Können die entstehenden Verluste durch den Anteilsverkauf mit steuerpflichten Gewinnen aus einem Hausverkauf verrechnet werden ? (Der hausverkauf findet innerhalb der ersten Jahre nach Erwerb an)

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Da (nicht zu Unrecht...) gefragt worden ist, warum ich diese Frage überhaupt gestellt habe: Die ganze Überlegung hat rein private Gründe - es geht allerdings NICHT um eine Scheidung :-) Zunächst danke für den Hinweis auf die Verlustvorträge, das hatte ich gar nicht auf dem Schirm. Dazu gleich noch eine Frage hinterher: Kann meine Frau den Verlust, den sie bei dem Anteilsverkauf machen würde, mit allen anderen Einkünften nichtselbständige Arbeit, V+V etc) verrechnen oder nur mit den Einkünften aus Gewerbebetrieb ?

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