Verhandeln kann man alles. Ich bezweifel allerdings, dass sich ein Versicherer darauf einlässt. Denn der Umfang eines Schadens spielt bei der Rückstufung keine Rolle. Ob 1 Mio. Euro oder 500.- Euro, der Schaden ist nun einmal eingetreten.

Der Versicherer, der sich darauf einlässt, würde gegen die Statistik handeln. Wer in der Klasse SF 15 einen Schaden verursacht, befindet sich risikotechnisch im darauf folgenden Jahr in der Klasse SF 6. Das heißt, die Schadenwahrscheinlichkeit ist nun einmal gestiegen.

Je nachdem, wie hoch Dein Beitrag ist, solltest Du einmal ausrechnen, ob es sich lohnen würde, den Schaden selbst zu zahlen. Allerdings ist das natürlich schon eine Hausnummer. Wenn noch ein Schaden in den nächsten Jahren eintritt, hat sich das keinesfalls gelohnt.

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Die Haftpflichtversicherung wird aufgrund der Benzinklausel wohl nicht zahlen, da das Be- und Entladen mit zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört. Schäden, die dabei geschehen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

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