hallo zusammen,

nachdem ich hilfreiche antworten erhalten habe, meldete ich mich trotzdem erst mal wieder beim jobcenter als mitglied der bedarfsgemeinschaft, die nie hartzIV beantragt hat, aber deren einkommen als berechnungsgrundlage für alle herhalten muss. ich wies die bearbeiter explizit daraufhin, meine rentenbescheide hinsichtlich des tatsächlichen auszahlungsbetrages und des empfängers des abgetrennten teils genauer zu prüfen sowie auf die aussage der insolvenzverwalterin, daß der bescheid dahingehend positiv zu unseren gunsten zu ändern sei.

es geschehen doch noch wunder!

der zahlbetrag durch das jobcenter wurde exakt um den betrag, der mir an renten weniger ausgezahlt wird, erhöht.

doch da stellt sich wieder eine neue frage:

laut gesetz darf der schuldner nicht durch die insolvenz zum sozialfall werden, wenn also durch die pfändung andererseits hartzIV erhöht wird, wurde ich doch zum sozialfall, oder?

ganz schön verwirrend, das ganze und wie hier schon erwähnt wurde, ohne rechtsbeistand nicht zu stemmen.

also nichmal danke für eure antworten.

gruß mamschgerl

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