Ja, bei Bedarf zahlt die Krankenkasse diese Leistung, wenn sie ärztlich verordnet wurde. Reiche das Attest bzw. das Rezept auf jeden Fall vor einer Privatbestellung bei Deiner Krankenkasse ein. Die Kassen haben häufig Kooperationen mit Sanitätshäusern, d.h. sie bestellen die Einstieghilfe dann bei ihren Partnern.

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Deine Tochter kann den Sprachkurs unter bestimmten Umständen steuerlich ansetzen. Dazu sind einige Bedingungen einzuhalten, nämlich muss der Kurs an mindestens 20 Stunden pro Woche stattfinden, da ansonsten der Verdacht eines "Urlaubs" nahe liegt und die Finanzämter dann nichts anerkennen!

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Da der Scheck innerhalb einer Vorlegungsfrist von 8 Tagen eingelöst werden muss, um Gültigkeit zu haben, solltest Du im Vorfeld klären, in welcher Höhe Du den Scheck bekommst. Wenn die Kreditwürdigkeit Deinerseits gegeben ist, dann musst Du das Datum angeben, auf das der Scheck datiert sein muss. Die Ausstellung ist bei Bekannten von mir innerhalb von 3 Tagen(wenn ich mich recht erinnere) erfolgt.

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