Du darfst den Minijob annehmen, musst die Einkünfte aber anrechnen lassen, sonst machst Du dich strafbar!
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hallo derinder97:
Variante 1: wenn Dein Arbeitgeber Dir die Fahrten zur Universität bezahlt, dann wird er dies auch auf der Lohnsteuerbescheinigung (Zeile 20) angeben, dem Finanzamt ist das dann bereits bekannt. Du hast dann ja keinen finanziellen Aufwand, das heisst Du kannst keine Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen.
Variante 2: Wenn der Arbeitgeber nicht erstattet, kannst Du die Werbungskosten ansetzen (Hin- und Rückweg)
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