guten morgen,

bist du 25 jahre alt bist bleibst du familienversichert. auch wenn du ohne ausbildungsplatz bist. deine eltern müssen einmal im jahr der kk melden, was das kind über 18. macht. der 400€job ist davon unabhängig, den kannst du antreten. (hat mein kind auch bis zum studium gamacht) bei einem 400€job, zahlt der ag an die bundesknappschaft beiträge + pauschale lohnsteuer. wichtig ist, dass du bei der bundesagentur für arbeit als ausbldungssuchender gemeldet bist, das ist eine grundvoraussatzung für die familienversicherung.

viele grüße

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später darf er sogar, den ausbildungsfreibetrag zur hälfte beanspruchen oder sonstige freibeträge die sich im laufe einstellen. er wird in seinen steuererklärungen es mit angeben. es sei denn er hat seine unterhaltspflicht nicht zu 75% erfüllt, dann können alle freibeträge auf das andere elternteil übertragen werden.

wenn das kind 18 ist, werden beide elternteile bargeldunterhaltspflichtig.

ich hoffe es hilft ein bisschen weiter.

viele grüße

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Ja, er darf es. Ihm steht die Hälfte des Kindergeldes zu, sowie die Hälfte des Kinderfreibetrages.

Viele Grüße

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