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Hallo. Versteigerungen sind natürlich immer ein sehr interessantes Thema. Ich glaube der Schlüssel zu deiner Teilversteigerung liegt in der Quote, genauer gesagt an der Miteigentumsquote (http://www.rechtslexikon.net/d/miteigentumsquote/miteigentumsquote.htm) Es inbleibt noch darauf hinzuweisen, dass § 1 Abs. 2 und 3 WEG die untrennbare Verbindung des Teileigentums mit einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Grundstück normiert.