüft, dann könnte es schon Kürzungen geben, bevor man überhaupt in den Bezug von Alg II kommt. Überleg Dir doch -wenn Du schon Geld ausgeben willst - etwas sinnvolles z. B. einen Gebrauchtwagen oder Möbel kaufen, das würde Dir auch selber helfen, weil Du dann mobil wärst, ist gut für die Arbeitssuche.

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Hallo geranien, wenn die pflegebedürftige Mutter zu der Alg-II-Bezieherin zieht, dann wird sie KEIN Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, aber da dann eine Person mehr in der Wohnung lebt, würde das Jobcenter weniger Miete zahlen, so daß die Mutter einen MIetanteil (wohl ein Drittel, da man dann zu Dritt wohnt) übernehmen muß, was ja auch ok ist. Doch das Einkommen der Mutter wird nicht herangezogen, sie muß also nicht für ihre Tochter aufkommen. Falls sie Pflegegeld bekommt wird das auch NICHT als Einkommen beim Alg II angerechnet. Die Tochter sollte auch dem Jobcenter Bescheid zu geben, daß sie nun die Pflege der Mutter übernimmt, dann kann das Jobcenter prüfen, ob sie die Mutter von der Stellensuche befreit, sie sollte hierzu einen Nachweis der Pflegestufe dem Jobcenter vorlegen.

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Hallo Rentenablehnung, das Jobcenter richtet sich nach der Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung - und wenn der Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde, geht das Jobcenter eben von Deiner vollen Erwerbsfähigkeit aus. Wenn Dich Dein Arzt nun weiter arbeitsunfähig schreibt (und das nicht wegen einer aktuellen und akuten Erkrankung), dann wird Dein Arbeitsvermittler wohl annehmen, daß die Krankschreibung evtl. nicht ok ist, und so kann ich mir denken, daß das Jobcenter den Ärztlichen Dienst der Arbeitsagentur zur Klärung Deiner Arbeitsunfähigkeit einschalten wird.

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Hallo inliner, keine Sorge, bevor das Landratsamt Dir den Lastenzuschuss zahlt, prüfen die ja, ob der Dir zusteht und wenn Du finanziell bedürftig bist, dann bekommst Du den. Und keine Sorge, Du mußt den Lastenzuschuss nicht zurückzahlen, aber was wichtig ist, solltest Du mehr verdienen oder auf einmal weniger Miete zahlen, dann mußt Du das dem Amt natürlich mitteilen.

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Hallo Lohnbuchhaltung, die Klangschalentherapie ist etwas sehr Schönes, auch sehr entspannend, aber sie keineswegs medizinisch notwendig um ein Leiden zu behandeln, daher wird die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.

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Hallo Sparsam, wenn das Kind (leider) keine 3 Jahre alt wird, dann endet die Kindererziehungszeit, die die Mutter auf dem Rentenkonto gutgeschrieben kommt mit dem Todesmonat des Kindes. Natürlich ist man nach so einem Schicksalsschlag nicht so schnell in der Lage das normale Leben wieder weiterzuführen, daher sollte man in diesem Fall unbedingt zum Arzt gehen und sich krankschreiben zu lassen, oder falls möglich Alg-I-Antrag stellen, da ja die Kindererziehungszeit endet und dann zum Arzt.

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Bei mir war es damals so, daß ich der Bank die Mitteilung des Bauträgers (er verlangte die nächste Baurate) eingereicht habe, da die Eigentumswohnung am gleichen Ort gebaut wurde, wußte die Bank eh von dem Bau und hat den Bau auch gesehen (so sagte mir der Kreditsachbearbeiter, aber in kleinen Orten läuft das eben so) und hat dann gezahlt. Das ist gut für den Käufer aber auch für die Bank selber.

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Hallo DorisPG, man darf nur einen Minijob bis maximal 450 Euro haben, da Deine Putzfrau diesen schon hat, kannst Du sie nicht als Minijobberin anmelden. Du kannst sie nur ganz normal bei der Krankenkasse anmelden, doch auch dann ist eine haushaltsnahe DIenstleitung und wird steuerlich gefördert.

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Hallo luna, wenn die Kinder nach 1992 geboren sind, dann bekommt man je Kind 3 Jahre Kindererziehungszeiten, hat man 2 Kinder, sind dies 6 Jahre Beitragszeiten, damit hat man einen Rentenanspruch, allerdings erst mit 65 J + x (wegen Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre).

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Hallo Ninawer, auch Minijobber haben ganz normal wie andere Mitarbeit den Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Dein Arbeitgeber müßte Dir das Durchschnittsgehalt aus Deiner geringfügigen Beschäftigung als Lohnfortzahlung auszahlen, weigert er sich komplett, würde ich mit ihm noch mal reden und bitte ihn, da bei der Krankenkasse bzw. der Knappschaft nachzufragen, die werden ihm Deinen Anspruch sicher bestätigen.

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