Vorgründungskosten, die im direkten Zusammenhang mit der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit anfallen, können auch vor der "Anmeldung" getätigt werden und als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, hier dann über mehrere Jahre "abschreiben"

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Kann der Mieter eine neue Einbauküche verlangen?

Hallo Leute, habe seit etwa 3 Jahre neue Mieter, welche andauernd mit neuen Renovierungs-und Verbesserungsideen auf mich zukommen. Letztes Jahr warens neue Funkthermostate an allen Heizkörpern (hab ich dann auch ersetzt) , dann sollte die Wand der Küche zum Wohnzimmer rausgebrochen werden (hab ich abgelehnt), dann hing der Schalter der Spülmaschine (neue Spülmaschine für 700,00 Euro gekauft) und nun soll einen neue Einbauküche her. Gut, die jetzige ist seit 20 Jahren drin, grau , schlicht , nichts besonders, aber funktionell , was Schubladensysteme und Schränke angeht, Ceranherd hab ich vor 10 Jahren erneuert (ca. 1.500,00 Euro), ebenso Kühlschrank (schon zum zweiten Mal) vor 4 Jahren (ca. 1.350,00) und vor 10 Jahren auch mal Spüle und Hahn ausgetauscht (ebenso wurde beide Bäder vor 10 Jahren komplett und hochwertig erneuert, Fischgrätparkett auf 110 qm verlegt ebenfalls vor 10 Jahren, Gesamtkosten rund 35.000,00 Euro). Gut, die Küche hab ich damals ausgelassen, ist ja "nur" eine Mietwohnung, da ich ja nicht Unsummen an Renovierung aufwenden wollte. Beim vorigen Mietverhältnis, welches 7 Jahre ging, gabs nie Reklamationen. Die Wohnung liegt in zentraler Innenstadtlage in einem Jugendstilhaus, einen Steinwurf vom Marienplatz entfernt und kostet augenblicklich 1.650,00 zzgl. 150,00 NK. Darf der Mieter unter diesen Gegebenheiten eine neue Küche verlangen? PS: Am Anfang war alles super und die Begeisterung kannte keine Grenzen, hatte die Wohnung komplett streichen lassen und Lackiererarbeiten durchführen lassen bei Mieterwechsel für rund 2.500,00 Euro. Eine Woche später wurden dann von den jetzigen Mietern schon die frischgestrichenen Rauhfasertapeten abgerissen und der aufwendig weiß lackierte Sichtbalken-Dachstuhl in einer undefinierbaren Farbe (Marke fleischfarbene Damenstrumpfhose) überstrichen, das Galeriegeländer (schmiedeeisene Maßarbeit) entfernt und ein Waschtisch ausgetauscht.

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110m2 in München City für 1.650 EUR? Ist ja ein Schnäppchen :-)

Im Ernst: Neue Küche = Mieterhöhung. Damit ist das Problem gelöst. Alternative ist für die Mieter, sich eine eigene Wohnung zu kaufen. Sie sollten problemlos einen Nachmieter bekommen!

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sofern Ihr Kommilitone, z.B. durch eine sozialversicherungspflichte Tätigkeit, während des Studiums einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld erwirtschaftet hat (innerhalb der letzten 24 Monate mindesten 360 Tage, auch unterbrochen), dann hat er auch Möglichkeiten, den Gründungszuschuss zu beantragen.

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ergänzen sollte man noch sagen, dass es meistens eine Toleranzgrenze für die Überschreitung bei einem KM-Vertrag gibt. Demnach sind z.B. 1.000 Mehrkilometer nicht zu bezahlen.

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Anspruch auf den Gründungszuschuss haben Sie nur, wenn Sie zum Stichtag mindestens 90 Tage Anspruch auf das ALG I haben oder hätten. Dieses sollten Sie prüfen. Anspruch auf das Einstiegsgeld hätten Sie ggf., falls Sie ALG II beziehen, welches aber aus ihren Daten man verneinen könnte.

Wir hatten mal einen ähnlichen Fall und ich kann mich erinnern, dass hier nicht das Arbeitsamt dafür zuständig wäre, sondern die RVA oder auch Knappschaft dafür der Ansprechpartner wäre.

Eines ist aber sicher: es gibt darauf keinen Rechtsanspruch,

viel Erfolg!

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