Frage
Klar muss man etwas, was einem nicht zusteht, zurückgeben. Also nicht ausgeben, sondern gesondert in einem Sparbuch aufbewahren, für den Fall dass die Versicherung den Fehler merkt.
Nur Du musst jetzt nicht aktiv werden, das muss die Gesellschaft schon machen. Wenn Du ganz viel Glück hast merken die den Fehler nicht. Ob es Verjährungsfristen gibt, weiß ich nicht, wäre aber zu prüfen.
Sokol Mihajlovic