das Erbbaurecht kann wie ein Grundstück veräußert werden. Glaubensfragen u.ä. spielen dabei keine Rolle.

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ich finde, dass ein Budget um die 1.000 Euro für eine vierköpfige Familie, auch nach Abzug aller Fixkosten, viel zu wenig ist. Vor allem ist dann keinerlei Reserve für immer wieder auftretende Sonderausgaben (neue Waschmaschine, Schüleraustausch etc.) mehr da.

Mich über Jahre hinweg dermaßen einschränken zu müssen, nur um endlich ein Reihenhaus zu haben, käme für mich nicht in Frage.

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ich glaube nicht, dass du für eine Kündigung die Unterlagen brauchst.

Wenn du nicht mal mehr die Vertragsnummer hast, musst du sie bei der Bausparkasse erfragen, wobei du dann sicher irgendwie nachweisen musst, dass du auch der Eigentümer bist.

Und ab da müsstest du einfach kündigen können, indem du ein Kündigungsschreiben abschickst.

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Wenn eine Kürzung vertraglich festgeschrieben ist und der Vertrag juristisch wirksam die Freiwilligkeit der Urlaubsgeldzahlung festschreibt, ist eine Kürzung des Urlaubsgeldes bei Krankheit gesetzlich zulässig.

Im Entgeltfortzahlungsgesetz heißt es: „Die Kürzung darf für jeden Tag der

Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts,

das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht

überschreiten.“

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ich würde mich noch ein oder zwei Tage gedulden. So wie du die Sache schilderst, scheint der Überweisung ja nichts entgegenzustehen.

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Aktienverkauf ist immer eine spekulative Angelegenheit. So hoch wie zurzeit stand der DAX noch nie. So gesehen würde sich die Gewinnmitnahme lohnen und man hätte das Geld gesichert.

Aber was dann damit machen? Warten, bis das Aktienniveau wieder in den Keller fährt? Z.B. weil möglicherweise Marine LePen Präsidentin wird.

Das ist jedenfalls nicht leicht zu entscheiden und, wie gesagt, sehr spekulativ.

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Aktienfonds, auch solche, die Dividenden ausschütten, oder offene Immobilienfonds halte ich für sinnvoll und das Risiko für tragbar, vorausgesetzt man kauft bei einem seriösen Institut.

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man kann es auch in Aktienfonds anlegen. Und wenn man dann 7 Jahre später endlich drauf zugreifen kann, ist das immerhin ein kleines Weihnachtsgeld.

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Der Zeitwert ist der aktuelle Wert einer Sache und bei Sachschäden zahlt die Haftpflichtversicherung in den meisten Fällen eben nur den Zeitwert und nicht den Neuwert. Aus Versicherungssicht irgendwo auch verständlich, denn sonst könnte mancher ja auch deswegen zum Versicherungsbetrug angeregt werden.

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Genaue Tätigkeitsbeschreibung bei Gewerbeanmeldung mit vielen ähnlichen Tätigkeiten?

Hallo zusammen,

ich möchte mir gerne ein Gewerbe als Kleinunternehmer anmelden. Ich habe soweit alles ausgefüllt bis auf die angemeldete Tätigkeit. Das Problem ist, dass ich mehrere Tätigkeiten im Sinn habe. Ich möchte meinen Satz gerne so genau wie nötig, aber ungenau wie möglich schreiben. Ich weiß nur nicht wie ich das bewerkstelligen kann. Möchte mir jemand helfen?

Meine Tätigkeiten werden sein:

  1. Erstellen von Webseiten für Kunden und auch für mich selber (Einnahmen durch die Dienstleistung, sowie auch durch Werbebanner etc.). Dazu zählt dann alles von Design zur Logoerstellung, Programmierung bis zum Hosting (Fullstack developer)

  2. Erstellen von APPs für die versch. App-Stores (vorerst nur Spiele, kann sich erweitern) Einnahmen durch Werbung, in-Game Käufe und App Verkäufe

  3. Einahmen durch Affiliate Marketing (Webseiten die sich darauf spezialisieren oder Werbelinks auf Webseiten und YouTube Videos)

  4. Erstellen von Bildungsmaterial (YouTube Kanal, anbieten von Kursen auf Bildungsplattformen (Udemy, Skillshare…))

Meine bisher geplante Tätigkeitsbeschreibung lautet:

Computer- sowie Internetdiensleistungen (Webseitenerstellung, Apperstellung, Logoerstellung etc.) Erstellen von Bildungsmaterial in Video- und Schriftform und Affiliate Marketing.

Meint ihr der Satz ist ausreichend? Deckt er alles ab und lässt zu, dass ich weitere ähnliche Gebiete ergänze?

Vielen vielen Dank für Antworten und Anregungen.

Viele Grüße Daniel

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wenn du Zweifel hast, würde ich das mit der zuständigen Behörde absprechen.

Deine Beschreibung scheint mir aber schon ausgesprochen umfassend zu sein.

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Alle EU-Bürger sind Italienern beim Immobilienkauf gleichgestellt. Ihr

könnt also wie italienische Staatsbürger in Italien

Immobilien überschreiben. Hierbei sind aber die

italienischen gesetzlichen Besonderheiten

zu beachten.

Das

Eigentum geht bei einem Erwerbsvorgang nicht wie bei uns erst durch den Abschluss des Notarv

ertrages und die anschließende Eintragung im

Grundbuch über, sondern bereits mit der Einigung zwischen den

Parteien und dem schriftlichen

Kaufvertrag.

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Es ist schon an ganz besondere Bedingungen geknüpft, damit Eltern ihren Kindern auch den Pflichtteil entziehen können – z.B. wenn das Kind wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wurde.

Bei einem Verkauf und anschließendem Verjubeln würde genau genommen niemand erben.

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