Ja, das fällt unter kurze Anwartschaft. Da hätte man dann nach 6 Monaten Arbeit einen Anspruch auf 3 Monate Arbeitslosengeld.

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Einfach so umbauen geht auf keinen Fall und zahlen musst du das auch sicher nicht. Es war nicht mit dir abgesprochen und der Mieter hat in dein Eigentum eingegriffen.

Wenn du ihn ärgern willst, kannst du bei seinem Auszug aus der Garage sogar die Erstellung des Ursprungszustandes verlangen.

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