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Grundsaetzlich gelten fuer dich die selben rechtlichen Grundlagen wie fuer jedes andere Arbeitsverhaeltnis. Die Rechtmaessigkeit deiner Kuendigung laesst sich so nicht beantworten, das haengt auch von deinem Arbeitsvertrag ab. Gab es eine Probezeit, die uebliche Kuendigungsfrist fuer dich waere 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15ten, d.h. zum 31.05.2010 ist wahrscheinlich nicht okay, kommt darauf an wann du die Kuendigung bekommen hast. Krankengeld bekommst du nur waehrend der Anstellungszeit.