Bei Anträgen gebe ich generell keine Originale ab sondern immer in Kopie. Kontoauszüge kann man, vorausgesetzt man macht Onlinebanking sich direkt als PDF auf den Rechner laden ausdrucken und zu dem Antrag geben. Sollte kein Onlinebanking vorhanden sein, nimmt man die Originale mit (persönliche Abgabe notwendig) und läßt diese vom Amt kopieren. Es gibt auch Ämter die mit dem Bescheid die Originalauszüge wieder zurück schicken. Am besten Anfragen. Alle Original Dokumente sollten immer im eigenen Besitz bleiben, denn Neubeschaffungen können sehr Teuer werden wie aus dem Komentar unten bereits bemerkt. Ich hoffe die Antwort hilft ein wenig weiter. Ich wünsche ein schönes Wochenende

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Kosten für im Mietvertrag vereinbarte Renovierungen gehören rechtlich wie die Miete zu den Leistungen für Unterkunft nach § 22 abs. 1 sgb II und § 29 Abs 1 SGB XII. somit sind Renovierungskosten während des Wohnens nicht im Regelsatz enthalten und sind demzufolge Unterkunftskosten und müssen im vollem Umfang übernommen werden. (Bundessozialgericht - B 11b AS 31/06 R - Urteil vom 19.03.2008)TiPP Beantragen Sie die Übernahme von Renovierungskosten und weisen Sie auch auf Ihre Behinderung hin, deshalb werden Helfer gebraucht.

Dies ist ein Auszug aus dem Buch Leitfaden ALG II / Sozialhilfe von A - Z ISBN 3-932246-78-0 für 10 € kann dieser Bestellt werden. Ich verwende diesen Ratgeber bei meiner Tätigkeit in der Beratung ständig, weil er sehr einfach und Verständlich aufgemacht ist. Nachlesen unter http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/Leitfaden.html Ich wünsche einen schönen Tag und hoffe mein Beitrag hat etwas geholfen.

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Leider geht aus der Frage nicht hervor, wie groß die Wohnung ist. Die Wohnungsgröße (mit leichten Unterschieden in den einzelnen Bundesländern) betragen für eine Person 45 - 50 m² die Mietobergrenze in einem Haushalt mit einer Person in Gemeinden mit Mieten der Stufe in EURO I = 292 II = 308, III= 330, IV= 358, V= 385, VI= 407 incl. kalter Nebenkosten, ab 2009 enthält Wohngeld eine zusätzliche Heizkostenpauschale.

Dies ist ein Auszug aus dem Buch Leitfaden ALG II / Sozialhilfe von A - Z ISBN 3-932246-78-0 für 10 € kann dieser Bestellt werden. Ich verwende diesen Ratgeber bei meiner Tätigkeit in der Beratung ständig, weil er sehr einfach und Verständlich aufgemacht ist. Nachlesen unter http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/Leitfaden.html

Wichtig ist auch damit der Umzug gezahlt wird: Stelle einen Antrag auf Kostenübernahme der neuen Wohnung, verbunden mit Antrag auf Kautionsübernahme und Umzugskostenübernahme.

Ich hoffe das diese Auskunft ein winig hilft liebe Grüße manu46

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Es kommt darauf an um welche Bank es geht denn von manchen Banken werden die Kontoauszüge spätestens nach 3 Monaten zugeschickt zum Teil kostenlos. Die Postbank macht es einmal im Monat und berechnet dann auch Portogebühren. Am besten ist es in der NL anzurufen oder vorbeizu gehen und es zu klären. Wichtig ist auch ob die Originalauszüge evtl. zum Beispiel Finanzamt gebraucht werden. Dies gilt vor allem bei Freiberufler oder Selbsttändige. Die Finanzämter bestehen zum Teil auf Originalauszüge. Ich hoffe es hilft ein wenig weiter liebe Grüße

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