Bilder machen und einen Mieterverein zu Rate ziehen.

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Deine Eltern könnten dir ein kostenfreies Juniordepot z.B. bei Consorsbank oder comdirect anlegen und dann monatlich einen Sparplan von z.B. 50 € auf einen sogenannten ETF besparen. Halte ich in jungen Alter für sehr sinnvoll. Gib im Google mal folgende Suchbegriffe ein "Juniordepot ETF-Sparplan".

Gold ist eher zur Absicherung gedacht.

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Kostengünstiger ETF-Sparplan z.B. auf den MSCI World oder S&P500. Günstige Anbieter für Wertpapierhandel gibt es genügend, teilweise sind Sparpläne sogar gebührenfrei möglich. Bereits mit 50 € im Monat kann sich über viele Jahre ein kleines Vermögen ansammeln und sparen wird damit stressarm automatisiert.

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Eine günstige Waschmaschine z.B. von Hanseatic, Bauknecht oder Beko gibt es bereits für rund 200 €. Diese Summe sollte man mit Disziplin auch bei Bezug von Sozialleistungen im Laufe der Zeit ansparen können.

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Ich wurde schon ohne Grund zweimal von Steuerklasse 3 auf 5 gesetzt mit all den Folgen.

Ursache war in beiden Fällen ein interner Fehler in der Finanzamt-Datenbank, welche die elektronische Lohnsteuerkarte (ELSTAM) und damit die Steuerklassen verwaltet. Es ist bekannt, dass die Finanzämter hier öfters mit Problemen kämpfen.

Rufe beim Finanzamt an. Wenn die Ursache nicht bei Dir liegt, dann gebe einen Hinweis auf mögliche ELSTAM-Probleme. Das Finanzamt wird dies (so war es in meinem Fall) dann schnell korrigieren.

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Pflichtteil unterschlagen?

In einer Familie mit drei Kindern haben die Eltern ein gemeinsames Testament gemacht, sich zu Alleinerben erklärt und das Nacherbe so geregelt, dass zwei Kinder nach Ableben des Längerlebenden etwas weniger als der Pflichtteil bekommen. Der Dritte den Rest. Der länger Lebende kann das Testament aber ändern.

Vater stirbt. Nach Absprache mit dem Steuerberater der Mutter und der Mutter hat einer der beiden Minimalerben den Pflichtteil (also 1/12; sie lebten in Gütergemeinschaft) eingefordert und bekommen. Weil der Erbteil der anderen aus etwas Geld und einigen Wohnungen bestand, von deren Miete die Mutter leben wollte - in Wirklichkeit auch aus Nettigkeit - hat sie es nicht gemacht.

Acht Jahre später trifft man sich beim Notar, weil die Mutter nicht nochmals ein Pflichtteilthema haben möchte. Es wird eine Summe vereinbart und die beiden Minimalerben sollten auf ihren Pflichtteil verzichten. Weil in der Pflichtteilsvereinbarung die Wohnungen nicht enthalten sind, gibt es beim Notar eine Diskussion darüber, wie das denn sein kann. Die Mutter erklärt, dass die Wohnungen (Vaterteil der Tochter, die keinen Pflichtteil einforderte) ja erst bei Ihrem Ableben an die Tochter gehen sollen natürlich ihr zustehen! Mit dieser vor den drei Kindern und dem Notar getroffenen Aussage, die natürlich auch alle, die nicht lügen wollen bezeugen können (sicher die Erben), unterschreibt die Tochter den Pflichtteilsverzicht.

Zwei Jahre später überschreibt die Oma die Wohnungen an ein paar Enkel. Nebenbei bei dem Notar, der auch den Pflichtteilsverzicht beurkundete. Weil das Ganze noch sehr frisch ist, kann es sein, dass sie auch nur ihr Testament geändert hat. Die, die dabei waren, sagen entweder nichts (Enkel) oder wissen es nicht so genau (Oma).

Darf ein Notar mit einer Klientin insofern gemeinsame Sache machen, als dass er bei einem Pflichtteilsverzicht gut 3/4 des Erbes "vergisst", die Mutter reden lässt und nicht auf die Rechtsfolgen hinweist?

Gibt es ein Gesetz oder eine andere Handhabe, durch das die sich beim Pflichtteilsverzicht um ihren Pflichtteil betrogen fühlende Erbin gegen die Mutter, vielleicht auch den Notar vorgehen kann?

Es geht mir nicht darum, dass jeder mit seinem Erbe machen kann, was er will (irgendwie war das ja auch beim gemeinsamen Erbe vorgesehen) oder ob Pflichtteile gerecht sind. Es geht mir nur darum, ob bei einem Vertrag, der Schriftform erfordert, beim Notar gelogen und betrogen werden kann und der Betrogene keine Chance hat, sich zu wehren.

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"Gibt es ein Gesetz oder eine andere Handhabe, durch das die sich beim Pflichtteilsverzicht um ihren Pflichtteil betrogen fühlende Erbin gegen die Mutter, vielleicht auch den Notar vorgehen kann?"

Ich würde in diesem Fall eher in Richtung Notar zielen:

Ein Haftungsanspruch gegen einen Notar wäre möglich, wenn ihm eine Amtspflichtverletzung nachgewiesen werden kann (§ 19 BNotO). Den Notar trifft hier aus meiner Sicht eine so genannte erweiterte Aufklärungspflicht, weil der Sachverhalt den Beteiligten evtl. nicht schlüssig oder hinreichend genug erklärt wurde.

Wie vorgehen? Gegebenenfalls kann eine Beschwerde bei der Bundesnotarkammer oder der Dienstaufsicht beim Präsident des zuständigen Landgerichts bzw. Oberlandesgerichts im jeweiligen Bezirk durchaus hilfreich sein. Das kann Bewegung in die Sache bringen, auch um ein Entgegenkommen oder eine Neubewertung des Falls zu erreichen.

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Zunächst kann ein Blick ins Grundbuch hilfreich sein welches aus 3 Abteilungen besteht. Welche Eintragungen zum Wegerecht sind konkret in Abteilung II vorhanden? Vielleicht kann auch die Gemeinde einige Tipps geben. Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es außerdem in § 917 BGB das Notwegerecht. Hier gibt es aber strenge Kriterien die du mittels Google ermitteln kannst.

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Verwertbares Vermögen sind neben Immobilienbesitz allgemein Grundbesitz - ob bebaut oder unbebaut - Geld, Aktien oder Bausparverträge. Was sagt dir das?

Damit Pflegekosten nicht aus vorhandenem Vermögen oder durch den Verkauf vom Elternhaus abgestottert werden müssen, sollte man rechtzeitig eine private Pflegetagegeldversicherung oder ähnliches abgeschlossen haben. Gerade in jüngeren Jahren sind solche Versicherungen eher noch bezahlbar.

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Es ist nicht unüblich das im Rahmen einer Beleihungswertermittlung ein Gutachter das Haus anschaut. Keine Sorge. Da werden meistens einige Bilder gemacht und evtl. Raumgrößen mit vorhandenen Angaben verglichen. Oft arbeiten diese mit Checklisten der jeweiligen Bank.

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Aus dem Bauch heraus würde ich jetzt sagen: In der Anlage AUS.

Überlege dir aber dreimal ob du nicht in der Schweiz bleibst und dir dort einen neuen Job suchst. Du bist ja ohnehin schon dort. Das Lohnniveau in Deutschland ist deutlich geringer und die Abgabenlast tendenziell steigend. Von anderen negativen Dingen wie eine zunehmende Armutszuwanderung in die Sozialsysteme ganz zu schweigen.

In der Schweiz macht sich Leistung meist noch bezahlt. Trotz höherer Lebenshaltungskosten.


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Der Wert der Immobilie müsste aufgrund des Nießbrauchs nach dem Ertragswertverfahren ermittelt werden. Der fiktiven Ausfall des Jahresnettomietertrags mindert den Immobilienwert ja hier entsprechend. Grundsätzlich ist also der monatlich nachhaltigerzielbare Ertrag abzüglich der auf den Nießbrauchnehmer entfallenden anteiligen Lasten des Grundstückes (§§ 1141, 1147 BGB) zu ermitteln. Der Jahreswert ist mit der statistischen restlichen Lebenserwartung zu multiplizieren und man erhält so den gewünschten Betrag. Der Wert des Nießbrauch kann sogar gegen Null tendieren aufgrund des Fortgeschrittenen Alters. Der Vervielfältiger hängt ab vom zugrundeliegenden Liegenschaftszins (Aussage vom Gutachterausschuss) und der Restnutzungsdauer der Immobilie. Dafür gibt es Tabellen. Sicherlich kann der Gutachterausschuss weiterhelfen mti einigen Daten. So mal schnell ist das nicht auszurechnen. Da würde ich ein einvernehmliche Lösung (Pauschalbetrag) suchen oder einen Immobiliengutachter einschalten.

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Im Kaufvertrag kann eine kurzfristige Zahlung des fälligen Kaufspreises vereinbart werden (Datum festlegen) nach dem die Schlüsselübergabe erfolgt. Woran sollte das scheitern wenn die Finanzierung steht? Diese Zeit muss man dann eben noch warten.

Muss die Schlüsselübergabe vorab erfolgen kann ein sofort zu zahlender Vorschuss schriftlich vereinbart werden z.B. in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises um den Eigentümer eine Sicherheit zu geben.

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Ich nehme an sie meinen die Zusatzversorgung vom öffentlichen Dienst.

Sie zahlt eine Betriebsrente in allen Rentenfällen, die es in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt: Regelaltersrente, Altersrente für Frauen, Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Altersrente nach Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit, Altersrente für langjährig Versicherte, Altersrente für besonders langjährig Versicherte, Volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente, Renten an Hinterbliebene (Witwen-/Witwerrente und Waisenrente).

Wird eine Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt,
gibt es allerdings noch keine Leistung aus der Zusatzversorgung
(erst bei Vollrente).

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Die Banken lieben solche Kunden! Aber du zahlst halt eine Menge Zinsen im Laufe der Zeit und erfahrungsgemäß kommt man oft schwer aus dem ständigen Dispostrudel wieder raus wenn man erst mal so richtig drin ist.

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Wie reagiert man auf die Aussage, das dreifache zu leisten, was man verdienen möchte?

Unabhängig von politischen oder gewerkschaftlichen Einflüssen und auch unabhängig vom jeweiligen Beruf, der ein jeder ausübt - oder auch nicht.

Wenn ihr in einem Gespräch mit dem Chef ihr mit einer Aussage konfrontiert werdet, wie die obige, was kann man dagegen halten?

Beispiel: In einem Einstellungsgespräch wird über das zukünftige Gehalt gesprochen. Da es keinen Tarifvertrag gibt, gibt es eine Gehaltsverhandlung. Das Wunschbruttoeinkommen des Arbeitnehmers beläuft sich auf 2.500,00 Euro. Er untermautert seinen Wunsch mit guten Argumenten, seine Qualifikation, seine Arbeitsweise, seine Berufserfahrung. Er weiß, dass er nicht den Fehler machen darf, seine persönliche Situation anzusprechen (Miete kostet, Auto kostet, Urlaub kostet, usw.)

Der Chef entgegnet ihn die Regel, dass er für 2.500 Euro aber auch das "dreifache" einbringen muss, also dass das Unternehmen an ihm 7.500,00 Euro verdienen muss.

Wie reagiert jetzt der Arbeitnehmer?

EDIT:

Wikipedia:

"Arbeitsentgelt ist – neben der Erfüllung weiterer Pflichten – die wesentliche Gegenleistung, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für seine Arbeitsleistung aufgrund eines Arbeitsvertrages schuldet. Entgelt ist eine nominalisierte Form von „entgelten“, was so viel heißt wie „vergüten“."

Das heißt, das Arbeitsverhältnis ist ein Tauschgeschäft zwischen Arbeitsleistung (vom Arbeitnehmer zu erbringen) und dem Arbeitsentgelt (vom Arbeitgeber zu erbringen).Doch was versteht man genau unter Arbeitsleistung? Diese ist meiner Meinung nach vertraglich festgelegt worden bzw. muss vertraglich festgelegt werden.

Bsp: - Ablegen von Belegen

Im Vertrag steht also nur "Ablegen von Belegen". Es steht nicht, dass man so schnell wie möglich so viele wie möglich ablegen muss. Der Zeitfaktor spielt keine Rolle, oder doch?

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Zuerst mal in den Chef hineinversetzen um seine Sichtweise zu verstehen. Gründe wie lange Zugehörigkeit zur Firma bringen nix. Handfeste Zahlen, zum Beispiel eine erreichte Umsatzsteigerung oder ein erzielter Mehrwert wirken. Auch das Timing spielt eine Rolle.

Ansonsten: Berufliche Alternativen prüfen! Gerade wenn man noch jünger ist.

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Leider stehen der Arbeitsagentur in diesem Fall tatsächlich große Befugnisse zu und so kann es passieren, dass man in ein solch ungünstiges Arbeitsverhältnis in unserer Arbeits-Diktatur gezwungen wird. Gleichzeitig kenne ich persönlich etliche Fälle von gesunden, arbeitsfähigen Harz4-Empfängern, welchen das Geld gegeben wird ohne Sanktionen im Falle einer Nichtbewerbung auszuführen.

Ich würde trotzdem beim Arbeitsamt nach der Möglichkeit einer geförderten Weiterbildung fragen. Vielleicht wird auch ein guter Fernkurs bezahlt, um die Zeit des befristeten Jobs für eine sinnvolle Fortbildung zu nutzen.

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