Das stimmt nicht.

Ein aktiver Feuermelder entspricht erstmal der Meldung einer akuten Gefahr. Damit ist es Pflicht für die Feuerwehr, die Lage zu erkunden.

Wenn sich dann ein Fehlalarm herausstellt, rückt die Feuerwehr ab und ist glücklich, dass sie nicht weiter aktiv werden musste.

Gefahrenabwehr und Menschenrettung gehört zu den hoheitlichen Aufgaben der Feuerwehr.

Erst wenn vorsätzliche Manipulation oder wiederholter Fehlalarm stattfinden, ohne dass die Ursache behoben wurde, werden Gespräche geführt, Auflagen erlassen oder Einsätze in Rechnung gestellt.

Im Privatbereich ist also nicht davon auszugehen.

Ansonsten ist eine Privathaftpflicht sinnvoll, die ggf. die Ansprüche der Wehr übernimmt.

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Egal ob deutsches oder österreichisches Gesetz, kann man das doch durch einen einfachen Dreisatz berechnen:

1. Wieviel mehr bekomme ich jährlich an Pension/ gesetzlicher Rente?

2. 15.184,80€ durch Rentenplus = Amortisationszeitraum der Investition in Jahren

3. Vergleich: erwartete Lebens- bzw. erwarteter Rentenzeitraum gegen die Amortisationszeit.

Fazit: solltest Du nicht erwarten, länger zu leben als Deine Investion braucht, um sich zu rentieren, dann lass die Finger von der Investition.

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Hi!

Sorry, wenn ich die Hoffnung geweckt habe, aber ich verleihe kein Geld.

Vielmehr wollte ich die Anregung geben, wie man von einer Bank oder anderem gewerblichen Vermittler vielleicht doch noch Geld bekommen könnte.

Sollte ich 5.000€ verleihen, würde ich mind. 415€ zzgl. Zinsen als monatliche Rückzahlung verlangen. Überschreibung von Sicherheiten kämen dazu. DAS mache ich aber NICHT!

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"Nehmen wir mal an...?" Da Du schreibst, dass ein Versicherer bereits Regess nimmt, höre ich mal auf zu spekulieren.

Du schreibst, dass Du Student bist und keine Versicherung hast. Blöd, denn die hätte max 5€ pro Monat gekostet. Das sind 95 € weniger als Du aktuell zahlen könntest.

Schluss mit der Schimpferei...

Wenn Du in Ausbildubg bist, könntest Du Haftpflichtschutz aus der Familien-Privathaftpflicht Deiner Eltern haben.

Moderne Bedingungswerke decken die Kinder bis Ende der Ausbildung mit ab, auch bei Fachrichtungswechsel und auch wenn die sog. häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht.

Bitte ernsthaft prüfen lassen.

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Es besteht über die Deckungszusage (eVB = elektronische Versicherungsbestätigung) eine sogenannte vorläufige Deckung.

Wie schon gesagt wurde, darf man ein zulassungspflichtiges Fahrzeug nicht ohne Zulassung im öffentlichen Strassenverkehr bewegen (Ausnahme: Der direkte einmalige Weg zur Zulassungsstelle). Macht man es doch einen Ausflug und verursacht einen Unfall, zahlt zwar die Haftpflichtversicherung u.U., nimmt aber Regress. Der eigenen Schaden wird dann i.d.R. nicht übernommen. Außerdem hat das dann noch Auswirkungen auf Führerschein und ggf. weitere Strafverfahren. Also: Schön zu Hause bleiben!

Ist in der vorläufigen Deckung allerdings eine Kasko eingeschlossen, besteht schon jetzt Schutz gegen bspw. Diebstahl. Hierzu bitte die Bedingungen der vorläufigen Deckung lesen.

Fazit: Zu Hause bleiben, Moped anschauen, aber nicht anfassen! Erst zulassen, wenn das Amt wieder offen hat und dann losbrausen!

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Grundsätzlich zahlt die PH (=Privathaftpflicht) bei vorhandener Klausel auch Mietsachschäden. In der Regel ist die Klausel heute auch eingeschlossen.

Allerdings zahlt sie nur die Schäden, die durch mich oder ggf. mitversicherte Personen (bspw. Partner, Kinder) verursacht wurden.

Da Du wohl nicht über die PH der Tochter abgesichert bist, müsstest ihr diesen Schaden so wie ihn hier schildert, Deiner PH melden.

Das könnte zwei Probleme geben:

Allmählichkeitsschaden: ist nicht versichert. Da das schadenverursachende Ereignis aber "plötzlich" eingetreten ist, die Schadenauswirkung allerdings allmählich, sollte das aber trotzdem funktionieren.

Gefälligkeitsschaden: nicht versichert. Du hast Deiner Tochter bestimmt ohne Bezahlung geholfen (Pizza und Hilfe-Bier zählen nicht als Bezahlung). Dann besteht keine gesetzliche Schadenersatzpflicht, sondern höchstens eine moralische. Die ist aber selten bis nie versichert.

Mein Tip: Nicht Du sondern Deine Tochter hat das Rohr selber installiert. Das sollte glatt durchlaufen bei der Schadenanzeige.

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Anders gefragt: Sie bezahlen eine Rechnung und irrtümlich eine Woche später die Rechnung ein zweites Mal. 

Wollen Sie Ihr Geld zurück? 

Seien Sie fair, benachrichtigen Sie die Versicherung und zahlen das Geld von sich aus zurück. 

Wenn Sie selber unbemerkt zweimal zahlen, freuen Sie sich auch, wenn Sie darauf aufmerksam gemacht werden.

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Grundsätzlich: ja. Der Vertrag ist ja nun nicht mehr schafenfrei.

Der SFR bedeutet übersetzt: Schadenfreiheitsrabatt.

Die Rabatthöhe ist genauso wie die Rückstufung in den Bedingungen geregelt und von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich, weil ureigene Produktgestaltung der Versicherung.

Ein Rabattschutz oder Rabattretter sorgt dafür, daß der Rabatt vor dem Unfall erhalten bleibt. Das kostet aber in der Regel extra und wird gesondert vereinbart.

Weitere kostenlose Hilfsmittel, um den Rabatt zu erhalten: selber zahlen oder den Schaden bis Ende des Versicherungsjahres zurückkaufen. 

ODER: Versuchen Sie, den Eigentümer des Baumes zu finden und weisen Sie ihm mangelnde Baumpflege etc. nach. Machen Sie ihn so haftbar und lassen Sie ihn für die Kosten des Schadens am Auto zahlen oder beanspruchen Entschädigung für die Höherstufung auch für die Folgejahre.

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Hallo!

Es gibt keinen Grund, der verhindern sollte, dass ihr den Vermittler wechselt. Zumindest keinen, der euch betrifft.

Versicherungsvermittlung und Betreuung ist ein Vertrauensgeschäft. Wenn diese Basis aus welchen Gründen auch immer gestört ist, ist es nicht zumutbar, diese Geschäftsverhältnis aufrecht zu halten. 

Eine Zustimmungspflicht des alten Betreuers würde euer Recht beschneiden, so dass ihr unangemessen benachteiligt wäret. Schließlich musste der Vermittler ja auch nicht zustimmen, als ihr die Verträge abgeschlossen habt.  

Wie schon beschrieben wurde, könnt ihr euch einen anderen Betreuer suchen oder unter Umständen sogar in den Direktbestand der jeweiligen Versicherung wechseln.

Lediglich innerhalb derselben Organisation (DVAG) muss der Vermittler sein Geschäft freigeben, weil diese in der Regel einen Bestandschutz genießen. Aber auch hier gilt in letzter Instanz der Wille des Kunden.

Allerdings kann es mitunter schwierig werden Einen neuen Betreuer zu finden, denn dieser muss wirtschaftlich handeln, damit er auch Geld verdient.

Bei einem Wechsel erhält der neue Betreuer keine Abschluss sonder  nur noch eine Bestandsprovision. Die ist deutlich geringer und wird nicht bei jeder Versicherungsart gezahlt. 

Da kein vernünftiger Mensch gerne umsonst arbeitet, könnte es etwas Überredungskunst erfordern.

Schwarze Schafe in der Branche kommen dann schon mal auf die Idee, alte Verträge zu kündigen, um sie neu abzuschließen oder umzudecken. Das ist für euch mit Kosten verbunden. 

Leider kann man das nicht so einfach unterscheiden von den anständigen Betreuern, die durch einen Wechsel Verbesserung für euch erreichen wollen.

Empfehlung:

Kündigt eurem Vermittler auf jeden Fall das Betreuungsverhältnis ggf direkt bei der DVAG. Nur die Betreuung aber nicht die Veträge!!!!

Fragt in eurem Bekanntenkreis nach einem guten Betreuer und nehmt Kontakt mit ihm auf.

Lasst euch beraten ggf die Verträge neuordnen. 

Um den Betreuungswechsel und Fortführung kümmert sich dann der Vermittler.

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Hallo!

Lastschriftrückgaben (LSR) sind NIE unproblematisch und sind definitiv Prüfungsinhalt wie auch andere Kriterien (Schufa, Einkommen, Versorgungssituation, Beruf, etc).

Es gibt Banken, die drücken bspw. bei einer LSR noch die Augen zu, fragen bei 2 LSR nach und lehnen bei 3 LSR ab.

Natürlich macht es Sinn, darauf wie von PRIMUS empfohlen in einem Beiblatt darauf hinzuweisen. Wenn die LSR selbst veranlasst sind, sollte es auch kein Problem sein.

Es kann aber auch sein, dass man einen Entscheider bei der Bank hat, der das nicht locker sieht. Die Bank muss Dir schließlich keinen Kredit geben.

Empfehlung:

Reich die Unterlagen vollständig mit Kommentar ein und warte die Entscheidung ab.

Sollte es negativ ausgehen, kann ich gerne einen Kontakt zu einem Finanzmakler herstellen (arbeitet unabhängig, kostest KEINE Gebühren, vergleicht Angebote auf dem Markt), der sich Deiner Sache annimmt.

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Hallo!

Ich habe auch gewissen Verständnisfragen im Detail.

Wenn Ihr Eigentümer der Immobilie seid und der Schwiegervater nicht, spricht eigentlich nichts dagegen, dass ihr -sofern die Bonität ausreicht- das Darlehen eigenständig unterschreiben dürft.

Sollte der Schwiegervater ebenfalls (Mit-)Eigentümer sein, so ist es unumgänglich und dient der Rechtssicherheit, dass er den Kreditvertrag mit unterschreibt.

Nun stelle ich aber eine andere Frage:

Warum wollt ihr den Kreditvertrag ohne den Schwiegervater abschließen? Befürchtet ihr, dass er nicht zustimmt?

Sollte das so sein, so steuert ihr mit eurem "Heimlichen" Verhalten in eine ernste Familienstreitigkeit hinein (meiner Meinung nach).

Empfehlung:

Macht reinen Tisch, setzt euch zusammen, diskutiert alles aus.

Ohne die Unterschrift kommt ihr anscheinend bei eurer `Bank sowieso nicht weiter.

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Hallo!

Eine Sondertilgung -ich gehe jetzt mal von einer Immobilienfinanzierung aus- ist wie der Name schon sagt, eine gesonderte Vereinbarung mit der Bank, die es Ihnen ermöglichen soll, je nach finanziellen Verhältnissen schneller zu tilgen und somit schneller den Kredit zurückzuzahlen und weniger Zinsen zahlen zu müssen. Es ist eine Option keine obligatorische Vereinbarung.

Diese sinnvolle Vereinbarung, die sich die Banken in der Regel durch einen Zinsaufschlag honorieren lassen, nutzen 8 von 10 Kunden nach Abschluss dann aber meist nicht mehr.

Wenn Sie nun, um einen möglichst geringen Zins festschreiben zu lassen darauf verzichtet haben, werden Sie keine Sondertilgungen leisten können. Nachträglich baut die Bank dies in aller der Regel nicht ein, ohne einen neuen Vertrag mit Ihnen zu schließen.

Sie haben allerdings auf Grund einer gesetzlichen Vorschrift die Möglichkeit, Ihren Kredit komplett vorzeitig zurückzuzahlen, wenn der Zinsbindungszeitraum Ihres Darlehens größer als 10 Jahre ist.

Das schützt Sie aber nicht vor einer Ausfallentschädigung an die Bank, kann sich aber ggf. trotzdem rechnen.

Eine weitere Möglichkeit haben Sie, wenn Sie per sogenanntem "Widerrufsjoker" den Kreditvertrag mit der Bank für nichtig erklären lassen. Diese Möglichkeit mögen die Banken allerdings gar nicht gerne und Sie brauchen sich bei der Bank nicht mehr blicken zu lassen. Lassen Sie auch in jedem Fall die Finger davon, wenn Sie sich vorher nicht eingängig haben aufklären lassen und rechtlichen Beistand gesucht haben.

Eine letzte Möglichkeit gibt es aber auch noch und diese empfehle ich Ihnen. Nehmen Sie die 5%, die Sie sondertilgen wollen und legen Sie diese strategisch geeignet an, bis Ihre Zinsbindung ausläuft.

Dann können Sie diesen Betrag inkl. Renditeertrag bei der Umschuldung einsetzen und werden schneller schuldenfrei.

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Schreiben Sie mir einfach eine PN (persönliche Nachricht).

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Hallo!

Vorab erstmal Glückwunsch, dass Sie so vorausschauend handeln und Geld für Ihre Altersvorsorge zurücklegen wollen.

Allerdings sind Ihre Angaben in meinen Augen noch nicht ausreichend, um beurteilen zu können, ob es sinnvolle Alternativen gibt.

Wie alt sind Sie? Wie hoch soll die Einmalanlage sein? Sind Sie in 10-15 Jahren mindestens 62 Jahre alt? Welche weiteren Altersvorsorgen haben Sie abgeschlossen?

Hintergrund meiner Fragen ist, welche Anlagen als Alternativen in Frage kommen. Sind Sie noch so jung, dass Sie eine Fondsanlage (gemanagte oder frei) in Ihre Altersvorsorge einbauen sollten oder sind Sie vorgeschrittenen Alters, so dass eine Sicherheitskomponente unerlässlich ist.

Ich habe mir die FlexGarant der Provinzial Rheinland mal etwas genauer angeschaut.

Hier handelt es sich um eine gemanagte Fondsrentenversicherung mit unterschiedlichen Beitragsgarantien und Ablaufmanagement sowie der Möglichkeit, die Beitragszahlung flexibel zu gestalten und auch Teilauszahlungen vorzunehmen.

Klingt ganz gut, solange man weiss, wie sich diese Flexibilitäten auf die Performance/Rendite auswirken.

Beitragsgarantien: Hier gilt der Grundsatz: Garantie kostet! Und je höher Ihr Garantie- und damit Sicherheitsanspruch ist, desto mehr muss der Versicherer aus Ihren Beiträgen "abzweigen", um die Garantie darstellen zu können.

==> Ergo steht dieses Geld nicht zur freien Fondsanlage und damit zur Erzielung einer guten Rendite zur Verfügung.


Fondsanlage bedeutet außerdem, dass es keinen garantierten Rechnungszins also keine garantierten Erträge gibt. Der Anbieter garantiert nur, dass die Beiträge zu 50, 70, 75, 80, 100 oder mehr % beim ABLAUF der Versicherung zur Verfügung stehen. Ertrags- oder Renditegarantien gibt es hier schon mal gar nicht nicht.

==> Während der Laufzeit steht Ihnen also nur der Fondswert - dieser entspricht nicht dem gemeinhin bekannten Rückkaufswert - als der Kurswert Ihrer Fondsanlage abzüglich Kosten zur Verfügung. Der Kurswert kann (stark) schwanken.

Im schlimmsten Fall ist die Höhe Ihre Einmalanlage oder die Laufzeit nicht lang genug, um die Garantie darzustellen. In solchen Fällen lassen die Versicherer sich gerne bestätigen, dass Sie informiert sind, dass weniger als Ihre eingezahlten Beiträge ausgezahlt werden könnten. Hier unbedingt das Kleingedruckte lesen.


Steuerlich sind die Kursgewinne und ggf Dividendenzahlungen natürlich im Versicherungsmantel steuerfrei, da sie Ihnen nicht zur Verfügung gestellt werden, sondern erst mit Ablauf realisiert werden.

==> Lief der Vertrag dann länger als 12 Jahre und sind Sie bei Auszahlung mindestens 62 Jahre alt, dann sind die Erträge nur noch zur Hälfte steuerfrei ansonsten vollständig.


Bitte seien Sie sich darüber im Klaren, dass Flexibilitäten wie  Ablaufmanagement, Teilauszahlungen, Beitragsveränderungen, Fondswechsel, etc. beim Versicherer Kosten verursachen, die in den allgemeinen Tarifkalukation berücksichtigt sind, egal ob Sie dies in Anspruch nehmen oder nicht.

==> Evtl. lohnt es sich, eine Variante zu wählen, die weniger flexibel ist, dafür weniger Kosten verursacht, so dass mehr Beiträge für sie arbeiten können. Reserven, die Sie im Fall der Fälle "anzapfen können, kann man auch auf anderem Wege parallel aufbauen.


Wenn Sie möchten, stehe ich Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung. Eine PN reicht.

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Wir haben Schimmel in einem sehr alten Haus (gemietet), was zahlt die Versicherung vom Vermieter?

Hallo,

ich hätte eine drigende Frage.

Ich wohne derzeit in einem sehr sehr alten Haus , über 200 Jahre. Nun fiehl durch Geruch aus dem Keller auf das dieser komplett von Schimmel befallen ist. Es handelt sich um einen sehr alten Keller mit Lehmboden und Steinwänden. Der Schimmel ist dort überall sichtbar und der Boden war komplett feucht/nass. Als Erstmaßnahme hatte ich nun mit dem Vermieter erst mal einen Entfeuchter hinein gestellt der dort in 3 Wochen fast 100l Wasser dort raus gezogen. Der Keller verfügt weder über eine Heizung und hat nur 2 kleine Öffnungen ohne Scheibe . Also hätte ich gar keine Maßnahmen für anderes lüften/heizen ergreifen können.

Die dringlichkeit hat noch einen gravierenderen Punkt. Als ich zu meinem Freund fuhr fiehl nun auf das meine gesamte Kleidung die im 1.OG aufbewahrt ist extrem muffig riecht. Und das trotz der Tatsache das alles frisch gewaschen war. Im Haus selber nehme ich den Geruch gar nicht wahr. Aber sobald man in "saubere" Luft kommt für längere Zeit fällt es extrem auf wie unangenehm alles riecht. Selbst die eigenen Haare. Es nicht genau bekannt ist wie lange das Problem schon besteht und es vorher nicht aufgefallen. Meine Sorge ist nun natürlich das mein kompletter Hausstand davon befallen ist. Vor allem natürlich auch ob es gesundheitsgefährdend ist bzw. in welchem Ausmaß. An den Wänden selber im Haus ist kein Schimmelbefall zu sehen aber es riecht trotzdem alles extrem unangenehm und richtig penetrant.

Nun die wichtige Frage ob und in welchem Rahmen die Versicherung meines Vermieters für Schäden aufkommen wird ? Auch für die an meinem Hausstand (Kleidung, Möbel, wenn diese nicht mehr gerettet werden könnten, Umzug, Markler etc. )

Da in der Wohnung selber kein sichtbarer Befall ist kann man mir ja keinen Vorwurf machen. Die Räume selber sind auch alle gut beheizt und es ist wie gesagt dort auch nichts sichtbar.

Mein Vermieter ist auch sehr auf die Klärung und in die Wege Leitung von Maßnahmen bedacht. Er möchte auch nicht das es ein gesundheitliches Risiko darstellt. Durch den starken Geruch, selbst in den Haaren gehe ich mittlerweile leider davon aus. Er ist im Gegensatz zu vielen dort sehr auf meiner Seite.

Die Kosten für Gutachten etc. , welches dann auch an die Versicherung gehen könnte, würde mein Vermieter aufkommen.

Ich würde halt gerne wissen ob es sich überhaupt lohnt darauf zu warten oder ob eh keine Hoffnung besteht das die Versicherung kosten übernimmt...

Es ist leider alles etwas durcheinander geschrieben aber ich bin auch derzeit wirklich panisch und habe Angst meinen kompletten Hausstand aus eigener Kasse ersetzen zu müssen da der Befall an Sporen, ausgehend vom Geruch, anscheinend schon sehr massiv ist.

Über Rat und eventuelle Informationen wäre ich sehr dankbar.

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Hallo!

Das Problem mit den Versicherungen ist ja, dass sie nur zahlen, wenn eine Versicherte Gefahr an einer versicherten Sache sich ereignet hat. 

Wie auch schon beschrieben, gibt es 2 hier relevante Versicherungen a) die Gebäudeversicherung b) die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Um zu erfahren, ob der Wasser / Schimmelschaden auf einen Leitungswasserschaden oder falls vereinbart einen Elementarschaden (= versicherte Gefahren) zurückzuführen ist, würde ich den Vermieter bitten, den Schaden auf jeden Fall seiner Gebäudeversicherung zu melden.

Der Versicherer muß dann tätig werden und muss auch die Schadermittlungskosten tragen, egal was das Ergebnis ist.

Was Deinen Hausrat angeht, könntest Du den Schaden an Deinen versicherten Sachen natürlich Deiner eigenen Versicherung melden und eine Erstattung zum Neuwert (=Betrag, den die Sachen heute bei NEuanschaffung kosten) verlangen.

Wenn ein Leitungswasserschaden vorliegt, besteht in meinen Augen auch hinreichende Kausalität zwischen der Schimmelbelastung und dem versicherten Leitungswasserschaden, so dass hierin ein versicherter Folgeschaden zu erkennen ist und die Versicherung auch zahlen müßte.

Handelt es sich bei dem Wasser allerdings um einen Durchfeuchtungsschaden, so ist der Schimmel als sog. Allmählichkeitsschaden in der Regel nicht versichert.

Alternativ könntest Du auch an Deinen Vermieter herantreten und von Ihm / seiner Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Ersatz für den Schimmelschaden verlangen. Dafür müßte der Schaden aber auf eine Verschuldens- oder Gefährungshaftung Deines Vermieters zurückzuführen sein.

Hier ist aber meiner Meinung nach Ärger mit dem Vermieter vorprogrammiert.

Empfehlung:

1. Wasserschaden der Gebäudeversicherung melden

2. Abwarten was die Schadermittlung ergibt

3. Je nach Ergebnis entscheiden, ob man an den Vermieter herantritt oder nicht. 

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Hallo!

Für jemand anderen "heimlich" Geld zu sparen und dann irgendwann an Ihn zu übertragen/schenken insbesondere wenn es sich um die Eltern handelt, ist in meinen Augen ausgesprochen löblich! Gefällt mir sehr!

Wie aber schon gesagt wurde, ist es schwierig so etwas unentdeckt zu machen, wenn eine Berufsunfähigkeits-, Renten-, Todesfall-, oder Pflegeabsicherung bezweckt wird.

Hier wird das Risiko auf das Leben/ die Person abgeschlossen, die beschenkt werden soll. Das wäre dann ein Vertrag auf das Leben Dritter, die unbedingt ihre Zustimmung geben müssen, da die Leistung aus dem Vertrag erstmal dem Versicherungsnehmer also Dir zusteht.

==> Wäre das nicht der Fall, würde ich gerne auf die Senioren in meiner Nachbarschaft "heimlich" Todesfallabsicherungen abschließen und warten, bis es in der Kasse klingelt wenn diese sterben. Das geht natürlich nicht.

Bei der späteren Übertragung kommt dann immer auch das Schenkungsteuer-Thema mit ins Spiel. Da ich kein Steuerberater bin, habe ich mal im Netz im Gesetz nachgeschaut. Da findet in §15 Abs.1 S.2 Nr.1 ErbStG die Einteilung der Eltern (Erwerb nicht von Todes wegen = Schenkung) in Steuerklasse II und in §16 Abs.1 Nr. 5 ErbStG liest man hier den Freibetrag von 20.000€. 

==> Alles was Du innerhalb von 10 Jahren an Deine Eltern verschenkst, ist in Summe bis 20.000€ pro Elternteil steuerfrei.

Ein Sparplan, Depot, Fondssparplan oder auch eine Rentenversicherung auf Deinen Namen mit widerruflicher Begünstigung deiner Eltern -falls Dir zwischendurch etwas passiert- ist ein gangbarer Weg.

Die Art der Anlage ist in meinen Augen allerdings erstmal nebensächlich.

Wichtiger ist es, zu wissen, wie lange Deine Eltern noch bis zur Rente benötigen. So könntest Du auch mehrere Verträge oder einen Vertrag mit Teilauszahlungsmöglichkeit abschließen und so alle 10 Jahre Deine Eltern mit steuerfreien 40.000 € (=2*20.000€) beglücken. Ich rate eher zu dem Vertrag mit Teilauszahlungsmöglichkeit.

Die Art der Anlage entscheidet dann, wie Dein persönlicher Sparerfreibetrag in Anspruch genommen wird, der bei der steuerlichen Betrachtung der jährlichen Erträge relevant wird.

==> Produkte im Versicherungsmantel werden erst am Ende der Laufzeit ertragssteuerpflichtig. Bei Sparplänen und echten Fondsprodukten kann die Steuer auch schon jährlich anfallen bzw. Deinen Steuerfreibetrag reduzieren.

Du siehst, auch so eine löbliche Absicht will gut durchdacht sein, um sie optimal aufzustellen.

Hast Du weitere Fragen, dann schreib mir doch eine persönliche Nachricht. Ich helfe und berate Dich gerne.

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Der Steuerbetrag, der sich aus 1/5 der Abfindungssumme (=6.222,80) und dem Steuersatz aus Steuerklasse 6 ergibt, wird wieder mit 5 multipliziert. Dieser Betrag wird einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Da sich der Steuersatz aber nicht linear entwickelt (= jeder Euro wird mit demselben Prozentsatz besteuert) sondern mit steigender Bemessungsgrundlage ebenfalls erhöht (= degressiver Steuersatz), erwirkt man mit der 1/5 - Regelung eine Steuerminderung. Das heißt nichts anderes, als dass man in der Regel nach der 1/5 - Regelung weniger zahlt, als wenn der Steuerbetrag direkt aus der gesamten Kapitalabfindung berechnet worden wäre. Da jede einbehaltene Lohnsteuer aber zunächst nur eine Art "Abschlagszahlung" darstellt, besteht über die jährliche Lohnsteuererklärung die Möglichkeit weitere individuelle, die Bemessungsgrundlage mindernde Sachverhalte zu erklären, die die exakte und abzurechnende Lohnsteuer final noch mindern. Zu deutsch: Mit der Lohnsteuererklärung teilt man dem Finanzamt mit, was man verdient hat und welche steuermindernden Umstände (=Werbungskosten, Sonderausgaben, Freibeträge, etc.), die der Arbeitgeber oder hier die U-Kasse nicht kennen kann und damit nicht berücksichtigen muss , vorgelegen haben (= Steuernachzahlung oder -Erstattung). Hierbei hilft ein guter Steuerberater oder -wenn nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Kapitaleinkünfte erzielt wurden- ein Lohnsteuerhilfeverein (= günstiger als Steuerberater). Den Tip mit der Auszahlung im ersten Rentenjahr würde ich auf jeden Fall prüfen lassen. Achtung, es gilt das Kalenderjahr!

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