Hallo Die Frage ist, ob für Ihre Gattin ein Anspruch auf ALG 2 bestehet, in diesem Falle bestünde weiterhin Anspruch auf die GKV Pflichtversicherung und Ihr Kind könnte wie ich schon in meiner Anmerkung für Dagmar44 geschrieben habe, weiter in der Familienversicherung bleiben. Andernfalls gibt es 2 Möglichkeiten: 1. Die freiwillige GKV Mitgliedschaft Ihrer Gattin mit Familienversicherung des Kindes 2. Wechsel in die PKV, wie schon in anderen Beiträgen erwähnt mit einem Beihilfeanspruch von 70 % für die Gattin und 80% für das Kind und auch jedes weitere Kind. Falls Ihre Gattin keinen ALG 2 Anspruch hat, lassen sie sich einfach von der GKV und der PKV ein Angebot erstellen und rechnen sie sich den günstigsten Weg aus. Sinn macht ein Vergleich über eine Versicherungsmakler, der sich mit dem Thema Beamten auskennt. Zum einen ist das Thema PKV an sich schon sehr anspruchsvoll, das Thema Restkostenversicherung toppt dies aber noch.

VG manfred

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Wenn sie einen med. Zuschlag erhalten haben, ist es grundsätzlich schon möglich bei anderen PKV Unternehmen eine Anfrage zu stellen. Das konkrete Risiko wird nicht von alle PKV Gesellschaften gleich bewertet. Allerdings wird in den meisten Anträgen die Frage nach Anträgen bei anderen PKV Gesellschaften gestellt. Wenn Sie diese Frage falsch beantworte ist das eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Möglicherweise sogar eine Täuschung. Damit kann die PKV den Vertrag bei Bedarf immer anfechten wenn sie das herausbekommt. Grundsätzlich ist es wichtig, dass sie die Gesundheitsfragen bei allen Anfragen richtig beantworten. Denn mit dem Antrag unterschrieben sie eine Schweigepflichtsentbindung für den Arzt. Die PKV kann im Bedarfsfall den Arzt um Auskunft über die gesundheitliche Situation seit Antragstellung bitten. Spätestens dann kann wiederum eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung herauskommen. VG Manfred

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